571/AB XXI.GP
Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 567/J - NR/2000, betreffend Grenzübergänge in
die Slowakei, die die Abgeordneten Dr. Rada, DI Kummerer und Genossen am 22. März 2000
an den damals zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichtet haben
darf ich zuständigkeitshalber folgendes ausführen:
Zu Frage 1:
Die Problematik der Verbesserung der Verkehrssituation bei den Grenzübergängen
Hohenau/Morasky Svaty Jan und Angern an der March/Zahorska Vis wurde in der 5. Sitzung der
österreichisch - slowakischen Expertengruppe am 11. Mai 1999 behandelt. Diese Expertengruppe
agiert unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu Frage 2:
Für den Bereich Hohenau ist die Bundesstrassenverwaltung im Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung dzt. damit befasst, ein Vorprojekt für die Errichtung einer festen Brücke und
den Bau einer Umfahrung von Hohenau auszuarbeiten.
Diese Arbeiten, bei denen besonderes Augenmerk auf den Naturschutz zu richten ist, erfolgen in
Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der Slowakei. Im Bereich Angern an der March
ist beabsichtigt, einen Fährenbetrieb
einzurichten. Die dafür erforderlichen Verfahren sind noch
abzuklären, wobei Schwierigkeiten im Zuge des Naturschutzverfahrens entstehen können. Es
wird aber darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine Bundesstrasse handelt und der
Grenzübergang Angern daher nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie fällt.
Zu Frage 3:
Eine abgesicherte Beantwortung der Frage von Realisierungszeitpunkten ist aufgrund der noch
abzuwickelnden Verfahren nicht möglich.
Zu Frage 4:
Über die finanzielle Bedeckung können aufgrund der dzt von Einsparungsmassnahmen
geprägten Budgetsituation keine Angaben gemacht werden.