561/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Gabriela Moser,
Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend
EU - Strahlenschutz-Grenzwerte
(Nr. 532/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Gültigkeit der Verordnung 737/90/EWG, mit der Höchstwerte von Lebensmittelkontaminatio -
nen auf Grund des Reaktorunfalls von Tschernobyl geregelt werden und die mit März 2000 ausge -
laufen wäre, wurde im Februar 2000 um weitere 10 Jahre verlängert.
Zu den Fragen 2 und 5:
Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte, die in der Vergangenheit in Einzelfallen bei aus
Osteuropa importierten Pilzen überschritten wurden, erfolgte seitens der Europäischen Kommission
die Erlassung einer Kontrolldurchführungsverordnung (EG 1661/1999) zur Verordnung 737/90 , die
insbesondere Pilzimportkontrollen an den Grenzen vorsieht. Diese Verordnung wurde in Österreich
mit einer Novelle zur Zollrechts - Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 346/1999, (erlassen vom
Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt) umgesetzt. Darüber
hinaus erfolgen in Österreich laufend Überprüfungen der Radioaktivität von Lebensmitteln durch
die Bundesanstalten
für Lebensmitteluntersuchung.
Zu den Fragen 3 und 4:
Infolge der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 fallen Grundsatzregelungen im Bereich des
Strahlenschutzes nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land - und Forst -
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Freigabewerte
(„dearing levels"), wie in der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage erwähnt werden, auch bisher
Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung waren.