607/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 594/J betreffend
Ministerbüros der FP/VP-Bundesregierung, welche die Abgeordneten Dr. Kostelka und
Genossen am 5. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Neben den Kanzlei - bzw. Sekretariatskräften sind zum Stand 2. Mai 2000 neun Mitarbeiter
im Ministerbüro und drei Mitarbeiter im Staatssekretariat beschäftigt.
a) Ministerbüro:
6 Mitarbeiter mittels Arbeitsleihvertrag
1 Mitarbeiter mittels Sondervertrag
2
Beamte (doppelzugeteilt)
b) Staatssekretariat:
1 Mitarbeiter mittels Arbeitsleihvertrag
2 Mitarbeiter mittels Sondervertrag
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
a) Ministerbüro:
Dipl. - Ing. Christoph STADLHUBER Kabinettschef
Dr. Ingrid NEMEC Pressesprecherin
Mag.Mag. Erika UMMENBERGER Gewerbe, KMU, Lehrlinge, Ingenieurwesen,
Industrie u. Wettbewerbsrecht
Mag.Mag.Dr. Thomas KOHLERT Außenwirtschaft, EU - Koordination u.
Bergrecht
Dr. Henrietta EGERTH Wirtschaftspolitik, Tourismus u.
Beschäftigungspolitik
Mag. Helmut STAUDINGER Energiepolitik u. Parlament
Dr. Rosemarie SCHÖN Arbeitsrecht u. Arbeitsinspektion
Dr. Arnold PREGERNIG Bundeshochbau, Arbeitsmarktpolitik u. AMS
Mag. Alexander MÄDER Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosen -
versicherung u. Allgemeine Sozialpolitik
b) Staatssekretariat:
Mag. Dr. Fritz SIMHANDL Büroleiter
Mag. Dr. Esther LAJTA Pressesprecherin
Mag. Susanne TÖPKER Tourismus
- u. Freizeitwirtschaft
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die öffentlich Bediensteten des Ministerbüros bzw. des Staatssekretariates erhalten die ihnen
laut Gehaltsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz gebührenden Zulagen. Überstunden
werden einzeln angeordnet und abgegolten.
Im Einzelnen kann auf die jeweiligen Zulagen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
eingegangen werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit sechs Mitarbeitern im Ministerbüro und einem Mitarbeiter im Staatssekretariat wurden
Arbeitsleihverträge mit Interessensvertretungen abgeschlossen. Bemerkt wird, dass
Arbeitsleihverträge nur in Ausnahmefällen beansprucht werden, wenn keine geeigneten
Bundesbediensteten zur Verfügung stehen, die die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
in einem Ministerbüro bzw. Staatssekretariat erfüllen können. Die Arbeitsleihverträge
enthalten eine Überstundenpauschale. Auf die Höhe der Refundierungen im Einzelnen kann
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingegangen werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Mit einem Mitarbeiter im Ministerbüro und zwei Mitarbeiter im Staatssekretariat wurden im
Einvernehmen mit dem BM für Finanzen Sonderverträge abgeschlossen. Auf die konkreten
Vertragsinhalte kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingegangen werden. Von der
vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit zum Abschluss von Sondervertragen wird in
jenen Fällen Gebrauch gemacht, in denen keine geeigneten Beamten zur Verfügung stehen
und für besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten fachlich hoch qualifizierte und erfahrene
Personen für das
Ressort gewonnen werden können.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Personalkosten des Kabinetts für die Zeit vom 1.4.2000 bis 31.12.2000 werden
voraussichtlich 1,926.970,5 Mio. Schilling (exkl. Dienstgeberbeiträge) betragen.
(Bei dieser Berechnung sind die Kosten für Arbeitsleihverträge, da diese unter
,,Sachaufwand“ budgetiert werden sowie die Kosten für doppelzugeteilte Beamte nicht
enthalten.)