530/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 523/J betreffend das
Nutzungspotential von Stevia rebaudiana (Zuckerblattpflanze), welche die Abgeordneten
Petrovic, Freundinnen und Freunde am 21. März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Fragen betreffen die Zulassung von Stevia rebaudiana als Lebensmittel bzw.
Lebensmittelzutat und fallen gemäß Abschnitt J Z 19 des Teiles der Anlage zu § 2 des
Bundesministeriengesetzes 1986 idF der BMG - Novelle BGBl. I Nr. 16/2000 in den
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Derzeit liegen mir weder konkrete Wünsche von Betrieben bezüglich der Nutzung von Stevia
rebaudiana noch Interventionen der Zuckerindustrie gegen die Nutzung der Pflanze vor.