606/AB XXI.GP
Die Abgeordneten GAUGG und Kollegen haben am 04.04.2000 unter der Nr. 581/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Standort der Kriminalabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Kärnten gerichtet, die ich aufgrund der vorliegenden
Informationen wie folgt beantworte:
Zu Frage 1:
Nach dem derzeitigen Stand - ja.
Zu Frage 2:
Die Verlegung ist die Gendarmeriekaserne Krumpendort vorgesehen.
Zu Frage 3:
Da es sich bei einem Landesgendarmeriekommando um eine organisatorische Einheit
handelt, die auf ein Zusammenspiel seiner vorgesehenen Organisationsteile und damit auch
auf deren örtlichen Verband angewiesen ist, bewirken unterschiedliche örtliche Standorte
und Auslagerungen immer einen dienstbetrieblichen Nachteil.
Zu Frage 4:
Nach dem derzeitigen Stand - ja.
Zu Frage 5:
Die Gesamtkosten für die Errichtung des geplanten Gebäudes würden sich auf 71,5
Millionen Schilling belaufen. Aufgrund der budgetären Restriktion wird seitens des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bau voraussichtlich nicht
begonnen werden.
Zu Frage 6:
Die unzulänglichen und dienstbetrieblich nicht funktionellen Gegebenheiten sowie
bautechnische Mängel sind Umstände, die einen Neubau erforderlich machen.
Zu Frage 7:
Die Übersiedlung wird im Rahmen der notwendigen Dienstbetrieblichkeit durch
Gendarmeriebedienstete erfolgen, sodaß keine zusätzlichen Kosten entstehen
dürften.
Zu Frage 8:
Einer Belassung des Standortes der Kriminalabteilung in Klagenfurt könnte nur dann
zugestimmt werden, wenn einerseits weder Einbußen gegenüber den bisher
vorgesehenen bau - und platzmäßigen Voraussetzungen noch dienstbetriebliche
Beeinträchtigungen hervorgerufen werden und andererseits im Hinblick auf die
gebotene Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eine deutliche Kosteneinsparung erwirkt
werden kann.
Zu Frage 9:
Nein - siehe auch Beantwortung zu Frage 2.