601/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 585/J - NR/2000 betreffend Ausgestaltung der
Ministerbüros, die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 5. April 2000 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Allgemein wird festgehalten, dass die Anzahl der Mitarbeiter im Ministerbüro des Bundes -
ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gleich hoch ist wie im bisherigen
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, obwohl der große Bereich
"Wissenschaft" dazugekommen ist. Im ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und
Verkehr waren für den Bereich Wissenschaft drei Fachreferenten im Ministerbüro tätig. Das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat daher gegenüber früher drei
Posten eingespart.
Ad 1.:
Neben dem erforderlichen Hilfspersonal sind derzeit (Mai 2000) folgende Mitarbeiter im
Ministerbüro tätig:
- 2 Beamte der Verwendungsgruppe A1, von denen einer auch eine Sektion und der andere
eine Abteilung leitet.
- 4 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1
- 2 Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsleihvertrages
- 1 Mitarbeiter aufgrund eines freien Dienstvertrages
Ad 2.:
SC Dr. Peter MAHRINGER
Leitung des Ministerbüros, Koordination der Vorbereitungen für den Ministerrat, Koordi -
nation der sektionsübergreifenden Maßnahmen, Betreuung des Bereiches der kulturellen
Angelegenheiten, Leiter der Zentralstelle (Budget, Schulraum, Personalangelegenheiten)
Daniel KAPP
Pressesprecher, Journalistenkontakte, Pressekonferenzen, Marketing
Mag. Oliver HENHAPEL
Kontakt zwischen Bundesministerium und Parlament (legistische Maßnahmen, Rechnungs -
hof parlamentarische Anfragen), Dienstrecht, Bundes - und Landeslehrerpersonal Ange -
legenheiten des Finanzausgleichs, Schulpartnerschaft
Dr. Kurt WAGNER
Bilaterale Projekte, Osteuropa (Kulturkontakt), UNESCO, Autonomie, Kultur (ÖKS), Berufs -
beratung, Austauschprogramme, Begabtenförderung, Archiv, Erwachsenenbildung, Vorworte
Mag. Elisabeth ALTRICHTER
Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement für das Gesamtressort, IKT - Entwicklung
und IKT - Projekte im Schulbereich, Zusammenarbeit Schule und Wirtschaft
Mag Hermine JIRKU
Artikel, Texte für Aussendungen, Vorbereitungen für Pressekonferenzen, Ministerbriefe,
Vorworte, Medienreaktionen, Projektorientierung der Schulen (PR), Homepage, Wandzeitung
Mag. Mirjam RINDERER
EU - Agenden im Bildungsbereich, Organisation der Bundesländertage, Frauenförderung
Günther SIMONITSCH
Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen, Forschung, IKT - Entwicklung und IKT -
Projekte
an Universitäten
Elmar WIESMANN
Allgemein bildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Schulpsychologie, Religionsfragen,
Pädagogische Akademien und Pädagogische Institute
Ad 3.:
Da die beiden öffentlich - rechtlich Bediensteten auch Leiter einer Sektion bzw. Abteilung
sind, gelten durch die Funktionszulage bzw. das Fixgehalt alle Mehrleistungen in zeitlicher
und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten.
Ad 4.:
Mit 2 Mitarbeitern des Ministerbüros wurden Arbeitsleihverträge mit Einrichtungen aus der
Wirtschalt bzw. der Politik abgeschlossen. Neben dem Bruttogehalt des einzelnen Mitarbei -
ters werden auch die Dienstgeberbeiträge an die jeweilige Einrichtung refundiert. Es besteht
die Möglichkeit, Überstunden in Freizeitausgleich oder mittels finanzieller Abgeltung einzeln
oder in Form eines Pauschales abzugelten. Nähere Angaben zu den einzelnen Arbeitsleih -
Verträgen können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden
ad 5.:
Mit 3 Mitarbeitern der Entlohnungsgruppe v1 wurden mit Zustimmung des Bundesministe -
riums für Finanzen sondervertragliche Regelungen abgeschlossen. Mit einem Mitarbeiter
wurde ein freier Dienstvertrag abgeschlossen. Bei den Sonderverträgen wurde die Anwen -
dung der Bestimmungen des § 66 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Ausbildungsphase) aus -
geschlossen und es gebührt den Mitarbeitern das Normalentgelt für die Entlohnungsgruppe v1
zuzüglich der Funktionszulage. Darüber hinaus sind die Regelungen des VBG 1948 voll
anwendbar. Über sonstige Vertragsinhalte kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft
gegeben werden.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeit in einem Ministerbüro besondere An -
sprüche an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt. Die Auswahl der Mitar -
beiter hat sohin äußerst selektiv zu erfolgen. Die Fülle der schwierigen und zeitaufwendigen
Arbeiten in einem Ministerbüro und die gestellten qualitativen Ansprüche bedingen eine ent -
sprechende finanzielle Dotierung, die sich an den Leistungserwartungen an jene übrigen
Bediensteten
orientieren muss, die eine vergleichbare Verantwortung tragen. Es bleibt festzu
-
halten, dass Mitarbeiter des Ministerbüros auch zu für andere Bedienstete unüblichen Zeiten
zur Verfügung stehen und konzeptive Arbeiten leisten, die ihrer Mitarbeit für die Ressort -
leitung entsprechen müssen.
Da diese Mitarbeiter eine qualifizierte Aufgabe zu erfüllen haben, die durchaus mit einer
Leitungsaufgabe zu vergleichen ist, wurde die Sonderregelung des Ausschlusses der Aus -
bildungsphase in Anlehnung an § 66 Absatz 6 VBG 1948 herangezogen.
Ad 6.:
Aus dem Personalaufwand werden nur die Bediensteten des Bundes entlohnt. Die Bezahlung
der Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen oder freien Dienstverträgen erfolgt aus dem
Sachaufwand.
Der geschätzte Personalaufwand der zum Zeitpunkt der Anfragestellung in meinem Büro täti -
gen Bundesbediensteten wird voraussichtlich im Zeitraum April bis Dezember 2000 ohne
Dienstgeberbeiträge incl. Sonderzahlungen S 2,933.973.-- betragen. Die Gehälter der
Bundesbediensteten sind aus dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz
1948 ersichtlich. Angaben zu den Arbeitsleihverträgen und freien Dienstverträgen können aus
Datenschutzgründen nicht gemacht werden.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von den Mitarbeitern des Ministerbüros einer auch als
Sektionsleiter und ein weiterer auch als Abteilungsleiter tätig ist, ohne dem Ministerium
zusätzliche Kosten zu verursachen. Zieht man die Gehälter dieser beiden Mitarbeiter ab, ist
der für die Mitarbeiter des Ministerbüros aufzuwendende Betrag wesentlich niedriger.