589/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung" ge -
richtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Büro des Bundesministers für Justiz sind eine Richterin der Gehaltsgruppe R 1a,
ein Rechtsanwaltsanwärter im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages, ein Staatsanwalt
der Gehaltsgruppe St 1 (zu 50% einer Vollzeitkraft) und ein Beamter der Verwen -
dungsgruppe A 2 (zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.
Darüberhinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt - in Vollzeitkräften aus -
gedrückt - sieben Bedienstete als Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und
Dienstkraftwagenlenker zugewiesen die weder im Sinne der einleitenden Ausfüh -
rungen der Anfrage noch sonst dem Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen sind
und deshalb bei den folgenden Antworten nicht berücksichtigt sind.
Zu 2:
Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:
Mag. Gudrun STÖGER Ministersekretärin
Mag. Thomas KÖNIG Ministersekretär
Dr. Gerhard LITZKA
(zu
50 % einer Vollzeitkraft) Pressesprecher
ADir RegRat Otto MÜLLER
(zu 30 % einer Vollzeitkraft) Organisation von Dienst -
reisen, Empfängen und
Veranstaltungen etc.
Zu 3:
Der Pressesprecher bezieht eine Ergänzungszulage nach § 43 GehG 1956 sowie ei -
ne Dienstzulage gemäß § 44 leg.cit.. Alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrlei -
stungen sind mit dem Gehalt der Gehaltsgruppe St 1 bzw R 1a abgegolten.
Der Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A 2, der mit 30 % einer Vollzeitkraft im Mini -
sterbüro tätig ist, bezieht eine Funktionszulage gemäß § 30 Abs 1 GehG 1956 und
eine pauschalierte Überstundenvergütung auf Grund einer zuletzt im Oktober 1996
getroffenen Überstundenanordnung.
Zu 4:
Ein Mitarbeiter ist im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages mit einer Rechtsanwalts -
kanzlei beschäftigt. Die Bekanntgabe der Höhe der Refundierungen ist im Hinblick
darauf, dass eine unmittelbare Zuordnung zu einem bestimmten Mitarbeiter möglich
wäre, aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Zu 5:
Nein
Zu 6:
Der Personalaufwand (Bruttobezüge einschließlich Nebengebühren, ohne Dienstge -
berbeiträge) für die Mitarbeiter des Ministerbüros wird im Zeitraum vom 1. April bis
31. Dezember 2000 voraussichtlich 2,059.984,50 S betragen. Daraus ergibt sich -
bezogen auf 2,8 Vollzeitkräfte - ein Durchschnittsbetrag von 735.708,75 S.
Die auf Grund des Arbeitsleihvertrages zu leistenden Zahlungen fallen in den Be -
reich des Sachaufwandes und sind daher in den angeführten Beträgen nicht enthal -
ten.