575/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 558/J betreffend
Empfehlungen des EU - Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der
Mitgliedstaaten, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 22.
März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der „Gemeinsame Beschäftigungsbericht 1999“ weist auf zentrale geschlechtsspezifische
Arbeitsmarktunterschiede hin, für deren Bewältigung ich mich nachhaltig einsetzen
werde:
• Gender Gap bei der Beschäftigungsquote (d.h. der Unterschied zwischen den
Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen, standardisiert durch die männliche
Beschäftigungsquote)
• Gender Gap bei der Arbeitslosenquote (d.h. der Anteil der Arbeitslosigkeit des
unterrepräsentierten
Geschlechts im Vergleich zum überrepräsentierten)
• vertikale und horizontale Arbeitsmarktsegregation (d.h. bezüglich der vertikalen
Segregation die unterschiedliche hierarchische Stellung von Frauen und Männern in
der Arbeitswelt und im Fall der horizontalen Segregation deren jeweilige
Überrepräsentanz in unterschiedlichen Berufen bzw. Wirtschaftszweigen)
• geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede
Auch in den „Empfehlungen der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Jahr 2000“ wird festgehalten, dass
Politikanstrengungen zur Verringerung von Lohnunterschieden zwischen Männern und
Frauen, die auf einer de facto Diskriminierung beruhen, fortzusetzen sind.
Die Zielsetzung der Reduktion dieser Unterschiede wurde Großteils im NAP 1998, aber
insbesondere im NAP 1999 festgehalten:
- „Die Arbeitslosigkeit der Frauen soll reduziert bzw. auf jene der Männer abgesenkt
werden (das allgemeine Ziel für das Jahr 2002 - nahe an 3,5 % zu kommen - gilt
sowohl für Frauen als auch für Männer). Dieses Ziel wurde bereits erreicht.
- Die Erwerbsbeteiligung von Frauen soll erhöht bzw. an jene der Männer herangeführt
werden. Eine positive Entwicklung ist bemerkbar.
Es werden weiterhin alle Anstrengungen unternommen Frauen bessere Möglichkeiten der
beruflichen Betätigung zu eröffnen (Bekämpfung der horizontalen und vertikalen
Segregation).
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ein wichtiger Ansatz zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede ist eine
möglichst gute Schul - und Berufsausbildung von Frauen. Dies betrifft sowohl eine
adäquate Erstausbildung als auch die
immer wichtiger werdende lebensbegleitende
Weiterbildung. Neben der Qualifizierung bereits Beschäftigter sind dabei insbesondere
Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitssuchende Frauen ein wichtiges Mittel.
Die entsprechenden NAP - Ziele wurden bereits erreicht und werden auch für die folgenden
Jahre beibehalten. Neben den AMS - Maßnahmen wird auch bei der neuen
Programmplanungsperiode 2000 bis 2006 des ESF das Prinzip der Chancengleichheit
wesentlich konzentrierter eingesetzt und das Prinzip des Gender Mainstreaming zentral in
allen Programmen verankert werden.
Antwort zu Punkt 3der Anfrage:
Mit dem Umsetzungsbericht 2000 zum Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, der am
1. Mai der Kommission übermittelt wurde, setzt die österreichische Bundesregierung eine
Vielzahl von Maßnahmen, um - im Einklang mit der Empfehlung des Rates - die
geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt zu reduzieren:
Ziel der Maßnahmen ist sowohl die Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote, die
Reduktion der Frauenarbeitslosigkeit, die Verringerung der Arbeitsmarktsegregation und
Einkommensunterschiede als auch die Verbesserung der Bildungsabschlüsse von Frauen.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.
Neben der im NAP 1998 und 1999 längerfristig geplanten Maßnahmen werden zur
Erreichung dieser Zielsetzungen mit dem NAP - Umsetzungsbericht 2000 zahlreiche neue
Initiativen gesetzt bzw. forciert.
Als Beispiele zur Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote und Reduktion der
Frauenarbeitslosigkeit mit Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen
und Männer sind u.a. zu nennen:
• spezifische Angebote, Information und Beratung in jeder regionalen
Geschäftsstelle des AMS für WiedereinsteigerInnen auch während der
Karenz/Nichtberufstätigkeit, unabhängig von einem Leistungsanspruch
• spezielle Bildungsangebote (des AMS oder anderer Einrichtungen) für Zeiten der
Bildungskarenz (insbesondere im Anschluss an die Karenz zur Kinderbetreuung)
• Förderung einer Unternehmenskultur (u.a. durch Förderpläne), in der die
Rücksichtnahme auf Kinderbetreuung und Väterkarenz ein integrierter Bestandteil
ist
Als Beispiele zur Verringerung der Segregation am Arbeitsmarkt und Verbesserung der
Bildungsabschlüsse von Frauen sind u.a. zu nennen:
• Spezifische Fördermaßnahmen für Frauen und Mädchen in allen
Bildungsbereichen
• Managing E - Quality: Führungskräfteschulungen für ein gleichstellungsorientiertes
Management (insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
• verstärkte Zusammenarbeit mit Betrieben, um die (Weiter - )Beschäftigung von
Frauen nach Lehrabschluss, insbesondere in nicht traditionellen Bereichen zu
sichern
Als Beispiele zur Verringerung der Einkommensunterschiede sind u.a. zu nennen:
• Beratungsangebote für Betriebe, um betriebliche Qualifizierung von Frauen und
Gleichbehandlung im Betrieb zu fördern
• Informationskampagne zum Thema der Einkommensunterschiede von Frauen und
Männern (Sensibilisierung), gerichtet an
1) die allgemeine Öffentlichkeit,
2) die Sozialpartner,
3) die Frauen
Wie aus der Vielzahl der geplanten Maßnahmen erkenntlich, wird von meinem Ressort
bzw. der Bundesregierung eine weitgefasste Strategie zur Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktunterschiede eingesetzt.