61/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 18.
November 1999 unter der Nr. 36/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Tierschutz: in den EU - Beitrittswerberländern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, daß Angelegenheiten des
Tierschutzes (wie auch solche des Jagdwesens und des Naturschutzes) in
Gesetzgebung und Vollziehung Sache der Länder sind (Art. 15 Bundes -
Verfassungsgesetz).
Zu Frage 1:
Eine allfällige Beurteilung des Verhaltens eines Beitrittswerberlandes wird letzten
Endes im Zuge der Beitrittsverhandlungen sowohl von der Kommission als auch
vom Rat Allgemeine Angelegenheiten zu erfolgen haben.
Zu den Fragen 2 und 3:
Alle Beitrittskandidaten werden den "Acquis Communautaire“ und damit auch
dessen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu übernehmen haben.