561/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Gabriela Moser,

Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend

EU - Strahlenschutz-Grenzwerte

(Nr. 532/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Gültigkeit der Verordnung 737/90/EWG, mit der Höchstwerte von Lebensmittelkontaminatio -

nen auf Grund des Reaktorunfalls von Tschernobyl geregelt werden und die mit März 2000 ausge -

laufen wäre, wurde im Februar 2000 um weitere 10 Jahre verlängert.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

 

Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte, die in der Vergangenheit in Einzelfallen bei aus

Osteuropa importierten Pilzen überschritten wurden, erfolgte seitens der Europäischen Kommission

die Erlassung einer Kontrolldurchführungsverordnung (EG 1661/1999) zur Verordnung 737/90 , die

insbesondere Pilzimportkontrollen an den Grenzen vorsieht. Diese Verordnung wurde in Österreich

mit einer Novelle zur Zollrechts - Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 346/1999, (erlassen vom

Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt) umgesetzt. Darüber

hinaus erfolgen in Österreich laufend Überprüfungen der Radioaktivität von Lebensmitteln durch

die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Infolge der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 fallen Grundsatzregelungen im Bereich des

Strahlenschutzes nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land - und Forst -

wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Freigabewerte

(„dearing levels"), wie in der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage erwähnt werden, auch bisher

Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung waren.