570/AB XXI.GP
Die schriftlich parlamentarische Anfrage Nr. 545/J - NR/2000, betreffend Aussagen als
Mitglied der Bundesregierung, die die Abgeordneten Öllinger und Freundinnen am 21. März
2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.
Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 ist
der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der
Vollziehung zu befragen.
Die gegenständliche Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung und unterliegen
daher nicht dem Interpellationsrecht. Ich bin aber dennoch bereit, zu Ihren Fragen Stellung zu
nehmen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Aktionskomitee "Nein zur EU - Osterweiterung" besteht nicht mehr
Zu Frage 3:
Als Mitglied dieser Bundesregierung stehe ich selbstverständlich zu der im Regierungs -
programm festgeschriebenen Präambel in ihrer Gesamtheit, sowie zu meiner Aussage vom
8.3. in der ZiB 2.
Zu Frage 4:
Diese Frage bezieht sich aufeinen Artikel in der Feldbacher ,‚Bildpost 1998, 24. Jahrgang /
27. Woche / Ausgabe 11, der in seiner
Gesamtheit betrachtet werden muß.
Zu Frage 5:
Nach dem Bundesministeriengesetz 2000 ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie nicht zuständig für die Festlegung der Quote für Saisonniers sowie auch nicht für
die Festlegung der Quote für Erntehelfer.
Zu Frage 6:
Siehe Frage 1.
Das von Ihnen bezeichnete Aktionskomitee „Rettet das Grenzland“ ist mir nicht bekannt.
Zu Frage 7:
Siehe Frage 1.
Zu Frage 8:
Siehe Frage 1.