575/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 558/J betreffend

Empfehlungen des EU - Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der

Mitgliedstaaten, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 22.

März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der „Gemeinsame Beschäftigungsbericht 1999“ weist auf zentrale geschlechtsspezifische

Arbeitsmarktunterschiede hin, für deren Bewältigung ich mich nachhaltig einsetzen

werde:

• Gender Gap bei der Beschäftigungsquote (d.h. der Unterschied zwischen den

   Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen, standardisiert durch die männliche

   Beschäftigungsquote)

• Gender Gap bei der Arbeitslosenquote (d.h. der Anteil der Arbeitslosigkeit des

   unterrepräsentierten Geschlechts im Vergleich zum überrepräsentierten)

• vertikale und horizontale Arbeitsmarktsegregation (d.h. bezüglich der vertikalen

   Segregation die unterschiedliche hierarchische Stellung von Frauen und Männern in

   der Arbeitswelt und im Fall der horizontalen Segregation deren jeweilige

   Überrepräsentanz in unterschiedlichen Berufen bzw. Wirtschaftszweigen)

• geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede

 

Auch in den „Empfehlungen der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Jahr 2000“ wird festgehalten, dass

Politikanstrengungen zur Verringerung von Lohnunterschieden zwischen Männern und

Frauen, die auf einer de facto Diskriminierung beruhen, fortzusetzen sind.

Die Zielsetzung der Reduktion dieser Unterschiede wurde Großteils im NAP 1998, aber

insbesondere im NAP 1999 festgehalten:

- „Die Arbeitslosigkeit der Frauen soll reduziert bzw. auf jene der Männer abgesenkt

   werden (das allgemeine Ziel für das Jahr 2002 - nahe an 3,5 % zu kommen - gilt

   sowohl für Frauen als auch für Männer). Dieses Ziel wurde bereits erreicht.

- Die Erwerbsbeteiligung von Frauen soll erhöht bzw. an jene der Männer herangeführt

   werden. Eine positive Entwicklung ist bemerkbar.

 

Es werden weiterhin alle Anstrengungen unternommen Frauen bessere Möglichkeiten der

beruflichen Betätigung zu eröffnen (Bekämpfung der horizontalen und vertikalen

Segregation).

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ein wichtiger Ansatz zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede ist eine

möglichst gute Schul -  und Berufsausbildung von Frauen. Dies betrifft sowohl eine

adäquate Erstausbildung als auch die immer wichtiger werdende lebensbegleitende

Weiterbildung. Neben der Qualifizierung bereits Beschäftigter sind dabei insbesondere

Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitssuchende Frauen ein wichtiges Mittel.

 

Die entsprechenden NAP - Ziele wurden bereits erreicht und werden auch für die folgenden

Jahre beibehalten. Neben den AMS - Maßnahmen wird auch bei der neuen

Programmplanungsperiode 2000 bis 2006 des ESF das Prinzip der Chancengleichheit

wesentlich konzentrierter eingesetzt und das Prinzip des Gender Mainstreaming zentral in

allen Programmen verankert werden.

 

Antwort zu Punkt 3der Anfrage:

 

Mit dem Umsetzungsbericht 2000 zum Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, der am

1. Mai der Kommission übermittelt wurde, setzt die österreichische Bundesregierung eine

Vielzahl von Maßnahmen, um - im Einklang mit der Empfehlung des Rates - die

geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt zu reduzieren:

 

Ziel der Maßnahmen ist sowohl die Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote, die

Reduktion der Frauenarbeitslosigkeit, die Verringerung der Arbeitsmarktsegregation und

Einkommensunterschiede als auch die Verbesserung der Bildungsabschlüsse von Frauen.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.

Neben der im NAP 1998 und 1999 längerfristig geplanten Maßnahmen werden zur

Erreichung dieser Zielsetzungen mit dem NAP - Umsetzungsbericht 2000 zahlreiche neue

Initiativen gesetzt bzw. forciert.

 

Als Beispiele zur Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote und Reduktion der

Frauenarbeitslosigkeit mit Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen

und Männer sind u.a. zu nennen:

• spezifische Angebote, Information und Beratung in jeder regionalen

   Geschäftsstelle des AMS für WiedereinsteigerInnen auch während der

   Karenz/Nichtberufstätigkeit, unabhängig von einem Leistungsanspruch

• spezielle Bildungsangebote (des AMS oder anderer Einrichtungen) für Zeiten der

   Bildungskarenz (insbesondere im Anschluss an die Karenz zur Kinderbetreuung)

• Förderung einer Unternehmenskultur (u.a. durch Förderpläne), in der die

   Rücksichtnahme auf Kinderbetreuung und Väterkarenz ein integrierter Bestandteil

   ist

 

Als Beispiele zur Verringerung der Segregation am Arbeitsmarkt und Verbesserung der

Bildungsabschlüsse von Frauen sind u.a. zu nennen:

• Spezifische Fördermaßnahmen für Frauen und Mädchen in allen

   Bildungsbereichen

• Managing E - Quality: Führungskräfteschulungen für ein gleichstellungsorientiertes

   Management (insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf)

• verstärkte Zusammenarbeit mit Betrieben, um die (Weiter - )Beschäftigung von

   Frauen nach Lehrabschluss, insbesondere in nicht traditionellen Bereichen zu

   sichern

 

Als Beispiele zur Verringerung der Einkommensunterschiede sind u.a. zu nennen:

• Beratungsangebote für Betriebe, um betriebliche Qualifizierung von Frauen und

   Gleichbehandlung im Betrieb zu fördern

• Informationskampagne zum Thema der Einkommensunterschiede von Frauen und

   Männern (Sensibilisierung), gerichtet an

   1) die allgemeine Öffentlichkeit,

   2) die Sozialpartner,

   3) die Frauen

Wie aus der Vielzahl der geplanten Maßnahmen erkenntlich, wird von meinem Ressort

bzw. der Bundesregierung eine weitgefasste Strategie zur Bekämpfung

geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktunterschiede eingesetzt.