565/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und

Freunde betreffend illegale Praktiken bei Futter -  und Tierarzneimitteln

Nr. 537/J

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß § 24 Abs.3 des Tierärztegesetzes darf der Tierarzt im Rahmen von ständi -

gen Betreuungsverhältnissen entgegen dem Vorbehalt des § 12 den Tierhalter in die

Anwendung von Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren einbinden. Dabei

ist die für die betreffende Arzneispezialität vorgeschriebene Art der Lagerung einzu -

halten. Gemäß § 12 Abs.1 des Tierärztegesetzes dürfen Impfungen, Injektionen,

Transfusionen, instillationen und Blutabnahmen bei Tieren nur von Tierärzten aus -

geübt werden. Angebrochene Injektionsflaschen sind ausnahmslos im Kühlschrank

zu lagern.

 

Zu Frage 2:

 

Die in der Anfrage genannten Arzneimittelspezialitäten sind durchwegs verschrei -

bungspflichtig. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 1

 

Zu Frage 3:

 

Wechselwirkungen werden, soweit sie bekannt sind, in der Fachinformation zu jeder

zugelassenen Arzneispezialität angeführt. Die gleichzeitige Verabreichung verschie -

dener Medikamente ist im allgemeinen nicht üblich.

 

Zu Frage 4:

 

Bei den angeführten Medikamenten sind hinsichtlich der Fleischqualität folgende

Wartezeiten zu beachten:

BAYTRIL 5 % - Durchstichflasche für Tiere; essbare Gewebe (Rind, Schwein)

10 Tage, Milch 4 Tage.

Monzal - Durchstichflasche für Tiere; essbare Gewebe und Milch je 1 Tag

Stresnil - Durchstichflasche für Schweine; essbare Gewebe 5 Tage

Suacron - Durchstichflasche für Tiere; essbare Gewebe Schwein 3 Tage, Rind

1 Tag, Milch 1 Tag

Synpitan - vet  -  Durchstichflasche für Tiere; keine Wartezeit erforderlich

Im Falle der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartezeit ist eine Überschreitung

der Rückstandshöchstwerte zu erwarten. Rückstandsbelastetes Fleisch ist als ge -

sundheitsschädlich zu bewerten.

 

Zu den Fragen 5, 7 und 9:

 

Alle angeführten Medikamente sind in Österreich zugelassen. Die Bezeichnung der

Produkte „Baytril“ und "Monzal" ist jedoch für die in Deutschland vermarkteten Wa -

ren gebräuchlich.

 

Nicht der österreichischen Zulassung und Aufmachung entsprechende Medikamente

(auch nicht, wenn identische Mittel im Inland zugelassen sind) dürfen nicht in Ver -

kehr gebracht oder angewendet werden, sofern nicht eine Bewilligung gemäß Arz -

neiwareneinfuhrgesetz erteilt wurde.

 

Die Kontrollmöglichkeiten an den österreichischen Grenzen sind durch die Öffnung

der Grenzen (EWR - Binnenmarkt) und durch die Zunahme des grenzüberschreiten -

den Reiseverkehrs zurückgegangen. Wird anlässlich von Rückstandsuntersuchun -

gen eine Überschreitung der zulässigen Rückstandshöchstwerte festgestellt, werden

vom zuständigen Amtstierarzt Erhebungen über die Ursache durchgeführt. Gegen

illegale Importe von Arzneimitteln wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

vorgegangen.

 

Zu Frage 6:

 

Es ist unklar, welcher Betrieb in der Anfrage gemeint ist. Daten über Betreuungsver -

hältnisse zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzten liegen meinem

Ressort nicht vor. Solche Betreuungsverhältnisse sind im Rahmen von Tiergesund -

heitsdiensten üblich, die in einigen Bundesländern eingerichtet sind. Für die Überprü -

fung der in § 24 Abs. 3 Tierärztegesetz beschriebenen Vorgangsweise sind die Be -

zirksverwaltungsbehörden zuständig.

 

Zu Frage 8:

 

Am Futterzusatzoffsektor sind EU - weit (und damit auch in Österreich) nur noch 4

Antibiotika (Monensin - Na, Salinomycin - Na, Flavophospholipol und Avilamycin) als

Leistungs -  bzw. Wachstumsförderer zugelassen.

 

Daneben sind allerdings eine ganze Reihe von Zusatzstoffen als Coccidiostatica und

andere Arzneimittel, darunter jedoch nicht Tetracycline, autorisiert. Diese Gruppe ist

strengen Zulassungskriterien und demgemäßen Bestimmungen, die die Herstellung

solcher Stoffe betrifft (Zulassung der Betriebe), unterworfen.

 

Die Futtermittelprüfung wird routinemäßig vom Bundesamt und Forschungszentrum

für Landwirtschaft, Institut für Futtermittel bzw. vom Bundesamt für Agrarbiologie in

Linz durchgeführt. Nach dortiger Mitteilung wurden im Jahre 1999 1900 Proben ge -

zogen. Damit liegt Österreich im oberen Drittel der EU - Mitgliedsstaaten.

Die Schwierigkeit, bislang nicht auffällige Kontaminationen (wie z.B. Dioxin), wenn

sie überhaupt oder in erhöhtem Ausmaß auftreten, zu erfassen, liegt in der Fäche -

rung des analytischen Screenings, das heißt es können möglicherweise schwierig zu

detektierende Substanzen nicht durch allgemeine Prüfverfahren erkannt werden.

 

Das wesentliche überhöhte Auftreten von Dioxin wurde in Deutschland auch nur

durch ein routinemäßiges Monitoring der Milch und in Belgien durch manifeste Effek -

te (bis zum Tod) bei den Tieren (Hühner, Kücken), denen kontaminiertes Tierfutter

verabreicht wurde, entdeckt.

 

Dessen ungeachtet sind eine Verbesserung des Kontrollsystems und gezielte

Suchmethoden sowie ein Frühwarnsystem ähnlich wie bei den Lebensmitteln erfor -

derlich, wie es die Europäische Kommission in ihrem jüngsten Weißbuch beabsich -

tigt.

 

Die Häufigkeit und die Anzahl der Probenahmen ist durch die vorhandene Laborka -

pazität vorgegeben, wobei die jährlich von der EU - Kommission zu genehmigenden

Rückstandskontrollpläne stets eingehalten werden.

 

Im Kalenderjahr 1998 wurde folgende Anzahl von Lebendtier -  und Fleischproben

gezogen und auf nachstehende Rückstands -  bzw. Stoffarten untersucht:


 

 

Die Kompetenz für die Probeziehung und Kontrolle im Futtermittelbetrieb liegt beim

Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.