542/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage, vom 22. März 2000, Nr. 556/J der Abge -

ordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Kunstbudget 1995 bis 2000, beehre

ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2 und 3.:

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Kunstbudget (Kapitel 13) in die primäre Zu -

ständigkeit des Bundeskanzleramtes fällt und daher die gestellten Fragen, die gleichlautend

auch an den Herrn Bundeskanzler gerichtet worden sind, von diesem zu beantworten sind.

Aus budgetrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass es im österreichischen Haushaltsrecht den

Begriff des „außerordentlichen Budgets“ nicht gibt.

 

Wie den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen bzw. dem Entwurf für das Bundesfinanz -

gesetz 2000 entnommen werden kann, wurden für das Kapitel 13 bzw. für den darin ent -

haltenen Kunstförderungsbeitrag nachstehende Beträge veranschlagt:

 

(Beträge in Mio. S)

 

BVA

Kapitel 13

davon für KFB

1995

1.131,102

77,162

1996

1.150,000

80,018

1997

1.150,000

80,018

1998

1.150,000

80,018

1999

1.838,480

80,018

2000

2.985,000

100,010


 

Zur obigen Tabelle darf erläutert werden, dass in den Jahren 1999 und 2000 auch die Be -

träge der Abgeltung für die Bundestheatergesellschaften ab September 1999 aufgrund des

Bundestheaterorganisationsgesetzes 1998 veranschlagt sind.

 

Zu 4., 5., 7., 8., und 10.:

 

Die Schwerpunktsetzung in einzelnen Bereichen der Kunstförderung fällt in den Verant -

wortungsbereich des Herrn Staatssekretärs für Kunst und Medien. Eine inhaltliche Stellung -

nahme hat auch hier durch das für diesen Bereich zuständige Bundeskanzleramt zu erfolgen.

Ich verweise daher auf die Antwort des Herrn Bundeskanzlers auf die gleichlautend an ihn

gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 555/J.

 

Zu 6.:

 

Beim Weißbuch handelt es sich um eine Sammlung von Vorschlägen von Kulturschaffenden

zur Reform der Kulturpolitik. Es bildet sicherlich wertvolle Anregungen und Diskussions -

grundlagen, hat aber keinen bindenden Charakter.

 

Zur der darin enthaltenen Aufforderung an die Bundesregierung auf Erhöhung des Kunst -

budgets um 650 Mio. 5 möchte ich festhalten, dass eine derartige Erhöhung von über 56%

angesichts der angespannten Situation der Staatsfinanzen und im Hinblick auf die im

Wachstums- und Stabilitätspakt eingegangenen, mit finanziellen Sanktionen belegten Ver -

pflichtungen hinsichtlich des Budgetdefizits und der Staatsverschuldung nicht zu verant -

worten wäre.

 

Zu 9.:

 

Rechtsverbindliche Zusagen der vorangegangenen Bundesregierung werden selbstver -

ständlich eingehalten. Verwendungszusagen von politisch Verantwortlichen der letzten

Legislaturperiode werden auf ihre Realisierungsmöglichkeiten geprüft.