546/AB XXI.GP

 

zur Zahl 533/J - NR/2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr und Freunde haben an mich

eine schriftliche Anfrage betreffend „Neuregelung des Sachwalterrechts‘1 gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. 2. 3 und 5:

 

Im Bundesministerium für Justiz werden seit längerem Überlegungen zur legislati -

ven Weiterentwicklung des Sachwalterrechts angestellt. Das im Justizprogramm der

Regierungsvereinbarung zum Thema Sachwalterrecht aufgenommene Vorhaben ist

daher in einem umfassenderen Zusammenhang zu sehen.

 

So wird - neben den Bemühungen um eine maßvolle Zurückdrängung des Anwen -

dungsbereichs der Sachwalterschaft, Verfahrenserleichterungen im Fall der Beendi -

gung, Einschränkung oder Erweiterung der Sachwalterschaft und Reformen auf

dem Gebiet der Vermögenssorge - vor allem der Bereich der Personensorge für re -

gelungsbedürftig erachtet. In diesem Rahmen wurde von verschiedenen Seiten,

nicht zuletzt unter dem Aspekt einer deutlichen Verbesserung des Schutzes der

Menschenrechte, der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde von Betroffe -

nen, auch die nähere gesetzliche Determinierung der Zulässigkeit medizinischer Be -

handlungen an Einwilligungsunfähigen gefordert.

 

Regelungsort für solche gesetzliche Klarstellungen sind die einschlägigen Abschnit -

te des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Außerstreitgesetzes.

Die Einzelheiten des Legislativvorhabens, so etwa die Frage der Erweiterung von

Handlungsbefugnissen der Sachwalter, stehen derzeit noch in Diskussion, doch ist

das Bundesministerium für Justiz in wiederholten und intensiven Gesprächen vor al -

lem auch mit Praktikern bemüht, zeitgemäße und den Bedürfnissen behinderter

Menschen angepasste Regelungen zu erarbeiten.

 

Zu 4 und 6:

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz besteht derzeit kein Bedarf an legislati -

ven Maßnahmen auf dem Gebiet des Unterbringungsrechts. Das Justizressort betei -

ligt sich jedoch auch in diesem Bereich immer wieder an Gesprächen, in deren Rah -

men das Unterbringungsgesetz mit den befassten Praktikern und Einrichtungen im

Hinblick auf seine Umsetzung evaluiert wird.