539/AB XXI.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Follow - up zur Weltfrauenkonferenz von Peking, 1995,
sowie Aktivitäten im Bereich „internationale Frauenpolitik“
(Nr. 559/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die für Angelegenheiten der Frauenpolitik jährlich zur Verfügung stehenden Bud -
getmittel stehen ohne weitere Differenzierung seit jeher grundsätzlich sowohl für den
nationalen, als auch internationalen Bereich zur Verfügung.
Da somit keine speziellen Ressourcen für „Internationale Frauenpolitik" vorhanden
waren und sind, werden Werkleistungen und auch Förderungen dieses Bereiches
aus den insgesamt für Frauenangelegenheiten vorgesehenen Budgetmitteln, jeweils
nach sorgfältiger Überprüfung des aktuellen Bedarfes, finanziert.
Bezüglich der Verwendung der Ressourcen für Projekte und Aktivitäten in den letz -
ten Jahren wird auf die Beantwortung der
Fragen 9 bis 11 und 14 verwiesen.
Zu Fragen 5 und 6:
Im Rahmen der regionalen Vorbereitungskonferenz der ECE im VN - Amtssitz in Genf
wurden wichtige Vorarbeiten für die Sondergeneralversammlung der Vereinten Na -
tionen „Peking+5“ geleistet. Teilnehmerinnen der Frauensektion waren Dr. Vera
Jauk (Leiterin der damaligen Abteilung VII/1 im BKA; seit 1. April 2000: Abteilung
III/1 BMSG) und Maga Astrid Keckeis (Abt. VII/9 - BKA; seit 1. April 2000: Abteilung
III/4 BMSG).
Ergebnis dieser wichtigen Vorbereitungskonferenz auf europäischer Ebene waren
schriftliche Empfehlungen („agreed conclusions“) zu den Themenbereichen „Frauen
und Wirtschaft“, „Frauen in Macht - und Entscheidungspositionen“, „Institutionelle
Mechanismen zur Frauenförderung“ sowie „Frauen und Mädchen in bewaffneten
Konflikten“. Die Vertreterinnen der Frauensektion haben an diesen Verhandlungen
aktiv mitgewirkt und auch bereits im Vorfeld ihre Stellungnahmen via Coreu - Netz
eingebracht.
Zu Frage 7:
Ja, eine österreichische Delegation wird an der Sonder - Generalversammlung in New
York teilnehmen unter der Leitung von Frau Botschafterin Dr. Irene Freudenschuß-
Reichl.
Zu Frage 8:
Österreichischen Vertreterinnen von NGOs wird - so wie auch schon anläßlich der
Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 - die Teilnahme an der Sondergeneralver -
sammlung von der österreichischen Bundesregierung insofern ermöglicht, als die
Bundesregierung die Kosten für die Teilnahme abdecken wird.
Von seiten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie von sei -
ten meines eigenen Ressorts werden für je 2 NGQ - Vertreterinnen die Teilnahmeko -
sten übernommen. Es werden zwei
Vertreterinnen von WIDE Österreich teilnehmen;
Einladungen an WAVE Österreich sowie an das Netzwerk der Frauen - und Mäd -
chenberatungsstellen, je eine Vertreterin zu entsenden, sind ergangen.
Zu Fragen 9 bis 11 und 14:
Die österreichische Bundesregierung und die Frauenministerinnen im besonderen
haben seit 1995 die Beschlüsse der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking in Österreich
kontinuierlich umgesetzt und zahlreiche Maßnahmen in den „12 critical areas of con -
cern“ gesetzt. Bezugnehmend auf die von der damaligen Frauenministerin in Peking
abgegebenen „Verpflichtungen“ (commitments) hat die österreichische Bundesregie -
rung insbesondere folgende Aktionspläne beschlossen und entsprechende Maß -
nahmen gesetzt:
1. Gewaltschutzgesetz und Einrichtung von Interventionsstellen:
Im September 1997 hat die österreichische Bundesregierung zur Konsolidierung und
Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Hintanhaltung der Gewalt in unserer Gesell -
schaft ein umfangreiches Aktionsprogramm gegen Gewalt in der Gesellschaft be -
schlossen.
Zentrale Punkte dieses 25 - Punkte - Maßnahmenprogrammes sind der Ausbau des
Opferschutzes, eine effiziente Täterarbeit, die Reform des Sexualstrafrechts, Maß -
nahmen zum Schutz vor Menschenhandel, die Hintanhaltung der mißbräuchlichen
Verwendung von Waffen, die Verstärkung der Schulung und Forschung und die
Sensibilisierung und Vernetzung zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt sowie
Maßnahmen gegen Gewalt in den Medien.
In diesem Zusammenhang wurden in Österreich zur effektiven Umsetzung des Bun -
desgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das mit 1. Mai 1997 in Kraft trat,
Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie eingerichtet. Diese Opferschutzein -
richtungen bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern aktiv Be -
ratung und Unterstützung an und fungieren
als Drehscheibe zwischen allen in einem
konkreten Gewaltfall involvierten Behörden und privaten Einrichtungen. Es erfolgte
ein kontinuierlicher Auf - und Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der
Familie mit dem Ziel, ein bundesweites, flächendeckendes Betreuungsnetz in ganz
Österreich anbieten zu können. Dieses Ziel wurde Ende des Vorjahres erreicht.
Darüber hinaus wurden und werden von mir auch weiterhin weitere Einrichtungen,
etwa die Frauennotrufe und Frauenhäuser, und Projekte gefördert, um von Gewalt
betroffen Frauen und Kindern in Akutsituationen Hilfe und Unterstützung anzubieten
bzw. Schutz und Zuflucht zu gewähren. Das Netz der Frauen - und Mädchenbera -
tungsstellen, das Frauen kostenlose Beratung und Information zu unterschiedlichen
Problemlagen, so auch im Fall von Gewalthandlungen, anbietet, trägt ebenfalls zu
diesen Aktivitäten bei.
Mit Jahresende 1998 wurde eine zusätzliche Serviceeinrichtung für von Gewalt be -
troffene Frauen eingerichtet. Da Gewalt gegen Frauen vor allem während der Feier -
tage besonders häufig eskaliert, wurde von der damaligen Frauenministerin eine 24 -
Stunden - Helpline installiert, in der mißhandelte und von Gewalt betroffene Frauen
kostenlos Erstauskunft über bestehende Hilfseinrichtungen erhielten. Die starke Fre -
quentierung machte den Bedarf der Einrichtung einer Clearingstelle deutlich, die am
1. Juni 1999 ihren Betrieb aufgenommen hat und diese Helpline seither weiter be -
treut.
Als zusätzliche Maßnahme wurde ein Folder mit den wesentlichen Bestimmungen
des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie insbesondere an betrof -
fene Frauen, versandt, um die rechtlichen Möglichkeiten und bestehenden Hilfsein -
richtungen noch besser bekannt zu machen.
Die Einrichtung der Helpline bzw. der Clearingstelle war Teil einer groß angelegten
Halt - der - Gewalt - Kampagne der Frauenministerin zur Sensibilisierung einer breiten
Öffentlichkeit für die Problematik
der häuslichen Gewalt gegen Frauen. Als Hinter -
grund diente die EU - Kampagne gegen Gewalt an Frauen, die 1999 auf Initiative des
Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission mit dem Ziel einge -
leitet wurde, auf europäischer sowie auf nationaler Ebene Maßnahmen und Aktionen
gegen Gewalt an Frauen, Kinder und Jugendliche zu setzen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der EU - Kampagne gegen Gewalt an Frauen von
der Informationsstelle gegen Gewalt in enger Kooperation mit der Frauensektion ein
umfassendes Konzept zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Hinblick auf Gewalt
gegen Frauen in der Familie erarbeitet, das inhaltlich darauf gerichtet ist, österreich -
weit insbesondere durch die Einbeziehung von potentiellen KooperationspartnerIn -
nen in allen Bundesländern eine verstärkte Bewußtseinsbildung für die vielschichtige
Problematik der Gewalt gegen Frauen sowie eine breit gestreute Information über
bestehende Hilfseinrichtungen zu ermöglichen.
Dieses Projekt wird seit Beginn dieses Jahres von der Informationsstelle gegen Ge -
walt umgesetzt, die finanzielle Mitteldotierung beträgt 1,4 Millionen Schilling, wobei
die Hälfte der Kosten von der Europäischen Kommission getragen werden. Zielgrup -
pen dieser Kampagnen - Aktivitäten sind von Gewalt betroffene Frauen und Kinder,
Männer, die Gewalt ausüben oder sich von Männergewalt distanzieren möchten so -
wie Jugendliche, die einen gewaltfreien Umgang mit dem sozialen Umfeld erlernen
sollen. Wesentliche Elemente bilden u.a. eine breit angelegte Plakataktion, ein Vide -
ofilm, Comic - Strips sowie Informationsfolder.
Zur Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit sowie spezifischer Berufsgruppen für
die vielschichtige Problematik der Gewalt gegen Frauen förderte die Frauenministe -
rin zahlreiche Studien, Seminare und sonstige Präventivprojekte.
So wurden beispielsweise Fortbildungskonzepte zum Themenbereich „Gewalt gegen
Frauen und Kinder“ erstellt und auf deren Basis eine Reihe von Fortbildungsveran -
staltungen durchgeführt. So fanden in der
Fortbildungsreihe „Sexuelle Gewalt an
Mädchen und Buben“ 1996/97 insgesamt 46 Seminare statt. In der Fortbildungsreihe
„Gegen Gewalt an Frauen handeln“ fanden im selben Zeitraum insgesamt 34 Semi -
nare statt. Diese hatten die Vermittlung von theoretischem und praxisbezogenem
Wissen um sexuellen Mißbrauch und das Verhalten von Opfern und Tätern, ferner
eine Sensibilisierung für die besondere Problemlage betroffener Frauen und Kinder,
die Wahrnehmung und Aufdeckung sexuellen Mißbrauchs an Kindern, Kriseninter -
ventionsstrategien und die Verarbeitung der Folgen sexuellen Mißbrauchs, Ge -
sprächsführung mit Gewaltopfern sowie die Erweiterung des eigenen Handlungs -
spielraums zum Ziel. Auch diese Maßnahmen werden von mir fortgesetzt werden.
Diese Fortbildungsveranstaltungen für mit den Themenbereichen „Gewalt gegen
Frauen“ und "Sexuelle Gewalt an Mädchen und Buben“ befaßten Berufsgruppen, für
die eigene Fortbildungskonzepte entwickelt wurden, haben gezeigt, daß Mitarbeite -
rinnen von Fraueneinrichtungen besonderen Bedarf an Bildungsangeboten haben,
da es keine Berufsvertretung gibt, die sich um Aus - und Weiterbildungsangebote
bemühen könnte.
1998 wurde das Informationspaket „Gegen Gewalt an Frauen und Kinder handeln“
aktualisiert und es wurden 7 zweitägige Aus - und Fortbildungsseminare für Mitar -
beiterinnen von Fraueneinrichtungen durchgeführt. Weitere 9 zweitägige Seminare
für diese Berufsgruppe fanden im Jahr 1999 bzw. finden darüber hinaus bis zum 30.
April 2000 statt. Dieses Seminarangebot umfaßt neben Seminaren zur Aus - und
Fortbildung auch die Abhaltung von interdisziplinären Seminaren, die der Förderung
der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den mit dem Problem „Gewalt ge -
gen Frauen“ befaßten Berufsgruppen in den einzelnen Regionen dienen.
Einen weiteren Schwerpunkt in der Tätigkeit der damaligen Frauenministerin bildeten
Maßnahmen zur nachhaltigen Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Frauen
und Mädchen im Wege des Menschenhandels.
1996 wurde ein Bericht zur Situation von Migrantinnen in Österreich, die Opfer von
Frauenhandel geworden sind, vorgelegt. Dieser faßte die Inhalte und Ergebnisse der
von der damaligen Frauenministerin initiierten internationalen Tagung „Migrantinnen
in der Sexindustrie: Rechtliche, gesundheitliche und psychologische Aspekte der
Frauenmigration und Frauenhandel“ zusammen.
Österreich hat sein Engagement in der Bekämpfung von Frauenhandel und sexuel -
lem Mißbrauch von Frauen insbesondere auch durch die Teilnahme an der EU -
Ministerkonferenz in Den Haag 1997 und der Annahme eines Aktionsplans der EU
zur Bekämpfung des Frauenhandels (The Hague Ministerial Declaration on Europe -
an Guidenes for Effective Measures to Prevent and Combat Trafficking in Women
for the Purpose of Sexual Expitation) bekräftigt.
Maßnahmen zur Vermeidung und Hintanhaltung des Frauenhandels bildeten auch
einen Schwerpunkt der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft. Die internationale
„Ost - West - Konferenz Frauenhandel“, konnte wesentlich zur Förderung der Vernet -
zung, der Kooperation und des Erfahrungsaustauschs zwischen Vertreterinnen der
Herkunfts - Transit - und Zielländer des Frauenhandels sowie die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit beitragen.
In psychologischer, gesundheitlicher und juristischer Hinsicht sowie bei familienbe -
dingten Problemen werden die Opfer von Frauenhandel durch den Verein
„Lateinamerikanische Exilierte Frauen in Österreich“ (LEFÖ) sowie durch die von
LEFÖ getragene Interventionsstelle für betroffene des Frauenhandels betreut und
unterstützt, der aus dem Frauenbudget gefördert wird.
Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels unterstützt Migrantinnen,
die zur Ausübung von Prostitution gezwungen werden oder die durch Heiratshandel
oder Handel mit Hausangestellten nach Österreich gelockt wurden und hier unter
Bedingungen krasser Ausbeutung leben
müssen.
Das Betreuungsangebot umfaßt unter anderem rechtliche und psychologische Be -
ratung in der Muttersprache, die Unterbringung in Notwohnungen, die Begleitung zu
Einvernahmen bei Sicherheitsbehörden und Gerichten als Vertrauensperson, rechtli -
che Vertretung sowie die Heimkehrvorbereitung und Vermittlung an Beratungsstellen
in den Herkunftsländern. Diese wichtigen Maßnahmen und somit die Arbeit der In -
terventionsstelle wird von mir auch zukünftig unterstützt und gefördert.
Darüber hinaus arbeitet diese Opferschutzeinrichtung sehr eng mit involvierten
staatlichen Behörden und Einrichtungen zusammen und hält auch Kontakte zu
Nichtregierungsorganisationen im Ausland, um Migrantinnen in den Heimatländern
über Gewaltprävention zu informieren und die Betreuung von betroffenen Frauen
und Mädchen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu koordinieren. Diese
Opferschutzeinrichtung wurde ebenfalls und wird von mir auch weiterhin aus den
Mitteln des Frauenbudgets zur Hälfte kofinanziert.
Des weiteren wurden aus dem Frauenbudget Fachseminare für Polizei - und Gen -
darmeriebedienstete zum Thema „Frauenhandel - Bekämpfung, Prävention, Opfer -
schutz" gefördert.
Im Sexualstrafrecht kam es durch das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgeset -
zes 1998 zu einer Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen bei sexuellem
Mißbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen sowie zu einer Intensivierung und Aus -
weitung der Möglichkeiten der schonenden Vernehmung der Kinder bzw. Jugendli -
chen, die Opfer von sexuellem Mißbrauch geworden sind.
Eine weitere wichtige Maßnahme, die von der damaligen Frauenministerin gesetzt
wurde und von mir weiter fortgeführt wird, betrifft die Unterstützung sexuell miß -
brauchter Kinder und Jugendlicher und ihrer Bezugspersonen. Im Rahmen des im
Frühjahr 1998 eingeführten Modellprojekts „Psychologische und juristische Prozeß -
begleitung bei sexuellem Mißbrauch an
Mädchen, Buben und Jugendlichen“ wird
Kindern und Jugendlichen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, sowie deren
Bezugspersonen psychosoziale und juristische Unterstützung während des gerichtli -
chen Verfahrens angeboten, um einer sekundären Viktimisierung weitgehend entge -
genzuwirken. ProjektträgerInnen sind der Verein Tamar sowie die Beratungsstelle für
sexuell mißbrauchte Mädchen und junge Frauen.
2. Verankerung der de - facto Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfas -
sung - Erweiterung des Art 7 B-VG:
Das grundlegende Gleichheitspostulat der österreichischen Rechtsordnung ist im
Gleichheitsgrundsatz des Artikels 2 des Staatsgrundgesetzes von 1867 und des Ar -
tikels 7 des Bundesverfassungsgesetzes von 1929 verankert.
Nach der in Österreich vorherrschenden Rechtsauffassung verpflichtet dieser allge -
meine Gleichheitsgrundsatz nicht zu einer Ausgestaltung der Rechtsordnung in
Richtung einer materiellen Gleichstellung der Geschlechter. Ein ausdrücklicher Ge -
staltungsauftrag an die Gesetzgebung, insbesondere auch in Hinblick auf die Zuläs -
sigkeit vorübergehender Sondermaßnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der
De - facto - Gleichstellung von Frauen, die Artikel 4 der „Konvention zur Beseitigung
jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ als geeignete Mittel zur Beseiti -
gung bestehender Diskriminierung empfiehlt.
1998 erfolgte eine Novellierung von Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes von
1929, wonach nunmehr auch Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstel -
lung von Frauen und Männern vom Gleichheitsgrundsatz mitumfaßt sind. Der neu
eingefügte Absatz 2 des Artikels 7 des Bundesverfassungsgesetzes von 1929 lautet:
„Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von
Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frau -
en und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleich -
heiten sind zulässig.“
3. Verdeutlichung der Verpflichtung zur gemeinsamen Versorgungsarbeit im Famli -
en - und Eherecht:
Im Eherechts - Änderungsgesetz 1999 wurden wesentliche Anliegen der Frauenmini -
sterin umgesetzt:
Die stärkere Verankerung der Pflicht zur gleichen Verteilung der Aufgaben in der
Ehe ist ein wichtiges Element zur Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Realitä -
ten. Das Partnerschaftsprinzip in der ehelichen Lebensgemeinschaft wird dahinge -
hend verdeutlicht, daß die Aufgaben und Lasten, insbesondere Erwerbstätigkeit,
Haushaltsführung und Kinderbetreuung, in Summe gleich aufzuteilen sind.
Gesetzlich klargestellt wurde auch, daß bei einer sogenannten „Hausfrauen - bzw.
Hausmännerehe“ auch der berufstätige Teil in seiner Freizeit grundsätzlich zur Mit -
hilfe im Haushalt verpflichtet ist.
Das Abgehen von der Bindungswirkung der einvernehmlichen Gestaltung der eheli -
chen Lebensgemeinschaft, wenn dies durch gewichtige persönliche Gründe unter -
mauert werden kann, z.B. dem Wunsch nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit, ver -
deutlicht das Recht jedes Ehegatten auf Selbstentfaltung und Weiterentwicklung der
Persönlichkeit. Für den Fall eines berechtigten Änderungsverlangens ist vorgesehen,
daß sich die Ehegatten um ein Einvernehmen über die Neugestaltung ihrer eheli -
chen Lebensgemeinschaft zu bemühen haben. Dieses Bemühen soll eine perma -
nente Aufgabe der Ehe sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, daß eine
unmittelbar nach der Eheschließung getroffene Regelung über die Aufgabenvertei -
lung dauerhaft Geltung hat.
Zu erwähnen ist auch die neugeschaffene Möglichkeit für den einkommensschwä -
cheren oder einkommenslosen Ehegatten, die Leistung des Unterhalts auch bei auf -
rechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder teilweise in Geld zu verlangen, sofern ein
solches Verlangen nicht unbillig ist.
Der Ehebruch ist zwar weiterhin eine schwere Eheverfehlung, ist aber nur dann
Grund für eine Verschuldensscheidung, wenn er zur Zerrüttung der Ehe führt. Dies
gilt auch für die weiteren schweren Eheverfehlungen, wie Zufügung körperlicher Ge -
walt oder schweres seelisches Leid.
In den unterhaltsrechtlichen Regelungen des Ehegesetzes wurde vorgesehen unter
gewissen Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch auch unabhängig vom Ver -
schulden einzuräumen, wenn der Unterhaltsbedarf des Ehegatten gewissermaßen
„ehebedingt“ ist. In der gesellschaftlichen Realität betrifft dies zumeist Frauen, die
nach der Eheschließung ihre Berufsausbildung abgebrochen oder den Beruf aufge -
geben und durch Jahre hindurch die Kinder betreut und den Haushalt geführt haben.
Als Ausgleich dafür, was in solchen Fällen in die Ehe investiert wurde, ist ein meist
zeitlich beschränkter Unterhaltsanspruch vorgesehen.
In die Neuregelungen im Recht der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
wurde aufgenommen, dass die in die Ehe eingebrachte oder von einem Dritten ge -
schenkte Ehewohnung auch dann in die Aufteilung einbezogen werden soll, wenn
ein berücksichtigungswürdiger Bedarf eines gemeinsamen Kindes an ihr besteht.
Für die Mediation in Scheidungs - und Trennungsfällen wurden materiell - und verfah -
rensrechtliche Vorkehrungen getroffen. Zur Förderung des Einsatzes der Mediation
wurde unter anderem eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht des professionell
tätigen Mediators vorgesehen.
In der Praxis wurde immer wieder der Wunsch geäußert, Urteilsausfertigungen über
die Auflösung der Ehe ohne Entscheidungsgründe zu erhalten. Die Ehegatten benö -
tigen häufig eine Ausfertigung dieser Entscheidung zur Vorlage bei Behörden. Sie
empfinden es als unangenehm, wenn diese Entscheidungsausfertigung die Gründe
für die Auflösung der Ehe und
möglicherweise Details über das frühere Eheleben
und die Zerrüttung der Ehe enthält. Daher können nun die Ehegatten auf ihr Verlan -
gen auch eine Entscheidungsausfertigung ohne Entscheidungsgründe erhalten.
Der Bedeutung des eherechtlichen Wohnungserhaltungsanspruchs und seiner recht -
liche Absicherung in Akutfällen wurde durch Schaffung einer eigenen Bestimmung
zur Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses Rechnung getragen, mit der aus -
drücklich klargestellt wurde, daß das gerichtliche Verbot der Veräußerung, Verpfän -
dung und Belastung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zur Sicherung des
dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten zulässig ist. Ist bereits ein Schei -
dungsverfahren anhängig, kann dieses Veräußerungsverbot nunmehr leichter als
bisher erwirkt werden, nämlich auch ohne Bescheinigung, daß eine konkrete Ge -
fährdung einer mißbräuchlichen Verfügung über die Wohnung/Haus besteht.
4. Implementierung der Gender - Perspektive im Rahmen der österreichischen Ent -
wicklungszusammenarbeit sowie Berücksichtigung der Gender - Relevanz:
Die Pekinger Aktionsplattform, die DAC - Leitlinien für die Gleichstellung der Ge -
schlechter und die Befähigung von Frauen zur Selbstbestimmung in der Entwick -
lungszusammenarbeit sowie die Gender - Resolution, die der EU - Ministerrat im De -
zember 1995 beschloss, sind wichtige Grundlagen für die österreichische Entwick -
lungszusammenarbeit.
In der „Gender Resolution“ wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die
„Überwindung von Gender - Ungleichgewichtigkeiten unter dem Gesichtspunkt
der Wirksamkeit der Hilfe und der sozialen Gerechtigkeit eine Kernfrage in der
Entwicklungspolitik darstellt“.
Davon ausgehend wurde ein im Mai 1997 von der EU - Kommission vorgelegter Vor -
schlag für eine „Gender Regulation“, die als Verordnung auch für Österreich Geset -
zescharakter hat, am 30.12.1998 vom EU
Ministerrat verabschiedet. Sie setzt sich
nachdrücklich für eine konsequente und konkrete Berücksichtigung einer gender -
spezifischen Sichtweise auf allen Ebenen des Entwicklungsprozesses ein.
Ein weiteres wichtiges internationales Dokument in diesem Bereich sind die neuen
„Leitlinien“ des DAC, des Entwicklungshilfeausschusses der OECD, von 1998 zu
„Gender Equality" und dem „Empowerment“ von Frauen in der Entwicklungszusam -
menarbeit (DAC Guidelines for Gender Equality and Women‘s Empowerment in De -
velopment Cooperation“).
Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat die österreichische Entwicklungszu -
sammenarbeit (EZA) eine neue Strategie erarbeitet, die auf den Grundsätzen Men -
schenrechte, Rechtsstaatlichkeit („rule of law“), Demokratie und gute Regierungsfüh -
rung („good governance“) einschließlich Stärkung und Aufbau einer zivilen Gesell -
schaft beruhen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Ziel, vermehrt Umwelt - und
„Gendergerechtigkeit“ in die österreichische EZA einzubauen und damit Synergie -
wirkungen zu erreichen.
Viele kleine Schritte sind seit der 4. Weltfrauenkonferenz von verschiedenen Seiten
in Österreich gesetzt worden ohne bisher eine eigene Budgetlinie für dieses zentrale
Thema in der EZA begründet zu haben.
Im Auftrag der damaligen Frauenministerin erstellte die Expertin Christa Esterhazy
eine Pilotstudie zum Thema ,,Genderrelevanz der österreichischen und internationa -
len Entwicklungszusammenarbeit“. Ein Leitfaden zur Umsetzung der Pekinger
Aktionsplattform mit Folgerungen für die österreichische Entwicklungszusammenar -
beit wurde von Dr. Brita Neuhold und Mag. Gertrude Gugenberger erstellt. Weiters
kam es zur Einrichtung eines Genderpools, der eine Förderung von innovativen
Frauen - und Genderprojekten mit einer durchschnittlichen Antragssumme von öS
50.000,- und einem zusätzlichen
Eigenmittelanteil von etwa 25% ermöglicht.
Aus EZA - Mitteln wurden weiters zahlreiche Publikationen, die sich mit dem Thema
„Frauen und Entwicklung“ befassten, gefördert, ebenso wie die Bibliothek der nicht
staatlichen Organisation Frauensolidarität, die eine umfangreiche Literatur zu Frauen
des Südens verwaltet und im übrigen einzigartig im deutsch - sprachigen Raum ist.
Außerdem kam es zur Bildung des Netzwerkes WIDE Österreich (Women in Deve -
lopment Europe), die aus 17 Mitgliedsorganisationen besteht. Kofinanzierungsansu -
chen von WIDE Österreich an die Europäische Union wurden bisher aus EZA - Mitteln
unterstützt. Frauen aus dem Süden, die in Österreich leben und Wissenschaftlerin -
nen werden in die konkrete Arbeit einbezogen. Darüber hinaus werden Gender und
Qualitätsmanagement innerhalb der österreichischen Organisationen durch die Pla -
nung und Durchführung von Gender - Training - Seminaren kontinuierlich gefördert. Ein
Höhepunkt war 1998 die Vorbereitung und Durchführung der internationalen WIDE -
Konferenz in Wien.
An Maßnahmen in der EZA - Verwaltung wurde eine Genderkonsulentin eingesetzt,
die insbesondere für die Beratung auf der Programm - und Projektebene zur Verfü -
gung steht. Ein Produkt dieser Beratung sind die „Kriterien für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf Projektebene“, die seit 1. Juni 1998 gültig sind. 1999 er -
schien eine Broschüre, die einen Überblick über relevante internationale Dokumente
und die obgenannten Kriterien sowie die Handreichung „Gendergerechter Sprachge -
brauch in der Informations -, Bildungs - und Öffentlichkeitsarbeit“ gibt.
Im Rahmen der Human Rights Education and Awareness Campaigns wurde aus
EZA-Mitteln finanzielle Unterstützung für die Erzeugung von Training Videos
(„Women Hold Up The Sky“) durch Grassroots Women Organisations betreffend die
Bestimmungen der Konvention zur Beseitung jeder Form von Diskriminierung der
Frau (CEDAW) gewährt. Manuals in englischer, französischer und spanischer Spra -
che werden als Folgeprodukt dieser Produktion
für die Bildungsarbeit erstellt.
Eine umfassende Entwicklung kann nur erzielt werden, wenn Frauen in den Ent -
wicklungsprozess einbezogen werden. Investitionen in die Gleichstellung der Ge -
schlechter sowie in das Empowerment von Frauen sind Grundvoraussetzung für die
Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gegebenheiten in Ent -
wicklungsländern. Die österreichische EZA verfolgt in bezug auf die Gleichstellung
von Frauen und Männern einen integrierten Ansatz. Aspekte der ungleichen sozialen
und wirtschaftlichen Bedingungen, Möglichkeiten und Chancen für Frauen und Män -
ner werden in den Sektorpolitiken - und - programmen verstärkt berücksichtigt.
Im Rahmen der Programmierung auf Länderebene insbesondere in Schwerpunkt -
ländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind Kooperationen auf
vier Ebenen vorgesehen:
• Unterstützung bei der Formulierung und Umsetzung von nationalen Gleichstel -
lungsplänen sowie die Zusammenarbeit und Einbeziehung von öffentlichen Stel -
len und Abteilungen, in Ministerien, die Genderaspekte in den verschiedenen
Sektoren wahrnehmen;
• Identifikation und Förderung von lokalen Kapazitäten im Bereich Gender Trai -
ning und gendersensibler Projektbegleitung und Beratung;
• Förderung von Frauenorganisationen und Maßnahmen, die Frauen direkt unter -
stützen;
• Bewertung sämtlicher Projekte nach den „Kriterien für die Gleichstellung von
Frauen und Männern“.
Zur Verankerung auf Projektebene liegt ein Kriterienkatalog vor. Durch Beantwortung
von Fragen, die verschiedene Aspekte und Möglichkeiten für die Umsetzung anspre -
chen, sollen Maßnahmen als Beitrag zur Gleichstellung konzipiert werden, um die
Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern.
Derzeit werden im Rahmen der EZA bereits verschiedene frauenrelevante Projekte
in folgenden Ländern gefördert: Nicaragua, Westsahara, El Salvador, Indien, Mo -
sambik, Uganda, Namibia, Süd - Chile, Tansania und Äthiopien. Schwerpunktmäßig
sind die Projekte im Bereich der Aus - und Weiterbildung von Frauen und ihrer Ein -
beziehung in den Demokratisierungsprozess auf lokaler und regionaler Ebene ange -
siedelt. Dabei geht es um einen gesamtgesellschaftlichen Bewußtseinsbildungspro -
zess in Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen auf allen Ebenen
der Zivilgesellschaft sowie an den Entscheidungsprozessen.
In Äthiopien beispielsweise wurde die Organisation und Durchführung einer
12tägigen Frauenkonferenz in Mekelle/Tigray im September 1997 mit einem Betrag
von US$ 80.000 finanziell gefördert. Ziele der Konferenz waren die Erarbeitung von
Gesetzesvorschlägen zur Anpassung des äthiopischen Zivil - und Strafrechtes an die
Menschenrechtsgarantien für Frauen der neuen äthiopischen Verfassung, ferner die
Erarbeitung von Grundsätzen, die die Berücksichtigung der religiösen und kulturellen
Besonderheiten und Interessen der Völker und Volksgruppen Äthiopiens in zukünfti -
gen Gesetzesvorhaben ermöglichen, und die Verbreitung der Inhalte und Ergebnisse
der Konferenz zur Unterstützung und Stärkung der lokalen und regionalen Fraueni -
nitiativen.
Sonstige Themenbereiche der Pekinger Aktionsplattform:
Darüber hinaus hat die österreichische Bundesregierung in sämtlichen 12 ,,critical
areas of concern“ der Pekinger Aktionsplattform seit 1995 kontinuierlich Maßnahmen
gesetzt und weitere Aktionspläne verabschiedet. Eine ausführliche Darstellung findet
sich im Österreichischen Nationalbericht zur Umsetzung der Pekinger Aktionsplatt -
form, März 1998, und im Bericht „Stand der Umsetzung der Pekinger Aktionsplatt -
form" Mai 1999. Beide Berichte sind im Internet auf den UN-Seiten ,,Womenwatch“
unter http://www.un.org/womenwatch/followup/national/index.html abrufbar oder in
der Frauensektion erhältlich.
Zu Frage 12:
In Österreich wird der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform besondere Bedeu -
tung beigemessen. Dabei kommt, neben den Maßnahmen, die von staatlichen Insti -
tutionen gesetzt werden, den NGOs ein besonderer Stellenwert zu, da sie wichtige
und wesentliche Beiträge zur Diskussion liefern.
In den letzten Jahren wurden daher auch eine Anzahl von Veranstaltungen, oft in
Zusammenarbeit von Regierung und NGOs, zur Implementierung der Pekinger Akti -
onsplattform, durchgeführt.
So fand etwa im Dezember 1995 in Wien, auf Initiative der damaligen Frauenministe -
rin eine internationale Konferenz unter dem Titel ,,Beyond Beijing" statt, die sich meh -
rere Aufgaben stellte: diese Konferenz wollte verdeutlichen, welche von der Welt -
frauenkonferenz formulierten Ergebnisse und Ziele für Frauen aus verschiedenen
Ländern der Welt von besonderer Bedeutung sind; welche Umsetzungsstrategien als
aussichtsreich gelten; in welchen Bereichen Frauen unterschiedlicher Herkunft von -
einander lernen können; und nicht zuletzt, wo unsere Solidarität eingefordert wird.
Eine Tagung über den Umsetzungsstatus der Aktionsplattform der Weltfrauenkonfe -
renz unter dem Titel „Frauengezeiten - Peking far away - organisiert vom Verein
Frauenrechte - Menschenrechte und finanziell gefördert von der damaligen Frauenmi -
nisterin - fand im Oktober 1997 statt. In sieben Arbeitskreisen wurden die politischen
Anliegen von NCOs den Verantwortlichen vorgetragen und diskutiert. VertreterInnen
aus Politik und Verwaltung sowie der SozialpartnerInnen und der Medien erarbeite -
ten gemeinsam Maßnahmen und Strategien für die Zukunft. ExpertInnen referierten
über Trends und die Realisierung konkreter Forderungen.
Seitens der Frauensektion werden darüber
hinaus laufend Gespräche mit Ver -
treterinnen anderer Ministerien und der NGO‘s betreffen die Umsetzung der Pekin -
ger Aktionsplattform sowie der Realisierung dafür weiterer, notwendiger Maßnahmen
geführt.
Zu Frage 13:
Seit 1.1.1998 anerkennt das Asylgesetz (BGBl 1045) in Österreich geschlechtsspe -
zifische Verfolgung von Frauen - unter den von der Genfer Konvention genannten
Voraussetzungen - als Asylgrund. Damit wurde das 5. von der damaligen Frauenmi -
nisterin in Peking abgegebene Commitment erfüllt.
Genitalverstümmelung stellt eine der schwersten Menschen - bzw. Frauenrechts -
verletzungen dar. Dieser Problematik wurde allerdings bis dato in Österreich zuwenig
Aufmerksamkeit geschenkt. Ich unterstütze daher auch eine entsprechende Initiative
der Afrikanischen Frauen in Österreich und des Wiener Instituts für Entwicklungsfra -
gen und Zusammenarbeit, um auch hier entsprechende Maßnahmen zu entwickeln
und Aufklärung und Sensibilisierungsarbeit zu leisten.