594/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J betreffend

„Versetzung von Personal von der BGV II zum BMLV“, welche die Abgeordneten

Mag. Maier und Genossen am 5. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Bediensteten, welche aus dem Personalstand der Dienststellen der

Bundesgebäudeverwaltung in den Personalstand des Bundesministeriums für

Landesverteidigung übertragen wurden, teilt sich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern

und Personalzahlen - wie folgt auf:

 

Bundesbaudirektion Wien:

Wien                                     150

Niederösterreich                  229

Burgenland                            47

                                       S    426

BGV II Linz - Salzburg:

Oberösterreich                     189

Salzburg                                172

                                       S    361

 

BGV II Graz:

Steiermark                             198

 

BGV II Innsbruck:

Tirol                                         87

Vorarlberg                              15

                                       S    102

 

BGVII Klagenfurt:

Kärnten                                   98

 

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 5 der Anfrage:

 

Unter Bedachtnahme auf die Interessen der Bediensteten werden effiziente und „schlanke“

Strukturen zu schaffen sein, die geeignet sind, ihre Aufgaben für den „zivilen“

Bundeshochbau weiterzuführen und gegebenenfalls in geeigneter Weise mit der

Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zusammenzuarbeiten.

 

In intensiven Beratungen von Vertretern der Sektion Bundeshochbau, der zuständigen

Personalabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und des

Zentralausschusses sowie unter Einbindung der betroffenen Baudienststellen wurde

schließlich Anfang März dieses Jahres eine zusammenfassende Organisation namens

"BGV - Österreich" geschaffen.

 

Diese ist bundesweit (und in Anlehnung an die bisherigen BGV - II - /BBD - Organisation) in

vier Regionalbereiche (Wien/Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg,

Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg) sowie eine Stabsabteilung unter der Leitung eines

Baudirektors gegliedert und wird als betriebsähnliche Einrichtung installiert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Bundesbaudirektion Wien:                               727 = 63 %

BGV II Linz - Salzburg:                                         86 = 19 %

BGV II Graz:                                                             9 =   4 %

   (dienstzugeteilt zur BGV II Klagenfurt)

BGV II Innsbruck:                                                 64 = 39 %

BGV II Klagenfurt:                                                50 = 34 %

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Kernaufgaben der BGV - Dienststellen, nämlich die Verwaltung und Baubetreuung von

Liegenschaften in denen Bundesdienststellen untergebracht sind, bleiben grundsätzlich

gleich. Die Aufgabenwahrnehmung ist jedoch den Voraussetzungen und Anforderungen

der Neustrukturierung anzupassen. Grundsätzlich wird die Konzentration aller Aufgaben

für die Bewirtschaftung von Bundesliegenschaften bzw. von durch Bundesdienststellen

genutzten Liegenschaften bei der Neustrukturierung des Bundeshochbaues angestrebt.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Das für die Betreuung des nicht militärischen Bereiches des Bundeshochbaues bei den

Bundesgebäudeverwaltungen II bzw. der Bundesbaudirektion Wien verbleibende Personal

ist in Anzahl und Qualifikationsanforderungen geeignet, diese Aufgaben auch künftighin

durchzuführen. Im Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für

Landesverteidigung vom 31. März 2000 ist überdies auch eine gegenseitige amtshilfliche

Unterstützung im Hinblick auf die weitere Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile einer

bundesweit flächendeckenden Gebäudeverwaltungsorganisation vereinbart.

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 13 der Anfrage:

 

Zu diesen Fragen finden derzeit Gespräche auf Expertenebene statt. Konkrete Aussagen

können erst nach Abschluss der Gespräche getätigt werden.