591/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftentschädigungsverfahren“

gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

 

Die in der Anfrage genannte Obfrau der Geschworenen hat in dem gegen sie einge -

leiteten Strafverfahren gegenüber dem Untersuchungsrichter im Zuge ihrer Einver -

nahme erklärt, dass die Geschworenen vom Vorsitzenden des Schwurgerichtshofs in

dem in Rede stehenden Strafprozess vor der entsprechenden Beschlussfassung

ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden seien, dass es „nun um die Haf -

tentschädigung ginge“ und dass die Belehrung durch den Vorsitzenden weder un -

vollständig noch „verfälscht“ gewesen sei.

 

Somit haben sich die von der Obfrau in einem Medium erhobenen Anschuldigungen

gegen den Vorsitzenden als unbegründet erwiesen. Staatsanwaltschaftliche Maß -

nahmen gegen den Richter waren demnach nicht zu ergreifen.

 

Über diesen Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft Linz dem Bundesmini -

sterium für Justiz im Dienstweg eingehend berichtet, wodurch eine Prüfung der An -

gelegenheit durch die vorgesetzten Behörden garantiert war.