530/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 523/J betreffend das

Nutzungspotential von Stevia rebaudiana (Zuckerblattpflanze), welche die Abgeordneten

Petrovic, Freundinnen und Freunde am 21. März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die Fragen betreffen die Zulassung von Stevia rebaudiana als Lebensmittel bzw.

Lebensmittelzutat und fallen gemäß Abschnitt J Z 19 des Teiles der Anlage zu § 2 des

Bundesministeriengesetzes 1986 idF der BMG  - Novelle BGBl. I Nr. 16/2000 in den

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Derzeit liegen mir weder konkrete Wünsche von Betrieben bezüglich der Nutzung von Stevia

rebaudiana noch Interventionen der Zuckerindustrie gegen die Nutzung der Pflanze vor.