576/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 560/J betreffend nationaler
Aktionsplan für Beschäftigung (NAP), welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 22. März 2000 an die Frau Bundesministerin Dr. Sickl richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Fördermaßnahmen für Jugendliche im Rahmen des NAP werden insoweit fortgesetzt, als
die Lehrgänge bei Bedarf verlängert werden und die in den Stiftungen begonnene
Lehrausbildung - sofern keine Vermittlung möglich war - bis 2001 (Ausbildungsjahrgang
98/99) bzw. 2002 (Ausbildungsjahrgang 99/00) beendet werden kann.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich die Lehrvertragssituation für lehrvertragsreife
Jugendliche wesentlich gebessert, sodass in Zukunft vor allem auch für lernschwache und
noch nicht lehrvertragsreife Jugendliche NAP -
Maßnahmen Platz greifen sollten.
Es bestehen daher auch Überlegungen ein neues Konzept betreffend Fördermaßnahmen für
Jugendliche im Rahmen des NAP auszuarbeiten.
Österreichweit waren im Ausbildungsjahr 1998/99 von den Massnahmen des Auffangnetzes
4.206 Jugendliche erfaßt. In Stiftungen (das sind besonders selbständige
Ausbildungseinrichtungen im Sinne des §30 BAG) befanden sich 1.666 Personen (893
Frauen, 773 Männer); in Lehrgängen befanden sich 2.540 Personen (1.595 Frauen, 945
Männer). Rund 60% der Stiftungsteilnehmer haben ihre Ausbildung im Ausbildungsjahr
1999/2000 fortgesetzt, für rund 16% der Lehrgangsteilnehmer wurden Lehrgänge in
unterschiedlichem Ausmaß verlängert (Stand Dezember 1999). Die Übertrittsquoten in
Lehrstellen bzw. Arbeit betrugen rund 53% bei den Lehrgängen und 22% bei den Stiftungen,
wobei starke regionale Schwankungen zu beobachten waren.
Die gesamte Teilnehmerzahl (inkl. vermittelter Personen) an Maßnahmen für den
Ausbildungsjahrgang 1999/2000 betrug mit Stand Dezember 1999 3.034: 1.827 in
Lehrgängen (1.101 Frauen, 726 Männer) und 1.207 in Stiftungen (641 Frauen, 566 Männer).
Die aktuelle Teilnehmerzahl liefert folgendes Bild (Stand 10. April 2000):
In Maßnahmen für den Ausbildungsjahrgang 1998/99 befinden sich 1.500 Personen, davon
912 in Stiftungen (555 Frauen, 357 Männer) und 588 in Lehrgängen (371 Frauen, 217
Männer). Diese Zahlen erklären sich unter anderem auch dadurch, dass einige Lehrgänge und
Stiftungen erst später begonnen haben bzw. Verlängerungen von Lehrgängen bewilligt
wurden. Die Ausbildung in Stiftungen kann darüber hinaus bis maximal zum Ende der vollen
Lehrzeit fortgesetzt werden. An Maßnahmen für den Ausbildungsjahrgang 1999/2000
nehmen derzeit 2.900 Jugendliche teil; 1.162 in Stiftungen (577 Frauen, 585 Männer) und
1.738 in Lehrgängen (1.077 Frauen, 661 Männer). Die vorhandenen Plätze sind allerdings
nicht zur Gänze ausgelastet.
Insgesamt befinden sich daher zur Zeit 4.400 Jugendliche in Fördermaßnahmen des
Auffangnetzes.

Die Kosten für die 1. und 2. Tranche der JASG -
Maßnahmen betragen wie folgt:
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Verteilung der teilnehmenden Jugendlichen zwischen den einzelnen Bundesländern sind
den beiliegenden Tabellen zu entnehmen. (Stand 10. April 2000)
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Maßnahmen des NAP sollen gerade auch die Situation für weibliche Lehrstellensuchende
verbessern. In allen Bereichen werden daher besondere Schwerpunkte zur Förderung von
Mädchen gesetzt wie z.B. bei der Auswahl der Berufe.
Ein weiteres Förderinstrument im Rahmen des NAP - die Vorlehre - wurde 1999 im Rahmen
einer Novelle zum Berufsausbildungsgesetzes verankert und für den Ausbildungsjahrgang
1999/2000 in das Auffangnetz einbezogen. Die Vermittlung des Bildungsinhaltes des ersten
Lehrjahres eines Lehrberufes über die Dauer von 2 Jahren soll die Eingliederung von
benachteiligten Jugendlichen verbessern.
Zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der Jugendlichen und der Qualifikation werden
auch Berufsorientierungskurse, Bewerbungstraining und job coaching angeboten. Diese
Maßnahmen werden überwiegend begleitend zum Auffangnetz durchgeführt und sollen Teil
der persönlichen Betreuung der Jugendlichen sein.
Als Anreiz für die verstärkte Lehrlingsausbildung wurde im Rahmen einer Kostenentlastung
für ausbildende Betriebe für Lehrlinge im 1. Lehrjahr ein Freibetrag von 20.000 ATS
(1.453,46 €) geschaffen. Dieser Freibetrag wurde im Zuge der Steuerreform auf insgesamt
60.000 ATS (4.360,37 €) angehoben. Für den Beginn und die Beendigung des
Lehrverhältnisses sowie für die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung wird nun ein Freibetrag
von jeweils 20.000 ATS gewährt. Im Rahmen der Novelle zum Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz wurde ebenfalls eine finanzielle Entlastung der Lehrbetriebe
vorgenommen, indem die Beitragsentrichtung zur Krankenversicherung für Lehrlinge völlig
neu geregelt wird. So sind für die Dauer der ersten zwei Lehrjahre keine
Krankenversicherungsbeiträge abzuführen (weder vom Arbeitgeber noch vom Lehrling), für
die Dauer des dritten Lehrjahres ist der auf den Lehrling entfallende Hälfteanteil des
Beitrages abzuführen. Der Arbeitgeberanteil wird sistiert. Darüber hinaus kam es zu einem
Entfall der Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung.
Zur Steigerung des Angebots an Lehrstellen wurde auch das Instrument der
Lehrstellenakquisition eingeführt. Hier gibt es punktuell bereits sehr gute Ansätze, wie
‚beispielsweise in Salzburg, wo Berufsschullehrer Kontakte mit den Betrieben direkt
aufnehmen, um sie zur Aufnahme von Lehrlingen zu bewegen.
Gleichzeitig werden konkrete Anstrengungen unternommen, die Rahmenbedingungen für die
Lehrausbildung der Entwicklung am Arbeitsmarkt anzupassen. Dazu gehören vor allem die
Schaffung neuer Lehrberufe bzw. die Modernisierung bestehender Lehrberufe. So konnten
allein im Jahr 1999 24 Lehrberufe neu geregelt bzw. eingeführt werden, um den
Anforderungen der Wirtschaft und der Arbeitswelt entsprechend nachzukommen. Der
Schwerpunkt der Bemühungen liegt dabei
bei modernen, zukunftsorientierten Berufen, in
denen eine positive Beschäftigungsentwicklung zu erwarten ist. Ein attraktiveres Angebot an
Lehrberufen leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung zusätzlicher Lehrbetriebe.
Die Lehrstellensituation hat sich im Vergleich zum Sommer 1998 bereits wesentlich
entspannt. Vor allem für lehrvertragsreife Jugendliche ist eine deutliche Verbesserung zu
bemerken, wobei die Maßnahmen im Rahmen des NAP einen großen Beitrag dazu leisteten.
Ziel ist es nun auch für lernschwache und noch nicht lehrvertragsreife Jugendliche ebenso
gute Bedingungen zu schaffen und ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern. Der Erfolg des
eingeschlagenen Weges zeigt sich vor allem an der Situation des österreichischen
Lehrlingsmarktes.
