548/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 531/J - NR/2000 betreffend Situation der Stu -
dienbeihilfenbezieher/innen, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und
Freunde am 21. März 2000 an den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
gerichtet haben, wird wie folgt beantwortet:
Die Anfrage bezieht sich auf die Materialien zur sozialen Lage der Studierenden, Wien 1999.
In dieser Anfrage wird festgestellt, dass die Zahl der Anträge und Bewilligungen auf Studien -
beihilfe im Studienjahr 1998/99 gegenüber den vorangegangenen Studienjahren drastisch
gesunken sei. Dabei wird allerdings übersehen, dass in dem vorliegenden Bericht, der mit
Stichtag 1. Juni 1999 abgeschlossen wurde, für das Studienjahr 1998/99 ausdrücklich nur die
Studienbeihilfenzahlen des Wintersemesters 1998/99 angeführt sind. Da die Bearbeitung der
Studienbeihilfenanträge des Sommersemesters 1999 zu diesem Zeitpunkt naturgemäß noch
nicht abgeschlossen war, sind diese auch in der Darstellung (Tabelle 10 ff.) nicht enthalten.
Wie die inzwischen vorliegenden Zahlen des gesamten Studienjahres 1998/99 ergeben, liegt
nicht nur kein Rückgang der Studienbeihilfendaten vor, sondern ein Anstieg der Anträge und
Bewilligungen gegenüber dem vorangegangenen Studienjahr für Studierende an Universitä -
ten und Universitäten der Künste.
Ehe ich auf die einzelnen Fragen eingehe, verweise ich darauf, dass nicht sämtliche sehr
detaillierte Anfragepunkte beantwortet werden können, da nicht über alle entsprechend aufge -
schlüsselte Daten der Studienbeihilfenbehörde vorliegen, weil derartige Daten für die Voll -
ziehung des Studienförderungsgesetzes
nicht erforderlich sind.
Ad 1.:
Es besteht tatsächlich kein Rückgang der Anträge und Bewilligungen auf Studienbeihilfe im
vergangenen Studienjahr, sondern tatsächlich eine Zunahme. Die Bewilligungen an Uni -
versitäten sind gegenüber dem Studienjahr 1997/98 von 25.875 auf 26.323 gestiegen, an
Universitäten der Künste von 789 auf 849.
Ad 2.:
Die Studienbeihilfenbehörde weist als eigenen Abweisungsgrund lediglich den fehlenden
Studienerfolg aus, andere Abweisungsgründe sind nicht differenziert erfasst. Gegliedert nach
Universitäten sind folgende Fälle von Abweisungen mangels Studienerfolges in den vergan -
genen beiden Studienjahren vorgelegen:
|
|
1997/98 |
1998/99 |
|
Universität Wien |
119 |
109 |
|
Universität Graz |
35 |
29 |
|
Universität Innsbruck |
39 |
34 |
|
Universität Salzburg |
12 |
6 |
|
TU Wien |
16 |
18 |
|
TU Graz |
1 |
9 |
|
Montanuniversität Leoben |
2 |
1 |
|
Universität für Bodenkultur |
4 |
5 |
|
Vet.Med.Univ. |
5 |
3 |
|
WU Wien |
20 |
22 |
|
Universität Linz |
24 |
18 |
|
Universität Klagenfurt |
16 |
21 |
|
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Summe Universitäten |
293 |
275 |
|
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1997/98 |
1998/99 |
|
Akademie der bildenden Künste |
3 |
0 |
|
Universität f. angewandte Kunst |
0 |
1 |
|
Univ. f. Musik u. darst. Kunst Wien |
7 |
4 |
|
Univ."Mozarteum" Salzburg |
3 |
0 |
|
Univ. f. Musik u. darst. Kunst Graz |
5 |
3 |
|
Univ. f. künstl. u. ind. Gestaltung Linz |
2 |
4 |
|
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|
|
Summe Universitäten der Künste |
20 |
12 |
Insgesamt ergibt sich ein Rückgang der Abweisungen mangels Studienerfolges.
Ad 3.:
Aufgliederungen über Abweisungen mangels Studienerfolges sind bei der Studienbeihilfen -
behörde nicht vorhanden. Die geringe Zahl der Abweisungen lässt auch keine differenzierte
Aussage erwarten.
Ad 4 ( 1 ).:
Zu dieser Frage liegen keine Daten in der Studienbeihilfenbehörde vor. Die geringe Zahl der
Abweisungen lässt auch keine differenzierte Aussage erwarten.
Ad 4 ( 2 ).:
Studienbeihilfe wird immer grundsätzlich nur für zwei Semester zuerkannt. Wenn danach
kein Anspruch besteht, wird in der Regel auch kein Antrag mehr gestellt. Der Studienbei -
hilfenbehörde stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, warum keine Anträge auf
Studienbeihilfe gestellt werden. Daher ist auch eine geschlechtsspezifischere Auswertung
nicht möglich.
Ad 5.:
Auch diese Frage ist, wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, nicht zu beantworten. Erfah -
rungsgemäß liegen die Gründe meistens in der Überschreitung der Anspruchsdauer, d.h. bei
der Nichteinhaltung der für die Absolvierung der ersten Diplomprüfung vorgesehenen Stu -
dienzeit. Diese Überschreitung der Studienzeit ist meistens nicht auf einen Grund zurück -
zuführen, sondern auf eine Vielfalt von Ursachen, die sowohl im privaten Bereich (z.B. Be -
rufstätigkeit, Krankheit, Kindererziehung, zu geringe Studienintensität) als auch in universitä -
ren Bereichen (z.B. Probleme der Studienorganisationen) liegen können.
Ad 6.:
Da die Anspruchsberechtigung die Voraussetzung für den Bezug von Studienbeihilfe ist,
erhalten Studierende mit Anspruchsberechtigung grundsätzlich immer eine Studienbeihilfe,
wenn sie diese für ihr Doktoratsstudium beantragen. Insgesamt kommt es daher nur selten zu
negativen Entscheidungen bei der Zuerkennung von Studienbeihilfe für Doktoratsstudien.
Hauptsächlich erfolgen Abweisungen wegen unbegründeter Verzögerungen des vorangehen -
den Diplomstudiums.