590/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren im Mordfall Elfriede
Hochgatterer“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Dem Bundesministerium für Justiz liegt ein Bericht der Staatsanwaltschaft Linz vom
5. Mai 2000 vor, wonach die Voruntersuchung gegen Tibor Foco nunmehr geschlos -
sen und die Akten am 17. April 2000 der Staatsanwaltschaft Linz übermittelt wurden.
Seither steht das umfangreiche Strafverfahren dort in Bearbeitung. Die Staatsanwalt -
schaft Linz wird in den nächsten Wochen - eine genaue terminliche Eingrenzung ist
wegen der Komplexität dieser Strafsache nicht möglich - den vorgesetzten Dienstbe -
hörden über die beabsichtigte weitere Vorgangsweise berichten.
Verfahren gegen Flüchtige sind gemäß § 412 StPO einzustellen, was in der Praxis
als „Abbrechung des Verfahrens“ bezeichnet wird. Die Frage, ob bzw wann es zu ei -
ner Abbrechung des Strafverfahrens kommen wird, wird erst nach Abschluss der Ar -
beiten der Staatsanwaltschaft Linz zu beurteilen sein.
Zu 7:
Nach der mit Beschluss vom 27. Februar 1997 erfolgten Wiederaufnahme des Straf -
verfahrens gegen Tibor Foco wurden mehrere, aufeinander abzustimmende natur -
wissenschaftliche Gutachten eingeholt, wobei
diese Gutachten teilweise einer Ergän -
zung bedurften. Daraus resultiert die Dauer der Voruntersuchung. Im konkreten Fall
liegen daher objektiv gerechtfertigte Ursachen für die Verfahrensdauer vor.
Zu 8:
Die Ursache dafür, dass in der Strafsache gegen Tibor Foco verwahrte Gegenstän -
de nicht mehr auffindbar sind, dürfte mit ziemlicher Sicherheit die mehrfache Über -
siedlung der Verwahrungsstelle des Landesgerichts Linz sein. Inzwischen hat der
Präsident des Oberlandesgerichts Linz eine Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der
Verwahrungsstelle des Landesgerichts Linz bestellt.