610/AB XXI.GP
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am 5.
April 2000 unter der Nr. 591/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage
betreffend ,,Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung" gerichtet.
Die nachfolgende Anfragebeantwortung bezieht sich sowohl auf mein Büro als
Vizekanzlerin als auch auf mein Büro als Bundesministerin für öffentliche Leistung
und Sport.
Weiters möchte ich festhalten, dass - da in der Anfrage kein Stichtag angeführt
ist - für die Beantwortung als Stichtag der 1. April 2000 herangezogen wird.
Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs - bzw. der
Entlohnungsgruppe - sind derzeit in Ihrem Ministerbüro (Kabinett) bzw. im Büro
eines allenfalls
zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?
Zum Stichtag 1. April 2000 waren in meinem Büro neben der erforderlichen
Anzahl von Sekretariats -, Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem
Hilfspersonal 3 Mitarbeiter im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Frage 2
Welchen konkreten Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?
Die einzelnen Mitarbeiter haben folgende Aufgabenbereiche:
Dr. Anna HOFSTÄTTER: Kabinettschefin
Markus MITTERRUTZNER: Organisation, Parlament
Mag. Andrea KRAMETTER: Presse
Mit Dr. Waltraud VONES (Öffentlichkeitsarbeit) und Frau Johanna
KLEINFERCHER (Bürgerservice) war zum gewählten Stichtag der Stand der
Beschäftigung im Verband meines Büros noch nicht definitiv geklärt.
Vollständigkeitshalber möchte ich jedoch anmerken, dass mittlerweile beide im
Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt sind.
Welche über den Grundgehalt hinausgehende Zulagen (insbesondere
Überstundenregelungen) erhalten die öffentlich Bediensteten Ihres Büros im
Einzelnen?
Es wird darauf hingewiesen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine
individuellen
bezugsrelevanten Angaben gemacht werden können.
Hinsichtlich welcher Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen? Mit
welchen Einrichtungen wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen? In
welcher Höhe fallen Refundierungen bei diesen Mitarbeitern im Einzelnen an?
geregelt?
Siehe Beantwortung zu Frage 2.
Zwei Arbeitsleihverträge wurden mit einer Bildungseinrichtung, zwei
Arbeitsleihverträge wurden mit Arbeitsleihfirmen und eine
Verwaltungsvereinbarung wurde mit einem Bundesland abgeschlossen.
Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den
Mitarbeitern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen
nicht bekannt gegeben werden.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen
Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.
Wurden Sonderverträge abgeschlossen?
Wenn ja:
Welche Mitarbeiter haben einen Sondervertrag?
Welche wesentlichen Vertragsinhalte (Höhe des Entgelts,
Überstundenregelungen, Abfertigungs - oder Pensionsregelungen) haben diese
Sonderverträge?
Welche Überlegungen waren für den Abschluss der jeweiligen Sonderverträge
maßgeblich?
Die Referenten und Referentinnen meines Büros werden im Wege der
Arbeitsleihe beschäftigt, ich verweise daher auf die Beantwortung der Frage 4.
eingeschätzt?
Die Kosten für die Arbeitsleihverträge werden nicht unter „Personalaufwand“,
sondern unter „Sachaufwand“ budgetiert.