555/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger und GenossInnen haben am 22. März 2000
unter der Nr. 569/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den
weiteren Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich bekenne mich zur Fortsetzung der Anstrengungen zur Beseitigung der Gewalt an Frauen
und Kindern sowie zur Weiterentwicklung des Opferschutzes.
Zu Frage 2:
Der Aufbau der Interventionsstellen ist im Rahmen der Implementierung des
Gewaltschutzgesetzes, das mit 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist, geplant und realisiert worden.
Da sich dabei die Arbeit des Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
(Präventionsbeirat) bewährt hat, gehe ich davon aus, dass dieser auch künftig bei der
Entwicklung von Konzepten zur Gewaltprävention und namentlich bei der Fortentwicklung
der Interventionsstellen eine wichtige Aufgabe
erfüllen kann.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nach der mir gegenwärtig verfügbaren Information werden - gemäß dem Voranschlags -
Ansatz 1/11146 - für Opferschutzeinrichtungen Mittel in der Höhe von 23,2 Mio Schilling zur
Verfügung stehen; allerdings werden aus diesen Mitteln auch andere Projekte der
Gewaltprävention zu finanzieren sein. Auf die Interventionsstellen entfällt ein Betrag von über
15 Mio Schilling. Über einen sich während des laufenden Kalenderjahres ergebenden
Anpassungsbedarf können jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt naturgemäß noch keine
Aussagen gemacht werden.
Zu Frage 5:
Die Interventionsstellen werden je zur Hälfte vom Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen und vom Bundesministerium für Inneres finanziert.