571/AB XXI.GP

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 567/J - NR/2000, betreffend Grenzübergänge in

die Slowakei, die die Abgeordneten Dr. Rada, DI Kummerer und Genossen am 22. März 2000

an den damals zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichtet haben

darf ich zuständigkeitshalber folgendes ausführen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Problematik der Verbesserung der Verkehrssituation bei den Grenzübergängen

Hohenau/Morasky Svaty Jan und Angern an der March/Zahorska Vis wurde in der 5. Sitzung der

österreichisch - slowakischen Expertengruppe am 11. Mai 1999 behandelt. Diese Expertengruppe

agiert unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu Frage 2:

 

Für den Bereich Hohenau ist die Bundesstrassenverwaltung im Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung dzt. damit befasst, ein Vorprojekt für die Errichtung einer festen Brücke und

den Bau einer Umfahrung von Hohenau auszuarbeiten.

Diese Arbeiten, bei denen besonderes Augenmerk auf den Naturschutz zu richten ist, erfolgen in

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der Slowakei. Im Bereich Angern an der March

ist beabsichtigt, einen Fährenbetrieb einzurichten. Die dafür erforderlichen Verfahren sind noch

abzuklären, wobei Schwierigkeiten im Zuge des Naturschutzverfahrens entstehen können. Es

wird aber darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine Bundesstrasse handelt und der

Grenzübergang Angern daher nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,

Innovation und Technologie fällt.

 

Zu Frage 3:

 

Eine abgesicherte Beantwortung der Frage von Realisierungszeitpunkten ist aufgrund der noch

abzuwickelnden Verfahren nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Über die finanzielle Bedeckung können aufgrund der dzt von Einsparungsmassnahmen

geprägten Budgetsituation keine Angaben gemacht werden.