572/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 573/J - NR/2000, betreffend

Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, die die Abgeordneten Wurm und Genossinnen am

23. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Seit 10. Jänner 2000 liegt der ASFINAG ein Vorprojekt "Anschlussstelle Innsbruck

Mitte“ vor, das jedoch für eine endgültige Feststellung über dessen

Notwendigkeit und dessen Auswirkungen noch einiger Ergänzungen bedarf. Nach

mir derzeit vorliegenden Informationen erscheint eine zusätzliche Anschlussstelle

allerdings nicht notwendig zu sein. Eine abschließende Projektsbeurteilung kann

allerdings erst nach Vervollständigung der für die Vorlage eines Vorprojektes

notwendigen Unterlagen (seitens der ASFINAG) vorgenommen werden.

 

Zu Frage 4:

 

In den vorgelegten Plänen für die Anschlussstelle Innsbruck Mitte ist weder für

die A12 Inntal Autobahn noch für die A13 Brenner Autobahn ein 3 - streifiger

Ausbau vorgesehen.

Zu Frage 5:

 

Vom Amt der Tiroler Landesregierung werden gegenwärtig etwa 70 Mio. ATS an

Baukosten veranschlagt.

 

Eine Anbindung in den Südring bzw. in die Resselstraße ist nicht Bestandteil des

vorgelegten Projektes, weshalb über deren Kosten keine Aussage getroffen werden

kann.

 

Zu Frage 6:

 

Im Falle des Nachweises der Notwendigkeit der gegenständlichen Maßnahme erfolgt

deren Finanzierung hauptsächlich aus Mitteln der ASFINAG unter geringer

Beteiligung durch das Land Tirol bzw. durch die Stadt Innsbruck.

 

Zu Frage 7:

 

Bereits in diesem Jahr werden bauliche Lärmschutzmaßnahmen im

gegenständlichen Bereich der A12, Inntal Autobahn realisiert. Im Zuge einer

allfälligen Errichtung der Anschlussstelle Innsbmck Mitte werden selbstverständlich

auch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.