527/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 14. März

2000 unter der Nr. 4751J an die Bundesregierung eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Sofia Connection mit österreichischer Beteiligung (z.B. Firma

Augustin, Salzburg und Firma Walter, Niederösterreich)?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 47:

 

Das parlamentarische interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in

Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den jeweiligen

gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs. Die Bundesregierung als Kol -

legialorgan ist nur zur Vollziehung in den Angelegenheiten berufen, die ihr durch die

Bundesverfassung oder durch einfachgesetzliche Bestimmungen ausdrücklich zuge -

wiesen werden.

 

Hinsichtlich der gegenständlichen Fragen ist darauf hinzuweisen, daß die darin an -

gesprochenen Angelegenheiten nicht in den Wirkungsbereich der Bundesregierung

fallen, weshalb auch hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen keine Zuständig -

keit der Bundesregierung besteht.