590/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren im Mordfall Elfriede

Hochgatterer“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 6:

 

Dem Bundesministerium für Justiz liegt ein Bericht der Staatsanwaltschaft Linz vom

5. Mai 2000 vor, wonach die Voruntersuchung gegen Tibor Foco nunmehr geschlos -

sen und die Akten am 17. April 2000 der Staatsanwaltschaft Linz übermittelt wurden.

Seither steht das umfangreiche Strafverfahren dort in Bearbeitung. Die Staatsanwalt -

schaft Linz wird in den nächsten Wochen - eine genaue terminliche Eingrenzung ist

wegen der Komplexität dieser Strafsache nicht möglich - den vorgesetzten Dienstbe -

hörden über die beabsichtigte weitere Vorgangsweise berichten.

 

Verfahren gegen Flüchtige sind gemäß § 412 StPO einzustellen, was in der Praxis

als „Abbrechung des Verfahrens“ bezeichnet wird. Die Frage, ob bzw wann es zu ei -

ner Abbrechung des Strafverfahrens kommen wird, wird erst nach Abschluss der Ar -

beiten der Staatsanwaltschaft Linz zu beurteilen sein.

 

Zu 7:

 

Nach der mit Beschluss vom 27. Februar 1997 erfolgten Wiederaufnahme des Straf -

verfahrens gegen Tibor Foco wurden mehrere, aufeinander abzustimmende natur -

wissenschaftliche Gutachten eingeholt, wobei diese Gutachten teilweise einer Ergän -

zung bedurften. Daraus resultiert die Dauer der Voruntersuchung. Im konkreten Fall

liegen daher objektiv gerechtfertigte Ursachen für die Verfahrensdauer vor.

 

Zu 8:

 

Die Ursache dafür, dass in der Strafsache gegen Tibor Foco verwahrte Gegenstän -

de nicht mehr auffindbar sind, dürfte mit ziemlicher Sicherheit die mehrfache Über -

siedlung der Verwahrungsstelle des Landesgerichts Linz sein. Inzwischen hat der

Präsident des Oberlandesgerichts Linz eine Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der

Verwahrungsstelle des Landesgerichts Linz bestellt.