556/AB XXI.GP

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Die LKF-Daten 1998 des LKH Freistadt wurden als Finanzierungsgrundlage heran -

gezogen und wiesen diesbezüglich keine Auffälligkeiten auf. Die Daten 1999 sind

derzeit noch in Verarbeitung.

 

Inhalt und Ausgestaltung der von den Krankenanstalten gemeldeten Diagnosen - und

Leistungsberichte sind derzeit primär auf den Zweck der Krankenanstaltenfinanzie -

rung ausgerichtet und lassen bezüglich der Qualität der Leistungserbringung zur Zeit

noch keine ausreichenden Schlüsse zu. Eine qualitative Beurteilung des Leistungs -

geschehens wird erst nach entsprechender Ausgestaltung eines umfassenden

Qualitätssystems basierend auf einer um wesentliche Informationen erweiterten

Diagnosen - und Leistungsberichtserstattung möglich sein.

 

Analysen der Auffälligkeiten in Bezug auf Diagnosen - bzw. Leistungsspektren kön -

nen derzeit auf Grund fehlender Normvorgaben noch nicht durchgeführt werden. Als

ersten Schritt dazu werden zur Zeit von medizinischen Expertengruppen im Rahmen

der Leistungsangebotsplanung fachspezifische Leistungsspektren für unterschied -

liche Versorgungsstufen erarbeitet.

 

Mit der Revision des Österreichischen Krankenanstalten - und Großgeräteplanes

(ÖKAP/GGP) per 1. Jänner 2001 ist vorgesehen, für ausgewählte Fachrichtungen

(voraussichtlich für Urologie, Orthopädie und Unfallchirurgie) derartige Leistungs -

spektren unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages der einzelnen Kranken -

anstalten mit den Ländern zu vereinbaren und verbindlich festzulegen.

Nach verbindlicher Festlegung dieser Leistungsspektren können darauf basierend

Vergleichsgruppen gebildet und etwaige Auffälligkeiten festgestellt bzw. aufgezeigt

werden.

 

Zu Frage 2:

 

In der Beilage 1 sind jene Diagnosen (= Hauptdiagnose, die der hauptsächliche

Grund des stationären Aufenthaltes war) und in der Beilage 2 sind jene Leistungen

(Untersuchungen, Therapien, Eingriffe und Untersuchungen) ersichtlich, die weniger

als 10 mal im Jahr 1998 im LKH Freistadt auf Grundlage der Dokumentationsgrund -

lagen (Diagnosenschlüssel ICD-9 BMAGS und Leistungskatalog BMAGS) codiert

wurden.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Allein aus der Tatsache, dass bestimmte Diagnosen nur sehr selten gestellt und

bestimmte Leistungen nur sehr selten erbracht werden, können keine Schlüsse

hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung gezogen werden.

 

Der Diagnosenschlüssel ICD-9 BMAGS ermöglicht eine sehr differenzierte Darstel -

lung von Diagnosen und umfasst derzeit rund 4000 Positionen, wobei keine der an -

geführten Diagnosenstellungen in einer Standard - Krankenanstalt grundsätzlich aus -

geschlossen werden kann.

 

Der Leistungskatalog BMAGS umfasst rund 900 Leistungspositionen (2/3 davon sind

operative Leistungen) und ermöglicht ebenfalls eine sehr differenzierte Verschlüs -

selung einzelner Leistungsbereiche.

 

Für die Landesfonds besteht die Möglichkeit, auf Grund des vom BMSG zur Ver -

fügung gestellten Scoringprogrammes einzelne Leistungspositionen festzulegen, die

für die jeweiligen Krankenanstalten auf Grund der dortigen Infrastruktur nicht er -

bracht werden können und daher im Rahmen der LKF-Abrechnung als unplausibel

ausgeschlossen und hinterfragt werden können.

 

Auf Grund der dem BMSG zur Verfügung stehenden LKF-Daten des LKH Freistadt

konnten - wie oben bereits ausgeführt - auf Grund der derzeit vorhandenen Instru -

mente keine Auffälligkeiten gegenüber anderen Standard - Krankenanstalten festge -

stellt werden.