601/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 585/J - NR/2000 betreffend Ausgestaltung der

Ministerbüros, die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 5. April 2000 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Allgemein wird festgehalten, dass die Anzahl der Mitarbeiter im Ministerbüro des Bundes -

ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gleich hoch ist wie im bisherigen

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, obwohl der große Bereich

"Wissenschaft" dazugekommen ist. Im ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr waren für den Bereich Wissenschaft drei Fachreferenten im Ministerbüro tätig. Das

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat daher gegenüber früher drei

Posten eingespart.

 

Ad 1.:

Neben dem erforderlichen Hilfspersonal sind derzeit (Mai 2000) folgende Mitarbeiter im

Ministerbüro tätig:

- 2 Beamte der Verwendungsgruppe A1, von denen einer auch eine Sektion und der andere

  eine Abteilung leitet.

- 4 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1

- 2 Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsleihvertrages

- 1 Mitarbeiter aufgrund eines freien Dienstvertrages


 

Ad 2.:

SC Dr. Peter MAHRINGER

Leitung des Ministerbüros, Koordination der Vorbereitungen für den Ministerrat, Koordi -

nation der sektionsübergreifenden Maßnahmen, Betreuung des Bereiches der kulturellen

Angelegenheiten, Leiter der Zentralstelle (Budget, Schulraum, Personalangelegenheiten)

 

Daniel KAPP

Pressesprecher, Journalistenkontakte, Pressekonferenzen, Marketing

 

Mag. Oliver HENHAPEL

Kontakt zwischen Bundesministerium und Parlament (legistische Maßnahmen, Rechnungs -

hof parlamentarische Anfragen), Dienstrecht, Bundes - und Landeslehrerpersonal Ange -

legenheiten des Finanzausgleichs, Schulpartnerschaft

 

Dr. Kurt WAGNER

Bilaterale Projekte, Osteuropa (Kulturkontakt), UNESCO, Autonomie, Kultur (ÖKS), Berufs -

beratung, Austauschprogramme, Begabtenförderung, Archiv, Erwachsenenbildung, Vorworte

 

Mag. Elisabeth ALTRICHTER

Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement für das Gesamtressort, IKT - Entwicklung

und IKT - Projekte im Schulbereich, Zusammenarbeit Schule und Wirtschaft

 

Mag Hermine JIRKU

Artikel, Texte für Aussendungen, Vorbereitungen für Pressekonferenzen, Ministerbriefe,

Vorworte, Medienreaktionen, Projektorientierung der Schulen (PR), Homepage, Wandzeitung

 

Mag. Mirjam RINDERER

EU - Agenden im Bildungsbereich, Organisation der Bundesländertage, Frauenförderung

 

Günther SIMONITSCH

Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen, Forschung, IKT - Entwicklung und IKT -

Projekte an Universitäten

Elmar WIESMANN

Allgemein bildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Schulpsychologie, Religionsfragen,

Pädagogische Akademien und Pädagogische Institute

 

Ad 3.:

Da die beiden öffentlich - rechtlich Bediensteten auch Leiter einer Sektion bzw. Abteilung

sind, gelten durch die Funktionszulage bzw. das Fixgehalt alle Mehrleistungen in zeitlicher

und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten.

 

Ad 4.:

Mit 2 Mitarbeitern des Ministerbüros wurden Arbeitsleihverträge mit Einrichtungen aus der

Wirtschalt bzw. der Politik abgeschlossen. Neben dem Bruttogehalt des einzelnen Mitarbei -

ters werden auch die Dienstgeberbeiträge an die jeweilige Einrichtung refundiert. Es besteht

die Möglichkeit, Überstunden in Freizeitausgleich oder mittels finanzieller Abgeltung einzeln

oder in Form eines Pauschales abzugelten. Nähere Angaben zu den einzelnen Arbeitsleih -

Verträgen können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden

 

ad 5.:

Mit 3 Mitarbeitern der Entlohnungsgruppe v1 wurden mit Zustimmung des Bundesministe -

riums für Finanzen sondervertragliche Regelungen abgeschlossen. Mit einem Mitarbeiter

wurde ein freier Dienstvertrag abgeschlossen. Bei den Sonderverträgen wurde die Anwen -

dung der Bestimmungen des § 66 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Ausbildungsphase) aus -

geschlossen und es gebührt den Mitarbeitern das Normalentgelt für die Entlohnungsgruppe v1

zuzüglich der Funktionszulage. Darüber hinaus sind die Regelungen des VBG 1948 voll

anwendbar. Über sonstige Vertragsinhalte kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft

gegeben werden.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeit in einem Ministerbüro besondere An -

sprüche an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt. Die Auswahl der Mitar -

beiter hat sohin äußerst selektiv zu erfolgen. Die Fülle der schwierigen und zeitaufwendigen

Arbeiten in einem Ministerbüro und die gestellten qualitativen Ansprüche bedingen eine ent -

sprechende finanzielle Dotierung, die sich an den Leistungserwartungen an jene übrigen

Bediensteten orientieren muss, die eine vergleichbare Verantwortung tragen. Es bleibt festzu -

halten, dass Mitarbeiter des Ministerbüros auch zu für andere Bedienstete unüblichen Zeiten

zur Verfügung stehen und konzeptive Arbeiten leisten, die ihrer Mitarbeit für die Ressort -

leitung entsprechen müssen.

Da diese Mitarbeiter eine qualifizierte Aufgabe zu erfüllen haben, die durchaus mit einer

Leitungsaufgabe zu vergleichen ist, wurde die Sonderregelung des Ausschlusses der Aus -

bildungsphase in Anlehnung an § 66 Absatz 6 VBG 1948 herangezogen.

 

Ad 6.:

Aus dem Personalaufwand werden nur die Bediensteten des Bundes entlohnt. Die Bezahlung

der Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen oder freien Dienstverträgen erfolgt aus dem

Sachaufwand.

Der geschätzte Personalaufwand der zum Zeitpunkt der Anfragestellung in meinem Büro täti -

gen Bundesbediensteten wird voraussichtlich im Zeitraum April bis Dezember 2000 ohne

Dienstgeberbeiträge incl. Sonderzahlungen S 2,933.973.-- betragen. Die Gehälter der

Bundesbediensteten sind aus dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz

1948 ersichtlich. Angaben zu den Arbeitsleihverträgen und freien Dienstverträgen können aus

Datenschutzgründen nicht gemacht werden.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von den Mitarbeitern des Ministerbüros einer auch als

Sektionsleiter und ein weiterer auch als Abteilungsleiter tätig ist, ohne dem Ministerium

zusätzliche Kosten zu verursachen. Zieht man die Gehälter dieser beiden Mitarbeiter ab, ist

der für die Mitarbeiter des Ministerbüros aufzuwendende Betrag wesentlich niedriger.