53/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Dr. Graf und Kollegen
haben am 16.11.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 16/J betreffend
„Datensicherheit in Österreich“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
ad 1 und 2
Diese Fragen fallen nicht in den Vollziehungsbereich meines Ressorts, weshalb ich
auf diese Fragen inhaltlich nicht eingehen kann.
Eine Zuständigkeit meinerseits besteht - wie durch die Einrichtung der Bundesstelle
für Sektenfragen durch BGBl. I Nr. 150/1999 dokumentiert - lediglich für die
Aufgaben staatlicher Aufklärungsarbeit bezüglich der persönlichen Gefahren, die von
so genannten „Sekten“ ausgehen können, und die bestimmte besonders
schützenswerte Güter und Interessen der davon persönlich oder familiär Betroffenen
bedrohen. Diese schützenswerten Bereiche nach dem Bundesgesetz über die
Einrichtung einer Dokumentations - und Informationsstelle für Sektenfragen, die
meiner Aufsicht unterliegt, stimmen
großteils mit den klar umschriebenen Aufgaben
meines Ressorts überein und betreffen u.a. staatliche Aufklärungsarbeit über
personenbezogene Gefährdungen, die von Sekten ausgehen, wie etwa für die
Gesundheit von Menschen, die Integrität des Familienlebens oder die Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen.
ad 3
Ich sehe die Datensicherheit innerhalb meines Ressorts nicht gefährdet, da ich
davon ausgehe, dass seitens der Telekom Austria AG entsprechende Sicher-
heitsvorkehrungen existieren, die einen Missbrauch weitestgehend ausschließen.
Auch im gegenständlichen Fall ist es nach den mir vorliegenden Informationen zu
keinem Missbrauch personenbezogener oder anderer sensibler Daten gekommen.
ad 4 und 5
In meinem Ressort wurde durch eine umfassende Informationstechnologie - und
Datensicherheitsvorschrift die Zutrittsberechtigung zu den Betriebsräumen des
zentralen Rechenzentrums, die Zugriffsberechtigungen auf Daten, die Sicherung von
Daten, Datenlöschung und Datenvernichtung, die Handhabung von Hard - und
Software und die Kriterien von Datenübermittlungen ausführlich geregelt. Diese
Vorschrift in Verbindung mit der Dienst - und Fachaufsicht der jeweiligen Vorge -
setzten ist ausreichend, um in meinem Ressort auch künftig die Datensicherheit zu
gewährleisten.
Der Zutritt zu den Rechenanlagen sowie zu den Kommunikationseinrichtungen ist
unbefugten Personen nicht möglich. Die Kommunikationseinrichtungen sind - nach
dem heutigen Stand der Technik - gegen jedwede Manipulation durch Unbefugte
geschützt. Der Zugriff auf Programme, Daten und Hardware ist durch vielfältige
Sicherungsmaßnahmen nur den jeweils autorisierten Mitarbeitern möglich.
ad 6
Informationen betreffend die Zugehörigkeit eines/einer Bediensteten meines
Ressorts zu einem Glaubensbekenntnis bzw. zu
einer Weltanschauung werden vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in seiner Funktion als
Dienstbehörde nicht erhoben.
Informationen darüber, ob Bedienstete meines Ressorts Mitglieder bzw. Anhänger
von Scientology sind, liegen daher weder in formeller noch in informeller Art vor.
ad 7 und 8
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für eine einheitliche bundesweite
Regelung dieses Bereichs der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für Finanzen
zuständig ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ist mit seinen Aktivitäten
bemüht, die Öffentlichkeit über Methoden und Praktiken von so genannten ,,Sekten",
die schutzwürdige Interessen Einzelner betreffen, zu informieren. Dabei wurde
insbesondere darauf Rücksicht genommen, einzelne Mitglieder oder
SympathisantInnen nicht zu diskreditieren.
Eine generelle Beschränkung für den Eintritt in den Bundesdienst für Mitglieder von
so genannten „Sekten“ erscheint mir nicht möglich.
Auf Grundlage der vorliegenden Informationen ist grundsätzlich davon auszugehen,
dass die derzeitigen dienstrechtlichen Bestimmungen ausreichen, eventuelle
Amtsmissbräuche, unabhängig davon ob sie aus (pseudo)religiösen, politischen oder
anderweitigen Motiven begangen wurden, zu ahnden. Die jeweiligen Vorgesetzten
sind im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht berufen, allfälligen
Missbrauchsansätzen entgegenzuwirken und eine ordnungsgemäße Vollziehung der
Gesetze sicherzustellen.
Im Falle etwaiger Missbräuche, die Bedienstete meines Ressorts im Bereich der
Ausübung ihrer Tätigkeit begehen
sollten, werde ich alle notwendigen dienstrecht -
lichen und allenfalls strafrechtlichen Schritte setzen. Anmerken möchte ich dennoch,
dass sich diese grundsätzliche Aufmerksamkeit nicht auf den privaten Bereich der
Bediensteten meines Ressorts erstreckt.