582/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten
Heidrun Silhavx und Genossen betreffend
MitarbeiterInnen im Ministerbüro
(Nr. 577/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Seit der Regierungsbildung waren insgesamt 16 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
meinem Büro beschäftigt; Derzeit sind 12 Mitarbeiter beschäftigt.
Das Büro wurde sukzessive bis zu einem Stand von 12 Mitarbeitern aufgebaut. 4
davon wurden neu besetzt.
Zu Frage 3 und 4:
Die Mitarbeiter (insgesamt 4), die nicht mehr in meinem Büro beschäftigt sind, waren
durchschnittlich fünf Wochen beschäftigt und übten folgende Funktionen aus:
• Leiter des Ministerbüros
• Pressesprecherin
• Pressesprecher
Zu Frage 5:
Drei Mitarbeiter waren aufgrund von Überlassungsverträgen in meinem Büro tätig,
ein Mitarbeiter ist ein Beamter meines Ministeriums.
Zu Frage 6:
Für die Mitarbeiter gemäß Frage 2 wurden Überlassungsverträge mit einer
Interessensvertretung sowie mit zwei freiwilligen Berufsvereinigungen
abgeschlossen. Ein Mitarbeiter war Beamter des Ministeriums. Die Tätigkeit im Büro
einer Politikerin oder eines Politikers wird
nur relativ kurze Zeit ausgeübt, wobei eine
über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforderlich ist. Zudem ist ein
besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist es
nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
finden und zugleich auf Arbeitsleihverträge gänzlich zu verzichten. Die Kosten für
diese Mitarbeiter werden quartalsmäßig im Nachhinein refundiert. Die Abrechnungen
liegen derzeit noch nicht vollständig vor.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Das in der Beantwortung zu Frage 6 genannte Anforderungsprofil ist besonders in
meinem Ressort, welchem eine Schlüsselfunktion in dieser Regierung zukommt,
eine große Herausforderung an die Mitarbeiter, welche nicht in allen Fällen deren
Erwartungen entspricht. Im Zusammenhang damit sind familiäre Gründe bzw.
andere Berufsperspektiven Faktoren für einen kurzfristigen Wechsel. Teils
entsprachen die Mitarbeiter auch nicht den an sie gestellten Anforderungen.
Zu Frage 9:
Eine derartige Aussage, von wem auch immer sie stammt, entbehrt jeglicher
Grundlage.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ich erkenne in dieser Frage keine Zusammenhänge mit der tatsächlichen Situation,
die zum Ausscheiden von Dr. Gruber aus seiner Funktion führten.
Zu den Fragen 12 und 14:
In meinem Büro sind derzeit (siehe auch Antwort zu Frage 2) 12 Mitarbeiter in
nachstehenden Funktionen beschäftigt:
• 1 Leiter des Büros
• 1 Ministersekretär
• 1 politischer Berater und
stellvertretender Büroleiter
• 1 Kommunikations - Manägerin
• 1 Pressesprecher
• Fachreferenten für
• 2: Angelegenheiten der Sozialversicherungen
• 1: Angelegenheiten der Frauen und Senioren/Seniorinnen
• 1: Behindertenangelegenheiten
• 1: Familienangelegenheiten
• 1: Jugendangelegenheiten und Internationales
• 1: Allgemeine Angelegenheiten
Zu Frage 13:
In meinem Büro sind acht Mitarbeiter aufgrund von Überlassungsverträgen sowie
vier Bundesbedienstete tätig.
Zu Frage 15:
Betreffend acht Bediensteter wurden Überlassungsverträge mit diversen
Einrichtungen abgeschlossen: einem Sozialversicherungsträger, einer
Gebietskörperschaft und mit freiwilligen Berufsvereinigungen. Hinsichtlich der
Erwägungen, die zum Abschluss dieser Verträge geführt haben sowie der Kosten
wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen.
Zu Frage 16:
Nein.