597/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 696/J betreffend

Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1, welche die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Daten zu diesen Fragen liegen weder bei der Verbindungsstelle der Bundesländer noch bei

der Statistik Österreich auf. Um diese zu erheben, müsste bei allen

Wohnbauförderungsstellen und den Meldebehörden nachgefragt werden, was einen

gewaltigen Zeitaufwand verursachen würde.

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Die Statistik Österreich teilte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit, dass im

Jahr 1997 11207 Wohnungen als fertiggestellt gemeldet und bei denen

Bausparkassendarlehen eingesetzt wurden. Darunter befanden sich 8062 Wohnungen in

Einfamilienhäusern.

 

 

Wohnungen insg.

darunter Einfamilienhäuser

Burgenland

    442

    357

Kärnten

    758

    648

Niederösterreich

  2371

  2113

Oberösterreich

  2940

  2112

Salzburg

    665

    418

Steiermark

  1106

    852

Tirol

  1531

    855

Vorarlberg

  1218

    593

Wien

    176

    114

 

11207

  8062

 

Insgesamt beläuft sich die Summe der Bausparkassendarlehen 1997 auf S 7.292,8 Mio.,

jedoch wird bei der Baukostenerhebung nicht danach gefragt, ob diese Wohnung als

Hauptwohnsitz bezogen wurde.

Die nähere Aufteilung dieses Betrages bezüglich Art der Darlehensnehmer bzw. nach

Bundesländern ist aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich. Auswertungen über die Jahre

1998 und 1999 liegen noch nicht vor.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Antwort fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Arbeit