598/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 697/J betreffend Budget -

begleitgesetz 2000 zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten, welche die Abgeordneten

Mag. Maier und Genossen am 27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Daten zu diesen Fragen liegen weder bei der Verbindungsstelle der Bundesländer noch bei

der Statistik Österreich auf. Um diese zu erheben, müsste bei allen

Wohnbauförderungsstellen und den Meldebehörden nachgefragt werden, was einen

gewaltigen Zeitaufwand verursachen würde.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Auf die alleinige Zuständigkeit der Länder bei der Förderung von Wohnhaussanierungs -

maßnahmen seit der Verländerung wird verwiesen. Hinsichtlich der Gerichtsgebührenbe -

freiung liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Justiz.