572/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 573/J - NR/2000, betreffend
Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, die die Abgeordneten Wurm und Genossinnen am
23. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Seit 10. Jänner 2000 liegt der ASFINAG ein Vorprojekt "Anschlussstelle Innsbruck
Mitte“ vor, das jedoch für eine endgültige Feststellung über dessen
Notwendigkeit und dessen Auswirkungen noch einiger Ergänzungen bedarf. Nach
mir derzeit vorliegenden Informationen erscheint eine zusätzliche Anschlussstelle
allerdings nicht notwendig zu sein. Eine abschließende Projektsbeurteilung kann
allerdings erst nach Vervollständigung der für die Vorlage eines Vorprojektes
notwendigen Unterlagen (seitens der ASFINAG) vorgenommen werden.
Zu Frage 4:
In den vorgelegten Plänen für die Anschlussstelle Innsbruck Mitte ist weder für
die A12 Inntal Autobahn noch für die A13 Brenner Autobahn ein 3 - streifiger
Ausbau vorgesehen.
Zu Frage 5:
Vom Amt der Tiroler Landesregierung werden gegenwärtig etwa 70 Mio. ATS an
Baukosten veranschlagt.
Eine Anbindung in den Südring bzw. in die Resselstraße ist nicht Bestandteil des
vorgelegten Projektes, weshalb über deren Kosten keine Aussage getroffen werden
kann.
Zu Frage 6:
Im Falle des Nachweises der Notwendigkeit der gegenständlichen Maßnahme erfolgt
deren Finanzierung hauptsächlich aus Mitteln der ASFINAG unter geringer
Beteiligung durch das Land Tirol bzw. durch die Stadt Innsbruck.
Zu Frage 7:
Bereits in diesem Jahr werden bauliche Lärmschutzmaßnahmen im
gegenständlichen Bereich der A12, Inntal Autobahn realisiert. Im Zuge einer
allfälligen Errichtung der Anschlussstelle Innsbmck Mitte werden selbstverständlich
auch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.