586/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 627/J betreffend Arena

Geschädigte (EuGH - Urteil vorn 15. Juni 1999), Staatshaftung und Schadenersatzansprüche,

welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 13. April 2000 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Da die Vertretung der Republik Österreich in Amtshaftungsangelegenheiten in die

Zuständigkeit der Finanzprokuratur fällt, werden einlangende Ansprüche von Arena -

Geschädigten auf die Finanzprokuratur verwiesen. Dieser obliegen auch sämtliche weitere

Verfahrensschritte.