606/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten GAUGG und Kollegen haben am 04.04.2000 unter der Nr. 581/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Standort der Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Kärnten gerichtet, die ich aufgrund der vorliegenden

Informationen wie folgt beantworte:

 

Zu Frage 1:

 

Nach dem derzeitigen Stand - ja.

 

Zu Frage 2:

 

Die Verlegung ist die Gendarmeriekaserne Krumpendort vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

 

Da es sich bei einem Landesgendarmeriekommando um eine organisatorische Einheit

handelt, die auf ein Zusammenspiel seiner vorgesehenen Organisationsteile und damit auch

auf deren örtlichen Verband angewiesen ist, bewirken unterschiedliche örtliche Standorte

und Auslagerungen immer einen dienstbetrieblichen Nachteil.

 

Zu Frage 4:

 

Nach dem derzeitigen Stand - ja.

 

Zu Frage 5:

 

Die Gesamtkosten für die Errichtung des geplanten Gebäudes würden sich auf 71,5

Millionen Schilling belaufen. Aufgrund der budgetären Restriktion wird seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bau voraussichtlich nicht

begonnen werden.

Zu Frage 6:

 

Die unzulänglichen und dienstbetrieblich nicht funktionellen Gegebenheiten sowie

bautechnische Mängel sind Umstände, die einen Neubau erforderlich machen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Übersiedlung wird im Rahmen der notwendigen Dienstbetrieblichkeit durch

Gendarmeriebedienstete erfolgen, sodaß keine zusätzlichen Kosten entstehen

dürften.

 

Zu Frage 8:

 

Einer Belassung des Standortes der Kriminalabteilung in Klagenfurt könnte nur dann

zugestimmt werden, wenn einerseits weder Einbußen gegenüber den bisher

vorgesehenen bau - und platzmäßigen Voraussetzungen noch dienstbetriebliche

Beeinträchtigungen hervorgerufen werden und andererseits im Hinblick auf die

gebotene Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eine deutliche Kosteneinsparung erwirkt

werden kann.

 

Zu Frage 9:

 

Nein - siehe auch Beantwortung zu Frage 2.