548/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 531/J - NR/2000 betreffend Situation der Stu -

dienbeihilfenbezieher/innen, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und

Freunde am 21. März 2000 an den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

gerichtet haben, wird wie folgt beantwortet:

 

Die Anfrage bezieht sich auf die Materialien zur sozialen Lage der Studierenden, Wien 1999.

In dieser Anfrage wird festgestellt, dass die Zahl der Anträge und Bewilligungen auf Studien -

beihilfe im Studienjahr 1998/99 gegenüber den vorangegangenen Studienjahren drastisch

gesunken sei. Dabei wird allerdings übersehen, dass in dem vorliegenden Bericht, der mit

Stichtag 1. Juni 1999 abgeschlossen wurde, für das Studienjahr 1998/99 ausdrücklich nur die

Studienbeihilfenzahlen des Wintersemesters 1998/99 angeführt sind. Da die Bearbeitung der

Studienbeihilfenanträge des Sommersemesters 1999 zu diesem Zeitpunkt naturgemäß noch

nicht abgeschlossen war, sind diese auch in der Darstellung (Tabelle 10 ff.) nicht enthalten.

Wie die inzwischen vorliegenden Zahlen des gesamten Studienjahres 1998/99 ergeben, liegt

nicht nur kein Rückgang der Studienbeihilfendaten vor, sondern ein Anstieg der Anträge und

Bewilligungen gegenüber dem vorangegangenen Studienjahr für Studierende an Universitä -

ten und Universitäten der Künste.

 

Ehe ich auf die einzelnen Fragen eingehe, verweise ich darauf, dass nicht sämtliche sehr

detaillierte Anfragepunkte beantwortet werden können, da nicht über alle entsprechend aufge -

schlüsselte Daten der Studienbeihilfenbehörde vorliegen, weil derartige Daten für die Voll -

ziehung des Studienförderungsgesetzes nicht erforderlich sind.

Ad 1.:

 

Es besteht tatsächlich kein Rückgang der Anträge und Bewilligungen auf Studienbeihilfe im

vergangenen Studienjahr, sondern tatsächlich eine Zunahme. Die Bewilligungen an Uni -

versitäten sind gegenüber dem Studienjahr 1997/98 von 25.875 auf 26.323 gestiegen, an

Universitäten der Künste von 789 auf 849.

 

Ad 2.:

 

Die Studienbeihilfenbehörde weist als eigenen Abweisungsgrund lediglich den fehlenden

Studienerfolg aus, andere Abweisungsgründe sind nicht differenziert erfasst. Gegliedert nach

Universitäten sind folgende Fälle von Abweisungen mangels Studienerfolges in den vergan -

genen beiden Studienjahren vorgelegen:

 

 

 

1997/98

 1998/99

Universität Wien

 119

 109

Universität Graz

 35

 29

Universität Innsbruck

 39

 34

Universität Salzburg

 12

 6

TU Wien

 16

 18

TU Graz

 1

 9

Montanuniversität Leoben

 2

 1

Universität für Bodenkultur

 4

 5

Vet.Med.Univ.

 5

 3

WU Wien

 20

 22

Universität Linz

 24

 18

Universität Klagenfurt

 16

 21

 

 

 

Summe Universitäten

 293

 275


 

 

1997/98

 1998/99

Akademie der bildenden Künste

 3

 0

Universität f. angewandte Kunst

 0

 1

Univ. f. Musik u. darst. Kunst Wien

 7

 4

Univ."Mozarteum"  Salzburg

 3

 0

Univ. f. Musik u. darst. Kunst Graz

 5

 3

Univ. f. künstl. u. ind. Gestaltung Linz

 2

 4

 

 

 

Summe Universitäten der Künste

 20

 12

 

 

Insgesamt ergibt sich ein Rückgang der Abweisungen mangels Studienerfolges.

 

Ad 3.:

 

Aufgliederungen über Abweisungen mangels Studienerfolges sind bei der Studienbeihilfen -

behörde nicht vorhanden. Die geringe Zahl der Abweisungen lässt auch keine differenzierte

Aussage erwarten.

 

Ad 4 ( 1 ).:

 

Zu dieser Frage liegen keine Daten in der Studienbeihilfenbehörde vor. Die geringe Zahl der

Abweisungen lässt auch keine differenzierte Aussage erwarten.

 

Ad 4 ( 2 ).:

 

Studienbeihilfe wird immer grundsätzlich nur für zwei Semester zuerkannt. Wenn danach

kein Anspruch besteht, wird in der Regel auch kein Antrag mehr gestellt. Der Studienbei -

hilfenbehörde stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, warum keine Anträge auf

Studienbeihilfe gestellt werden. Daher ist auch eine geschlechtsspezifischere Auswertung

nicht möglich.

Ad 5.:

 

Auch diese Frage ist, wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, nicht zu beantworten. Erfah -

rungsgemäß liegen die Gründe meistens in der Überschreitung der Anspruchsdauer, d.h. bei

der Nichteinhaltung der für die Absolvierung der ersten Diplomprüfung vorgesehenen Stu -

dienzeit. Diese Überschreitung der Studienzeit ist meistens nicht auf einen Grund zurück -

zuführen, sondern auf eine Vielfalt von Ursachen, die sowohl im privaten Bereich (z.B. Be -

rufstätigkeit, Krankheit, Kindererziehung, zu geringe Studienintensität) als auch in universitä -

ren Bereichen (z.B. Probleme der Studienorganisationen) liegen können.

 

Ad 6.:

 

Da die Anspruchsberechtigung die Voraussetzung für den Bezug von Studienbeihilfe ist,

erhalten Studierende mit Anspruchsberechtigung grundsätzlich immer eine Studienbeihilfe,

wenn sie diese für ihr Doktoratsstudium beantragen. Insgesamt kommt es daher nur selten zu

negativen Entscheidungen bei der Zuerkennung von Studienbeihilfe für Doktoratsstudien.

Hauptsächlich erfolgen Abweisungen wegen unbegründeter Verzögerungen des vorangehen -

den Diplomstudiums.