608/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 593/J-NR/2000, betreffend
Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und
Genossen am 5. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. April 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats -,
Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 7 Mitarbeiter beschäftigt.
Von diesen Mitarbeitern gehört eine Person der Verwendungsgruppe A an, mit einer
Person wird (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) ein Sondervertrag
geschlossen, für 5 Personen werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden
Genehmigung durch das Bundesministerium für Finanzen) Arbeitsleihverträge
abgeschlossen.
Zu Frage 2:
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassen im
Wesentlichen:
Willi BERNER: Kabinettchef, Wirtschaftspolitik, Luftfahrt, Presse und
Personal
Mag. Gundel HERZ: Telekommunikation, Post und Medienpolitik
Mag. Barbara STEINER: EU, Legistik, Ministerrat, Parlament und Budget
Mag. Renald KERN: Forschung, Technologiepolitik und Patentwesen
Mag. Walter RIEPLER: Straße und Schifffahrt
Volker HÖFERL: Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeit und Internet
Mag. Gerhard SAILER: Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Verkehrspolitik
Zu Frage 3:
Die Bediensteten des Ministerbüros erhalten, die, soweit Arbeitsleihverträge nicht
abgeschlossen wurden, dem Arbeitsplatz entsprechenden Funktionszulagen.
Zu Frage 4:
Es werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das
Bundesministerium für Finanzen) für 5 Personen Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Die Einrichtungen, mit denen diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen werden,
können ebenso wie die Höhe der anfallenden Refundierungen im Hinblick auf
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht genannt werden.
Bei einem Teil der Arbeitsleihverträge wird die Auszahlung der Überstunden nach
Einzelverrechnung vereinbart, bei einem anderen Teil ist die Leistung sämtlicher
Überstunden mit dem zu refundierenden Bruttogehalt abgegolten.
Zu Frage 5:
Es wird (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport) ein Sondervertrag
abgeschlossen.
Über die Person und die wesentlichen Vertragsinhalte können im Hinblick auf
datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Angaben gemacht werden.
Neben der notwendigen hohen fachlichen Qualifikation stellen vor allem die in der
Natur des Aufgabenbereiches liegende, über das übliche Maß hinausgehende
zeitliche Verfügbarkeit der Mitarbeiterin sowie die Tatsache, dass diese Funktion nur
befristet wahrgenommen werden kann, die in § 36 Vertragsbedienstetengesetz
geforderten Kriterien für den Abschluss eines Sondervertrages dar.
Zu Frage 6:
Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten des Kabinetts für den Zeitraum
1.4.2000 bis 31.12.2000 wird sich ohne Vergütung von Überstunden, deren Anzahl
zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar ist, voraussichtlich auf ca. S 742.000.-
(exklusive Dienstgeberbeiträge) belaufen.
Im angegebenen Betrag sind die Kosten für Arbeitsleihverträge nicht enthalten, da
diese beim Sachaufwand budgetiert werden.