582/AB XXI.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten

Heidrun Silhavx und Genossen betreffend

MitarbeiterInnen im Ministerbüro

(Nr. 577/J)

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Seit der Regierungsbildung waren insgesamt 16 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in

meinem Büro beschäftigt; Derzeit sind 12 Mitarbeiter beschäftigt.

Das Büro wurde sukzessive bis zu einem Stand von 12 Mitarbeitern aufgebaut. 4

davon wurden neu besetzt.

 

Zu Frage 3 und 4:

 

Die Mitarbeiter (insgesamt 4), die nicht mehr in meinem Büro beschäftigt sind, waren

durchschnittlich fünf Wochen beschäftigt und übten folgende Funktionen aus:

 

• Leiter des Ministerbüros

• Pressesprecherin

• Pressesprecher

 

Zu Frage 5:

 

Drei Mitarbeiter waren aufgrund von Überlassungsverträgen in meinem Büro tätig,

ein Mitarbeiter ist ein Beamter meines Ministeriums.

 

Zu Frage 6:

 

Für die Mitarbeiter gemäß Frage 2 wurden Überlassungsverträge mit einer

Interessensvertretung sowie mit zwei freiwilligen Berufsvereinigungen

abgeschlossen. Ein Mitarbeiter war Beamter des Ministeriums. Die Tätigkeit im Büro

einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit ausgeübt, wobei eine

über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforderlich ist. Zudem ist ein

besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist es

nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu

finden und zugleich auf Arbeitsleihverträge gänzlich zu verzichten. Die Kosten für

diese Mitarbeiter werden quartalsmäßig im Nachhinein refundiert. Die Abrechnungen

liegen derzeit noch nicht vollständig vor.

 

Zu Frage 7:

 

Nein.

 

Zu Frage 8:

 

Das in der Beantwortung zu Frage 6 genannte Anforderungsprofil ist besonders in

meinem Ressort, welchem eine Schlüsselfunktion in dieser Regierung zukommt,

eine große Herausforderung an die Mitarbeiter, welche nicht in allen Fällen deren

Erwartungen entspricht. Im Zusammenhang damit sind familiäre Gründe bzw.

andere Berufsperspektiven Faktoren für einen kurzfristigen Wechsel. Teils

entsprachen die Mitarbeiter auch nicht den an sie gestellten Anforderungen.

 

Zu Frage 9:

 

Eine derartige Aussage, von wem auch immer sie stammt, entbehrt jeglicher

Grundlage.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Ich erkenne in dieser Frage keine Zusammenhänge mit der tatsächlichen Situation,

die zum Ausscheiden von Dr. Gruber aus seiner Funktion führten.

 

Zu den Fragen 12 und 14:

 

In meinem Büro sind derzeit (siehe auch Antwort zu Frage 2) 12 Mitarbeiter in

nachstehenden Funktionen beschäftigt:

 

• 1 Leiter des Büros

• 1 Ministersekretär

• 1 politischer Berater und stellvertretender Büroleiter

• 1 Kommunikations - Manägerin

• 1 Pressesprecher

• Fachreferenten für

        • 2: Angelegenheiten der Sozialversicherungen

        • 1: Angelegenheiten der Frauen und Senioren/Seniorinnen

        • 1: Behindertenangelegenheiten

        • 1: Familienangelegenheiten

        • 1: Jugendangelegenheiten und Internationales

        • 1: Allgemeine Angelegenheiten

 

Zu Frage 13:

 

In meinem Büro sind acht Mitarbeiter aufgrund von Überlassungsverträgen sowie

vier Bundesbedienstete tätig.

 

Zu Frage 15:

 

Betreffend acht Bediensteter wurden Überlassungsverträge mit diversen

Einrichtungen abgeschlossen: einem Sozialversicherungsträger, einer

Gebietskörperschaft und mit freiwilligen Berufsvereinigungen. Hinsichtlich der

Erwägungen, die zum Abschluss dieser Verträge geführt haben sowie der Kosten

wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen.

 

Zu Frage 16:

 

Nein.