608/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 593/J-NR/2000, betreffend

Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und

Genossen am 5. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1. April 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats -,

Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 7 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Von diesen Mitarbeitern gehört eine Person der Verwendungsgruppe A an, mit einer

Person wird (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das

Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) ein Sondervertrag

geschlossen, für 5 Personen werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden

Genehmigung durch das Bundesministerium für Finanzen) Arbeitsleihverträge

abgeschlossen.

Zu Frage 2:

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassen im

Wesentlichen:

 

Willi BERNER:                    Kabinettchef, Wirtschaftspolitik, Luftfahrt, Presse und

                                              Personal

Mag. Gundel HERZ:            Telekommunikation, Post und Medienpolitik

Mag. Barbara STEINER:      EU, Legistik, Ministerrat, Parlament und Budget

Mag. Renald KERN:             Forschung, Technologiepolitik und Patentwesen

Mag. Walter RIEPLER:        Straße und Schifffahrt

Volker HÖFERL:                  Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeit und Internet

Mag. Gerhard SAILER:        Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Verkehrspolitik

 

Zu Frage 3:

Die Bediensteten des Ministerbüros erhalten, die, soweit Arbeitsleihverträge nicht

abgeschlossen wurden, dem Arbeitsplatz entsprechenden Funktionszulagen.

 

Zu Frage 4:

Es werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das

Bundesministerium für Finanzen) für 5 Personen Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Die Einrichtungen, mit denen diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen werden,

können ebenso wie die Höhe der anfallenden Refundierungen im Hinblick auf

datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht genannt werden.

 

Bei einem Teil der Arbeitsleihverträge wird die Auszahlung der Überstunden nach

Einzelverrechnung vereinbart, bei einem anderen Teil ist die Leistung sämtlicher

Überstunden mit dem zu refundierenden Bruttogehalt abgegolten.

 

Zu Frage 5:

Es wird (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das

Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) ein Sondervertrag

abgeschlossen.

Über die Person und die wesentlichen Vertragsinhalte können im Hinblick auf

datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Angaben gemacht werden.

 

Neben der notwendigen hohen fachlichen Qualifikation stellen vor allem die in der

Natur des Aufgabenbereiches liegende, über das übliche Maß hinausgehende

zeitliche Verfügbarkeit der Mitarbeiterin sowie die Tatsache, dass diese Funktion nur

befristet wahrgenommen werden kann, die in § 36 Vertragsbedienstetengesetz

geforderten Kriterien für den Abschluss eines Sondervertrages dar.

 

Zu Frage 6:

Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten des Kabinetts für den Zeitraum

1.4.2000 bis 31.12.2000 wird sich ohne Vergütung von Überstunden, deren Anzahl

zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar ist, voraussichtlich auf ca. S 742.000.-

(exklusive Dienstgeberbeiträge) belaufen.

Im angegebenen Betrag sind die Kosten für Arbeitsleihverträge nicht enthalten, da

diese beim Sachaufwand budgetiert werden.