568/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, An -
nemarie Reitsamer, Lackner, Heidrun Silhavy und GenossIn -
nen über die Verunsicherung der Bevölkerung bei der Entwick -
lung einheitlicher Patientenrechte in Österreich und die Weiter -
entwicklung des Gesundheitswesens
(Nr. 542/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Das Regierungsübereinkommen der Bundesregierung für die XXI. GP sieht unter
dem Thema Patientenrechte vor, dass die Bemühungen des Bundes auf Abschluss
der Art. 15a B - VG - Verträge mit den Bundesländern über die Verwirklichung von Pa -
tientenchartas fortzusetzen sind.
Ich habe daher alle Bundesländer, die eine entsprechende Vereinbarung noch nicht
abgeschlossen haben, zum Abschluss aufgefordert.
Dieser Weg erscheint auch sachadäquat. Eine Analyse der Patientenrechtssituation
in Österreich zeigt nämlich, dass die Ursachen der eigentlichen Probleme in der
Praxis nicht darin bestehen, dass einklagbare Patientenrechte nicht vorhanden wä -
ren, sondern dass die in der Rechtsordnung längst vorhandenen und durch die Judi -
katur abgesicherten Patientenrechte im Alltag bisweilen nur sehr schwer durchge -
setzt werden können.
Ein wesentlicher Grund des Informationsdefizits liegt auch darin, dass die Patienten -
rechte über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut sind. Der Kompetenzlage entspre -
chend finden sich Patientenrechte dabei sowohl in Bundes - als auch in Landes -
rechtsvorschriften.
Diese Überlegungen haben dazu geführt, im Wege von Vereinbarungen gemäß Art.
15a B - VG eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zu -
sammenfassung aller Patienten rechte zu geben („Patientencharta“).
Diese Lösung bietet den großen Vorteil, dass die wesentlichsten Patientenrechte in
einem Stück im Bundesgesetzblatt
zusammmengefasst sind, womit trotz kompetenz -
rechtlicher Zersplitterung eine übersichtliche und vollständige Information möglich ist.
Daran knüpft sich die Hoffnung, dass sowohl bei den betroffenen Patienten als auch
den Ärzte und sonstigen Angehörigen von Gesundheitsberufen das Bewusstsein für
längst bestehende Patientenrechte gestärkt wird und damit auch die in der Praxis
auftretenden Probleme in der Durchsetzung verringert werden.
Das Land Burgenland hat bereits seine Bereitschaft zu einem Abschluss bekundet.
Die dazu notwendigen Schritte werde ich umgehend in die Wege leiten.
Zu den Fragen 2 und 3:
Das Regierungsübereinkommen für die XXI. GP sieht im Rahmen des Reformpro -
gramms die Einführung einer verschuldensunabhängigen Regelung vor. Auch die
Regierungsklausur am 14.4.2000 hat grundsätzlich die Einführung einer verschul -
densunabhängigen Haftung beschlossen.
Es ist aber verfrüht, über Details dieser in Aussicht genommenen Regelung zu spre -
chen, da verschiedene Varianten denkbar sind.
Sofern Konsens mit den Ländern erzielbar ist, könnten nach dem Vorbild des Wie -
ner Härtefonds auch in den anderen Ländern entsprechende Einrichtungen - nach
Möglichkeit unter Einbindung der jeweiligen Patientenanwaltschaft - eingerichtet
werden, die ohne Prüfung des Verschuldens Leistungen an betroffene Patienten er -
bringen. In diesem Sinne bin ich bereits bei der Konferenz der Gesundheits - und
Krankenanstaltenreferenten an die Länder herangetreten.
Sollte darüber kein Konsens erzielbar sein, könnte auch eine Lösung auf Bundes -
ebene ins Auge gefasst werden. Hier ist vor allem die Frage der Finanzierung zu klä -
ren (Expertenschätzungen reichen von 600 Millionen Schilling bis in Milliardenhöhe).
Ich lasse daher zunächst in meinem Ressort alle in Frage kommenden Möglichkeiten
prüfen und werde unter Nutzung der dabei erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen
meine Entscheidung treffen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Hierzu ist festzuhalten, dass Fragen des Medizinstudiums nicht in meinen Aufga -
benbereich fallen. Ich verweise auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Bil -
dung, Wissenschaft und Kultur.
Zu Frage 6:
Auf Grund der Struktur des Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) scheint mir die Betei -
ligung von Dritten in der vorgesehenen Form sinnvoll. Neben der Aufbringung zu -
sätzlicher Mittel wären vor allem auch Synergieeffekte hinsichtlich bestehender Ak -
tivitäten und Programme anzustreben.
Mit dieser Frage habe ich auch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger
befasst, der Folgendes mitteilte (im Auszug):
„1. Der FGÖ existiert in seiner jetzigen (d.h. finanziell deutlich aufgestockten und auf
Grund der geänderten Rahmenbedingungen organisatorisch neu gestalteten) Form
seit März 1998. Seit Oktober 1998 ist die Stelle des Geschäftsführers besetzt.
Somit liegt bisher erst ein vollständig abgeschlossenes Geschäftsjahr dieser neuen
Institution vor. Der Fonds hat in diesem Jahr eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt
(Projektförderungen, Fortbildungsstrukturen, Kooperationen etc.). Es wäre sinnvoll,
dem Fonds zunächst die Möglichkeit zu geben, sich in der bestehenden und grund -
sätzlich viel versprechenden Form zu etablieren, bevor zusätzliche Erweiterungen
und/oder Modifizierungen der Geschäftsgrundlagen in Erwägung gezogen werden.
2. Im (in der Satzung festgelegten) „Zweck des Fonds“ wird ausdrücklich darauf hin -
gewiesen, dass „Beiträge zum Strukturaufbau für Gesundheitsförderung und
Krankheitsprävention unter Berücksichtigung und Einbindung bestehender Ein -
richtungen und Strukturen“ geleistet werden sollen sowie die „Abstimmung der
Maßnahmen und Initiativen mit bestehenden Aktivitäten“.
3. Ein nicht unwesentlicher Teil dieser bereits bestehenden Aktivitäten wird von den
Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband initiiert und getragen. Es werden
jährlich rund 11 Mrd. Schilling von der Sozialversicherung insgesamt für Gesund -
heitsförderung und Prävention aufgewendet.
Dies geschieht u.a. in Erfüllung des § 154b ASVG (und der Parallelbestimmungen)
auf der Basis klassischer Kompetenzen der Sozialversicherung, der Möglichkeit au -
tonomer und flexibler Schwerpunktsetzungen und Aktivitäten der einzelnen Träger
sowie der im Präventions - und Gesundheitsförderungskonzept der Soziaiversi -
cherung festgeschriebenen Zielrichtungen und SV - internen und externen Ver -
netzungsstrukturen. Gesundheitsförderung und Prävention als Tätigkeitsfeld der So -
zialversicherung gilt es nicht nur beizubehalten, sondern nach Möglichkeit weiter
auszubauen.
4. Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der sozialen Krankenversi -
cherung ist eine Aufstockung der Beteiligung an der Aufbringung der Mittel für den
FGÖ ohne entsprechende Einschnitte bei den sozialversicherungseigenen Aktivitä -
ten nicht vorstellbar.
Eine reine Verschiebung des Mitteleinsatzes wäre gesundheits(-förderungs)politisch
auf Grund der damit einhergehenden Zerstörung von funktionierenden Strukturen
kontraproduktiv.
Sofern qualitativ gerechtfertigte und auf eine Optimierung der Versorgung der Bevöl -
kerung mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ausgerichtete Gründe für eine
stärkere Beteiligung der Sozialversicherung am FGO angeführt werden und es sich
nicht lediglich um den Versuch einer Verschiebung von Zahlungslasten handelt, wird
vom Hauptverband Gesprächsbereitschaft signalisiert, wenn die finanzielle Be -
deckung gesichert ist.“
Zu Frage 7:
Eine Kürzung der Budgetmittel für den Fonds Gesundes Österreich ist nicht vorge -
sehen.
Zu Frage 8:
Mit dieser Frage habe ich den Hauptverband der Sozialversicherungsträger befasst,
der Folgendes mitteilte:
"... die Errichtung einer gemeinsamen Holding für Rehab - Maßnahmen in der Sozial -
versicherung (wäre) weder zweckmäßig noch effizient. Auch der Rechnungshof hat
anlässlich der Schwerpunktprüfung bei 17 Sozialversicherungsträgern betreffend die
Struktur der eigenen Einrichtungen und deren Privatisierungs - bzw. Ausgliede -
rungsmöglichkeiten darauf hingewiesen, dass eine Ausgliederung durch die Er -
richtung eines eigenen Rehabilitationsträgers zunächst erhebliche Mehrkosten
(Errichtung eines Gebäudes, Einrichtung, Personal) verursachen würde, während
mögliche Synergieeffekte erst mittel - oder langfristig zu erwarten sind. Er empfiehlt
daher ein trägerübergreifendes Rehabilitationsbetteninformationssystem zur Koordi -
nierung von bestehender Nachfrage und bedarfsgerechtem Angebot zu errichten.
Die berechtigten Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Holding werden von der österrei -
chischen Sozialversicherung geteilt. Die Ausgliederung der Rehabilitationseinrich -
tungen in eine Holding wäre aus heutiger Sicht kontraproduktiv.
Die österreichische Sozialversicherung hat im Vorjahr ein Konzept zur weiteren Ko -
ordination der Rehabilitationspolitik mit folgenden Eckpunkten beschlossen:
- Koordination aller Rehabilitationsmaßnahmen in der Sozialversicherung durch
die weitere Handhabung der Richtlinienkompetenz des Hauptverbandes der öster -
reichischen Sozialversicherungsträger
- Definition des zeitlichen Beginnes und des Endes der medizinischen Reha -
bilitationsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf postoperative Heilverfahren
- Verbesserung der administrativen Abläufe durch Optimierung des Antragsver -
fahrens, Erstellung eines Handbuches zur medizinischen Rehabilitation, sowie
Schaffung einer Datenbank, die den jeweils aktuellen Kapazitätsstand der Reha -
bilitationseinrichtungen enthält
- Einheitliche, transparente und rationelle Dokumentation durch EDV - unter -
stützte Erfassung der rehabilitationsrelevanten Daten des Antrags - , Erledigungs -
und Einweisungsgeschehens sowie über den Therapieverlauf, um eine laufende
Beobachtung und Analyse des Leistungssegmentes der med.Rehabilitation zu
Gewähr leisten
- Einführung eines Controllings mit dem Ziel der Qualitätssicherung, Kosten - Nut -
zen - Analyse
Das Konzept verfolgt neben einer zielgerichteten und optimierten Organisation für
die medizinische Rehabilitation, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, auch
humanitäre Aspekte, die den Rehabilitanden ehestens in die Lage versetzen sollen,
dauerhaft in die menschliche Gesellschaft wieder eingegliedert werden zu können.
Die österreichische Sozialversicherung
sieht in diesem Konzept die Basis für eine
optimale organisatorische Umsetzung der in ihren Rehabilitationseinrichtungen gebo-
tenen qualitativ hoch stehenden stationären medizinischen Maßnahmen.“
Zu Frage 9:
Schon derzeit werden mehr als die Hälfte aller österreichischen Krankenanstalten
von privaten Trägern betrieben. Darüber hinaus haben viele Bundesländer ihre Trä -
gerschaft an Landeskrankenanstalten an Betriebsgesellschaften abgegeben, um die
Betriebsführung zu entpolitisieren.
Zu den Fragen 10 und 11:
Nein.
Zu Frage 12:
Aufgrund der geltenden Rechtslage obliegt den Landesfonds die Verteilung von fi -
nanziellen Mitteln auf die Krankenanstalten, wobei sie als aushelfende Sozialversi -
cherungsträger fungieren. Zwar haben die Landesfonds eine gewisse Gestaltungs -
freiheit, eine Gewinnerzielung ist allerdings ausgeschlossen.
Ein Gang an die Börse erscheint daher weder sinnvoll noch Erfolg versprechend.
Zu Frage 13:
Die geforderte Optimierung im ambulanten Bereich kann im Rahmen einer umfas -
senden Leistungsangebotsplanung realisiert werden. Voraussetzungen für eine Lei -
stungsangebotsplanung im ambulanten Bereich sind entsprechende Vereinbarungen
darüber zwischen Bund, Bundesländern und Sozialversicherungsträgern sowie die
Einführung einer flächendeckenden vergleichbaren Dokumentation im ambulanten
Bereich.
Ob, und wenn ja, in welcher Form Bonus - Malus - Strukturen zur Anwendung kommen,
kann erst beantwortet werden, wenn eine ausreichende Transparenz über die Leis -
tungserbringung im ambulanten Bereich hergestellt ist.
Zu Frage 14:
Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist weitgehend Angelegenheit der Bun -
desländer bzw. der Sozialversicherung. Eine Entscheidung über allfällige Budgetie -
rungsmaßnahmen im extramuralen und intramuralen Bereich kann nur im Zusam -
menwirken aller betroffenen institutionellen Ebenen getroffen werden. Seitens des
Bundes wird - auch in Zukunft - , unabhängig von den verschiedenen Finanzie -
rungsregelungen auf Ebene der Bundesländer und der Sozialversicherung, alles
unternommen werden, damit es nicht zu ungerechtfertigten Leistungseinschränkun -
gen in quantitativer und qualitativer Hinsicht kommt.
Zu den Fragen 15 und 16:
Im Regierungsprogramm wurde die Einrichtung einer Österreichischen Gesundheits -
konferenz vereinbart. Diese Veranstaltung soll allen Verantwortlichen, Betroffenen
und Leistungserbringern des Gesundheitswesens
eine Gesprächsplattform bieten
und damit zur Unterstützung eines effizienten Diskussionsprozesses beitragen. Die
Durchführung der Konferenz soll generell der besseren Motivation und Koordination
im Gesundheitswesen dienen.
Der zugrunde liegenden Intention entsprechend wurden in einem breiten Ansatz et -
wa 200 meinungsbildende Vertreter des österreichischen Gesundheitswesens als
Gäste zur Konferenz eingeladen. Dazu zählen u.a. Vertreter der PatientInnen, der
Gesundheitsberufe, der Sozialversicherungsträger, der Krankenfürsorgeanstalten,
der Universitätskliniken, der Rechtsträger der Krankenanstalten und sonstigen Ge -
sundheitseinrichtungen, der sozialen Hilfsdienste, der Sozialpartner sowie Reprä -
sentanten aus Politik und Verwaltung auf Bundes - , Landes - und Regionalebene.
Ebenfalls basierend auf dem Regierungsprogramm soll unter Nutzung der Erfah -
rungen aus anderen Ländern (z.B. Konzertierte Aktion für das Gesundheitswesen in
Deutschland) ein Sachverständigenrat eingerichtet werden. In diesem Sinn soll ein
unabhängiges wissenschaftliches Expertengremium geschaffen werden, dessen Mit -
glieder aus maßgeblichen Bereichen (Medizin, Ökonomie, etc.) stammen.
Die Funktion des Sachverständigenrates wird es sein, durch den wissenschaftlichen
Input seiner Mitglieder einen Beitrag zur Gestaltung des Gesundheitswesens zu lei -
sten. Der Sachverständigenrat wird jährlich ein Gutachten zur Lage und Entwicklung
des Gesundheitswesens erstellen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Der Gesundheitsbereich hat als ein Sektor mit starkem Nachfragepotenzial bereits in
den letzten Jahren wesentlich zur Wertschöpfung und Beschäftigung im Rahmen
unserer Volkswirtschaft beigetragen.
Aus der Analyse der allgemeinen Rahmenbedingungen lässt sich zweifellos auch für
die Zukunft ein Wachstum des Gesundheitssektors ableiten. Zu nennen sind in die -
sem Zusammenhang insbesondere die demographischen Entwicklungen sowie der
rasche technologische Fortschritt im Bereich der Medizin und verwandter Technolo -
gien.
Diese Wachstumschancen wirken sich positiv auf die Beschäftigungssituation aus
und bedürfen keiner gesonderten staatlichen Subventionspolitik. Ein Beitrag der öf -
fentlichen Hand ohne größere Belastung des Staatshaushaltes kann insofern gelei -
stet werden, als intensive Informationspolitik über die Nachfragepotenziale und die
damit einhergehenden Markt - und Berufschancen erfolgt.
Zu Frage 19:
Die Reform des Berufes und der Ausbildung des Sanitätshilfsdienstes Sanitätsge -
hilfe/Sanitätsgehilfin stellt ein vordringliches legistisches Projekt des Ressorts dar.
Basierend auf einen überarbeiteten Entwurf finden in den nächsten Wochen inten -
sive Gespräche insbesondere mit den Rettungsorganisationen und Vertretern der
Berufsgruppe statt. Voraussetzung einer Realisierung des Reformvorhabens ist je -
doch die Zustimmung der Gebietskörperschaften im Rahmen der Vereinbarung über
den Konsultationsmechanismus.
Der medizinisch - technische Fachdienst umfasst die Ausführung einfacher med. -
techn Laboratoriumsmethoden, einfacher physikotherapeutischer Behandlungen
sowie Hilfeleistung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und
therapeutischen Zwecken. Im Bereich der physikalischen Medizin ist auch der Heil -
bademeister und Heilmasseur im beschränkten Umfang tätig. Insofern steht die
Frage einer Neuregelung der Heilbademeister - und Heilmasseurausbildung in engem
Zusammenhang mit dem Berufsbild des medizinisch - technischen Fachdienstes.
Zur konkreten Realisierung der Reformvorhaben bedarf es noch weiterer intensiver
Fachgespräche, sodass Fragen der Konsensfindung insbesondere mit den Berufs -
gruppen und den Gebietskörperschaften - vor allem im Hinblick auf finanziellen Im -
plikationen - derzeit noch nicht beantwortet werden können.