599/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J betreffend

Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 3, welche die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

 

Ich darf auf die in der Beilage angeführten Daten des Verbandes der gemeinnützigen

Bauvereinigungen verweisen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Einfamilienhäuser - im engeren Sinn - werden in der Regel von gemeinnützigen

Bauvereinigungen nicht errichtet. In der beiliegenden Aufstellung sind Reihenhäuser den

jeweiligen Rechtsformen zugeordnet.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Beantwortung fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Arbeit