555/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger und GenossInnen haben am 22. März 2000

unter der Nr. 569/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den

weiteren Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ich bekenne mich zur Fortsetzung der Anstrengungen zur Beseitigung der Gewalt an Frauen

und Kindern sowie zur Weiterentwicklung des Opferschutzes.

 

Zu Frage 2:

 

Der Aufbau der Interventionsstellen ist im Rahmen der Implementierung des

Gewaltschutzgesetzes, das mit 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist, geplant und realisiert worden.

Da sich dabei die Arbeit des Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

(Präventionsbeirat) bewährt hat, gehe ich davon aus, dass dieser auch künftig bei der

Entwicklung von Konzepten zur Gewaltprävention und namentlich bei der Fortentwicklung

der Interventionsstellen eine wichtige Aufgabe erfüllen kann.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nach der mir gegenwärtig verfügbaren Information werden - gemäß dem Voranschlags -

Ansatz 1/11146 - für Opferschutzeinrichtungen Mittel in der Höhe von 23,2 Mio Schilling zur

Verfügung stehen; allerdings werden aus diesen Mitteln auch andere Projekte der

Gewaltprävention zu finanzieren sein. Auf die Interventionsstellen entfällt ein Betrag von über

15 Mio Schilling. Über einen sich während des laufenden Kalenderjahres ergebenden

Anpassungsbedarf können jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt naturgemäß noch keine

Aussagen gemacht werden.

 

Zu Frage 5:

 

Die Interventionsstellen werden je zur Hälfte vom Bundesministerium für soziale Sicherheit

und Generationen und vom Bundesministerium für Inneres finanziert.