597/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 696/J betreffend
Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1, welche die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Daten zu diesen Fragen liegen weder bei der Verbindungsstelle der Bundesländer noch bei
der Statistik Österreich auf. Um diese zu erheben, müsste bei allen
Wohnbauförderungsstellen und den Meldebehörden nachgefragt werden, was einen
gewaltigen Zeitaufwand verursachen würde.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Die Statistik Österreich teilte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit, dass im
Jahr 1997 11207 Wohnungen als fertiggestellt gemeldet und bei denen
Bausparkassendarlehen eingesetzt wurden. Darunter befanden sich 8062 Wohnungen in
Einfamilienhäusern.
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Wohnungen insg. |
darunter Einfamilienhäuser |
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Burgenland |
442 |
357 |
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Kärnten |
758 |
648 |
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Niederösterreich |
2371 |
2113 |
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Oberösterreich |
2940 |
2112 |
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Salzburg |
665 |
418 |
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Steiermark |
1106 |
852 |
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Tirol |
1531 |
855 |
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Vorarlberg |
1218 |
593 |
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Wien |
176 |
114 |
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11207 |
8062 |
Insgesamt beläuft sich die Summe der Bausparkassendarlehen 1997 auf S 7.292,8 Mio.,
jedoch wird bei der Baukostenerhebung nicht danach gefragt, ob diese Wohnung als
Hauptwohnsitz bezogen wurde.
Die nähere Aufteilung dieses Betrages bezüglich Art der Darlehensnehmer bzw. nach
Bundesländern ist aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich. Auswertungen über die Jahre
1998 und 1999 liegen noch nicht vor.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Antwort fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit
