562/AB XXI.GP
der Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen betreffend
,,EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit -
österreichische Position",
(Nr. 548/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Österreich steht dem EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit sehr positiv gegenüber.
Zu Frage 2:
Auch die Einrichtung einer unabhängigen Europäischen Lebensmittelbehörde, die für die Risikobe -
wertung und Risikokommunikation zuständig sein soll, begrüßt Österreich sehr. Diese Stelle (die
Bezeichnung „Behörde“ scheint allerdings irreführend, da diese Stelle keine Befehls - oder Zwangs -
gewalt hat) sollte ein besonders hohes Maß an Unabhängigkeit haben, ohne aber deswegen die Ver -
antwortlichkeit gegenüber den Organen der EU zu relativieren.
Zu Frage 3:
Ich bin nicht der Ansicht, dass eine Behörde mit Durchgriffsrecht in den Mitgliedstaaten geschaffen
werden sollte, da ich die im Weißbuch skizzierten Aufgaben als ausreichend ansehe. Das Risiko -
Management sollte in den Händen der laut EG - Vertrag vorgesehenen Organe Parla -
ment/Rat/Kommission
verbleiben.
Zu Frage 4:
Österreich begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Rechtsakte, im Detail wäre dies anhand der
von der Kommission vorzulegenden Vorschläge zu prüfen.
Ein generelles Rechtsinstrument betreffend Grundsatzprinzipien des Lebensmittel - Rechts wäre
nützlich, es sollte jedoch nicht durch zu enge Festlegungen den Gestaltungsspielraum auf Ebene der
EU bzw. auf nationaler Ebene in unzweckmäßiger Weise einengen.
Zu Frage 5:
Die Vorschläge zur Erfassung der Kette vom Erzeuger zum Verbraucher („stable to table“) wird von
Österreich sehr positiv aufgenommen. Es wurde vom Minister im Rat „Landwirtschaft“ auch der
Vorschlag begrüßt, im Weißbuch die Rechtsvorschriften für Lebensmittel - Kontrollen zu aktalisie -
ren, um so sicherzustellen, dass alle Stufen der Herstellung abdeckt sind.
Bei der Überarbeitung der Kontrollen sollte aber das derzeitige System, das auf der Subsidiarität be -
ruht, beibehalten werden, wobei das Lebensmittel - und Veterinäramt in Dublin die einheitliche und
wirksame Umsetzung der Regelungen in den Mitgliedstaaten überprüft.
Zu Frage 6:
Die Risikokommunikation ist ein wesentlicher Aspekt und wird von Österreich sehr begrüßt. Risi -
kokommunikation - auch im Sinne des Codex - ist ein interaktiver Prozess, bei dem alle betroffene -
nen Seiten einschließlich der Konsumenten ihre Fachmeinung einbringen können.
Darüber hinaus ist aber nach Festlegung der fachlichen Entscheidungen durch die zuständige Behör -
de auch die für Laien unter den Konsumenten verständliche Verbreitung der Ergebnisse sicherzu -
stellen und damit allenfalls auf diese Weise erzieherisch auf die Verbraucher einzuwirken.
Zu Frage 7:
Die Vorschriften zur Etikettierung sollten ausgeweitet werden, insbesonders tritt Österreich für eine
Kennzeichnung allergener Substanzen - wie dies bereits im Codex Alimentarius beschlossen wurde
ein.
Ein Vorschlag der Kommission zu Nahrungsergänzungsmittel bzw. angereicherten Lebensmittel ist
in Kürze zu erwarten. Dieser Vorschlag wäre dann intensiv zu prüfen. Jedenfalls scheint eine Har -
monisierung auf diesen
Gebieten besonders erstrebenswert, aber auch äußerst schwierig
umsetzbar.
Zu Frage 8:
Eine Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit internationalen Organisationen wird seit Jahren prakti -
ziert (z. B. Codex Alimentarius). Die Europäische Kommission hat in diesem Fall Beobachterstatus,
die 15 EU - Mitgliedstaaten sind Vollmitglieder. Eine Koordination erfolgt jeweils durch die jeweili -
gen Präsidentschaft. Die Nichtmitgliedschaft samt Teilnahme der Europäische Kommission als Be -
obachter hat aus Sicht der Mitgliedstaaten zu keinerlei Problemen im Codex geführt.
Zu Frage 9:
Die Regeln des Codex sowie des OIE (International Office of Epizootics) stellen oftmals den klein -
sten gemeinsamen Nenner einer großen Anzahl von Staaten dar.
Im Rahmen der Gemeinschaft ist es daher erstrebenswert, ein höheres Schutzniveau zu erreichen be -
ziehungsweise aufrecht zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der WTO seitens der Europäischen Kommis -
sion Informationen über das Vorsorgeprinzip u.a. zur Kenntnis übermittelt wurden.