594/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J betreffend
„Versetzung von Personal von der BGV II zum BMLV“, welche die Abgeordneten
Mag. Maier und Genossen am 5. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Anzahl der Bediensteten, welche aus dem Personalstand der Dienststellen der
Bundesgebäudeverwaltung in den Personalstand des Bundesministeriums für
Landesverteidigung übertragen wurden, teilt sich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern
und Personalzahlen - wie folgt auf:
Bundesbaudirektion Wien:
Wien 150
Niederösterreich 229
Burgenland 47
S
426
BGV II Linz - Salzburg:
Oberösterreich 189
Salzburg 172
S 361
BGV II Graz:
Steiermark 198
BGV II Innsbruck:
Tirol 87
Vorarlberg 15
S 102
BGVII Klagenfurt:
Kärnten 98
Antwort zu den Punkten 2, 3 und 5 der Anfrage:
Unter Bedachtnahme auf die Interessen der Bediensteten werden effiziente und „schlanke“
Strukturen zu schaffen sein, die geeignet sind, ihre Aufgaben für den „zivilen“
Bundeshochbau weiterzuführen und gegebenenfalls in geeigneter Weise mit der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zusammenzuarbeiten.
In intensiven Beratungen von Vertretern der Sektion Bundeshochbau, der zuständigen
Personalabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und des
Zentralausschusses sowie unter Einbindung der
betroffenen Baudienststellen wurde
schließlich Anfang März dieses Jahres eine zusammenfassende Organisation namens
"BGV - Österreich" geschaffen.
Diese ist bundesweit (und in Anlehnung an die bisherigen BGV - II - /BBD - Organisation) in
vier Regionalbereiche (Wien/Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg,
Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg) sowie eine Stabsabteilung unter der Leitung eines
Baudirektors gegliedert und wird als betriebsähnliche Einrichtung installiert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Bundesbaudirektion Wien: 727 = 63 %
BGV II Linz - Salzburg: 86 = 19 %
BGV II Graz: 9 = 4 %
(dienstzugeteilt zur BGV II Klagenfurt)
BGV II Innsbruck: 64 = 39 %
BGV II Klagenfurt: 50 = 34 %
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die Kernaufgaben der BGV - Dienststellen, nämlich die Verwaltung und Baubetreuung von
Liegenschaften in denen Bundesdienststellen untergebracht sind, bleiben grundsätzlich
gleich. Die Aufgabenwahrnehmung ist jedoch den Voraussetzungen und Anforderungen
der Neustrukturierung anzupassen. Grundsätzlich wird die Konzentration aller Aufgaben
für die Bewirtschaftung von Bundesliegenschaften bzw. von durch Bundesdienststellen
genutzten Liegenschaften bei der
Neustrukturierung des Bundeshochbaues angestrebt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Das für die Betreuung des nicht militärischen Bereiches des Bundeshochbaues bei den
Bundesgebäudeverwaltungen II bzw. der Bundesbaudirektion Wien verbleibende Personal
ist in Anzahl und Qualifikationsanforderungen geeignet, diese Aufgaben auch künftighin
durchzuführen. Im Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für
Landesverteidigung vom 31. März 2000 ist überdies auch eine gegenseitige amtshilfliche
Unterstützung im Hinblick auf die weitere Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile einer
bundesweit flächendeckenden Gebäudeverwaltungsorganisation vereinbart.
Antwort zu den Punkten 9 bis 13 der Anfrage:
Zu diesen Fragen finden derzeit Gespräche auf Expertenebene statt. Konkrete Aussagen
können erst nach Abschluss der Gespräche getätigt werden.