586/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 627/J betreffend Arena
Geschädigte (EuGH - Urteil vorn 15. Juni 1999), Staatshaftung und Schadenersatzansprüche,
welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 13. April 2000 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Da die Vertretung der Republik Österreich in Amtshaftungsangelegenheiten in die
Zuständigkeit der Finanzprokuratur fällt, werden einlangende Ansprüche von Arena -
Geschädigten auf die Finanzprokuratur verwiesen. Dieser obliegen auch sämtliche weitere
Verfahrensschritte.