570/AB XXI.GP

 

Die schriftlich parlamentarische Anfrage Nr. 545/J - NR/2000, betreffend Aussagen als

Mitglied der Bundesregierung, die die Abgeordneten Öllinger und Freundinnen am 21. März

2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.

 

Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 ist

der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der

Vollziehung zu befragen.

 

Die gegenständliche Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung und unterliegen

daher nicht dem Interpellationsrecht. Ich bin aber dennoch bereit, zu Ihren Fragen Stellung zu

nehmen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Das Aktionskomitee "Nein zur EU - Osterweiterung" besteht nicht mehr

 

Zu Frage 3:

 

Als Mitglied dieser Bundesregierung stehe ich selbstverständlich zu der im Regierungs -

programm festgeschriebenen Präambel in ihrer Gesamtheit, sowie zu meiner Aussage vom

8.3. in der ZiB 2.

 

Zu Frage 4:

 

Diese Frage bezieht sich aufeinen Artikel in der Feldbacher ,‚Bildpost 1998, 24. Jahrgang /

27. Woche / Ausgabe 11, der in seiner Gesamtheit betrachtet werden muß.

Zu Frage 5:

 

Nach dem Bundesministeriengesetz 2000 ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und

Technologie nicht zuständig für die Festlegung der Quote für Saisonniers sowie auch nicht für

die Festlegung der Quote für Erntehelfer.

 

Zu Frage 6:

 

Siehe Frage 1.

 

Das von Ihnen bezeichnete Aktionskomitee „Rettet das Grenzland“ ist mir nicht bekannt.

 

Zu Frage 7:

 

Siehe Frage 1.

 

Zu Frage 8:

 

Siehe Frage 1.