574/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde

haben am 22. März 2000 unter der Nr. 555/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Kunstbudget 1995 bis 2000 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Die angeschlossene Liste enthält eine Aufstellung des Gesamtbudgets (Ordinarium

plus Kunstförderungsbeitrag), des Kunstförderungbeitrags und des Ordinariums für

die Jahre 1995 bis 2000 (Beilage 1).

 

Zu Frage 2:

Ein außerordentliches Budget gibt es nicht. Es gab in den vergangenen Jahren

immer wieder Maßnahmen, die über Rücklagenentnahmen, Umschichtungen,

Budgetüberschreitungsgesetze oder Ermächtigungen im Bundesfinanzgesetz

finanziert wurden und so den Erfolg erhöht haben.

 

Dazu gehörten unter anderem im Jahr 1995 der Literaturschwerpunkt Frankfurter

Buchmesse, 1997 die Sanierung der Remise in Bludenz und des Offenen Hauses

Oberwart, 1998 die Finanzierung der Schwerpunkt EU - Präsidentschaft, Architektur

und Film, sowie 1992 die 2. Tranche der Sofortmaßnahmen für den Film und die

Sanierung des Konzerthauses.

Zu Frage 4:

 

Im Jahr 1998 wurde von der Ressortleitung durch ein Budgetüberschreitungsgesetz

eine Umschichtung von 30 Millionen Schiling vom Literaturbudget, Ansatz 1/13026

zu Gunsten des Ansatzes 1/1300, UT 6, Bildende Künste und Ausstellungen (10 Mil -

ionen Schilling Architekturförderung) sowie zu Gunsten des Ansatzes 1/1304, UT 6

Filmwesen (20 Millionen Schilling Filmförderung) verfügt. Diese Zweckbindung ist

auch für das Jahr 2000 vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

 

Es ist beabsichtigt, den Ausfall des Ordinariums im Literaturbudget durch Umschich -

tung aus dem Kunstförderungsbeitrag und anderen Ansätzen wenigstens teilweise

zu kompensieren.

 

Zu Frage 6:

 

Das Weißbuch versteht sich als eine Sammlung von Vorschlägen und Expertenmei -

nungen. Das angeführte Budgetziel von 1,8 Milliarden Schilling ist ein Wunsch sei -

tens der Autoren des Weißbuches. Dem steht die momentane Gesamtsituation hin -

sichtlich des Staatshaushaltes gegenüber.

 

Zu Frage 7:

 

Die angeschlossene Tabelle „Gegenüberstellung Budget 2000 und Budget 1999“

(Beilage 2) gibt Auskunft über Kürzungen in absoluten Ziffern und Prozentsätzen.

Generell werden alle Posten und Ansätze gekürzt, über die Zuteilungen des Kunst -

förderungsbeitrages wird gemäß den Empfehlungen der Beiräte und der im Regie -

rungsübereinkommen genannten Schwerpunkte entschieden werden.

 

Zu Frage 8:

 

Auch die Förderungen für das ÖFI müssen zunächst gekürzt werden. Im Hinblick auf

die Bedeutung des österreichischen Filmschaffens besteht die Absicht, trotz aller

gebotenen Einsparungen dem professionellen Filmschaffen andere Finanzierungs -

quellen zu eröffnen.

 

Die 100 Millionen Schilling waren 1998 und 1999 als auf zwei Jahren begrenzte Son -

dermittel anzusehen, die aufgrund einer Novelle zum Budgetüberschreitungsgesetz

im Dezember 1998 sowie durch ein Bundesfinanzgesetz zur Verfügung gestellt wur -

den.

 

Zu Frage 9:

 

Rechtsverbindliche Zusagen sind einzuhalten. Inaussichtstellungen von politisch

Verantwortlichen der vorangegangenen Legislaturperiode werden auf ihre Realisie -

rungsmöglichkeiten überprüft.

Zu Frage 10:

 

Der von der ehemaligen Frauenministerin Mag. PRAMMER in Aussicht gestellte

Finanzierungsbeitrag von 1 Million Schilling wird von der Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen Dr. SICKL im Jahr 2000 zur Verfügung gestellt werden,

wie diese bereits schriftlich mitgeteilt hat. Es handelt sich dabei um die zweite Hälfte

des Kostenbeitrages für Umbaumaßnahmen des ,,COSMOSfrauen.raum" in 1070

Wien, Siebensterngasse 42.