599/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J betreffend
Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 3, welche die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:
Ich darf auf die in der Beilage angeführten Daten des Verbandes der gemeinnützigen
Bauvereinigungen verweisen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Einfamilienhäuser - im engeren Sinn - werden in der Regel von gemeinnützigen
Bauvereinigungen nicht errichtet. In der beiliegenden Aufstellung sind Reihenhäuser den
jeweiligen Rechtsformen zugeordnet.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Beantwortung fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit
