61/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 18.

November 1999 unter der Nr. 36/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Tierschutz: in den EU - Beitrittswerberländern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, daß Angelegenheiten des

Tierschutzes (wie auch solche des Jagdwesens und des Naturschutzes) in

Gesetzgebung und Vollziehung Sache der Länder sind (Art. 15 Bundes -

Verfassungsgesetz).

 

Zu Frage 1:

 

Eine allfällige Beurteilung des Verhaltens eines Beitrittswerberlandes wird letzten

Endes im Zuge der Beitrittsverhandlungen sowohl von der Kommission als auch

vom Rat Allgemeine Angelegenheiten zu erfolgen haben.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Alle Beitrittskandidaten werden den "Acquis Communautaire“ und damit auch

dessen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu übernehmen haben.