587/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 5. April 2000

unter der Nr. 589/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Minister -

büros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Im Sinne des § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für

Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers" eingerichtet, dem die Stabsstellen

„Adjutantur“, „Presse - und Informationsdienst“, „Büro für Wehrpolitik“ und „Gruppe

Kontrollbüro“ angehören. Ich gehe davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur

jene Bediensteten der Adjutantur angesprochen sind, die meinen unmittelbaren

Mitarbeiterstab bilden. Demzufolge stehen mir abgesehen vom erforderlichen

Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - fünf Bedienstete zur

Verfügung (1/VerwGrp H1, 1/VerwGrp H2, 1/VerwGrp MBO2, 1/VerwGrp A2 und

1/EntlGrp v1).

 

Zu 2:

 

Name

Aufgabenbereich

Bgdr SINN

1. Adjutant

Obst KUBISKA

2. Adjutant

v1 BARNET

Sekretär

Hptm BAUMANN

Sekretär

ADir SCHABUS

Sekretariat


 

Zu 3:

 

Abgesehen von einem Mitarbeiter, der Anspruch auf eine Verwendungszulage hat, und

einem anderen, der ein fixes Monatsentgelt bezieht, erhalten die übrigen erwähnten

Bediensteten Überstunden in pauschalierter Form bzw. im Wege einer Einzelabgeltung.

Nähere Angaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben

werden.

 

Zu 4:

 

Entfällt.

 

Zu 5:

 

Mit einem Bediensteten der Parlamentsdirektion wurde ein Sondervertrag gemäß § 36

Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes

Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle

zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Die Form eines

Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des

Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu

entsprechen.

 

Zu 6:

 

Schätzungsweise rund 3,5 Millionen Schilling.