610/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am 5.

April 2000 unter der Nr. 591/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage

betreffend ,,Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung" gerichtet.

 

Die nachfolgende Anfragebeantwortung bezieht sich sowohl auf mein Büro als

Vizekanzlerin als auch auf mein Büro als Bundesministerin für öffentliche Leistung

und Sport.

 

Weiters möchte ich festhalten, dass - da in der Anfrage kein Stichtag angeführt

ist - für die Beantwortung als Stichtag der 1. April 2000 herangezogen wird.

 

Frage 1

Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs - bzw. der

Entlohnungsgruppe - sind derzeit in Ihrem Ministerbüro (Kabinett) bzw. im Büro

eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

Zu Frage 1

Zum Stichtag 1. April 2000 waren in meinem Büro neben der erforderlichen

Anzahl von Sekretariats -, Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem

Hilfspersonal 3 Mitarbeiter im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Frage 2

Welchen konkreten Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?

 

Zu Frage 2

 

Die einzelnen Mitarbeiter haben folgende Aufgabenbereiche:

 

                 Dr. Anna HOFSTÄTTER: Kabinettschefin

                 Markus MITTERRUTZNER: Organisation, Parlament

                 Mag. Andrea KRAMETTER: Presse

 

Mit Dr. Waltraud VONES (Öffentlichkeitsarbeit) und Frau Johanna

KLEINFERCHER (Bürgerservice) war zum gewählten Stichtag der Stand der

Beschäftigung im Verband meines Büros noch nicht definitiv geklärt.

Vollständigkeitshalber möchte ich jedoch anmerken, dass mittlerweile beide im

Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt sind.

 

Frage 3

Welche über den Grundgehalt hinausgehende Zulagen (insbesondere

Überstundenregelungen) erhalten die öffentlich Bediensteten Ihres Büros im

Einzelnen?

 

Zu Frage 3

Es wird darauf hingewiesen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine

individuellen bezugsrelevanten Angaben gemacht werden können.

Frage 4

Hinsichtlich welcher Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen? Mit

welchen Einrichtungen wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen? In

welcher Höhe fallen Refundierungen bei diesen Mitarbeitern im Einzelnen an?

Wie sind die Überstundenregelungen bei diesen Arbeitsleihverträgen im Einzelnen

geregelt?

 

Zu Frage 4

Siehe Beantwortung zu Frage 2.

 

Zwei Arbeitsleihverträge wurden mit einer Bildungseinrichtung, zwei

Arbeitsleihverträge wurden mit Arbeitsleihfirmen und eine

Verwaltungsvereinbarung wurde mit einem Bundesland abgeschlossen.

 

Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den

Mitarbeitern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen

nicht bekannt gegeben werden.

 

Ausdrücklich wird festgehalten, dass das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen

Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

 

Frage 5

Wurden Sonderverträge abgeschlossen?

Wenn ja:

Welche Mitarbeiter haben einen Sondervertrag?

Welche wesentlichen Vertragsinhalte (Höhe des Entgelts,

Überstundenregelungen, Abfertigungs - oder Pensionsregelungen) haben diese

Sonderverträge?

Welche Überlegungen waren für den Abschluss der jeweiligen Sonderverträge

maßgeblich?

Zu Frage 5

Die Referenten und Referentinnen meines Büros werden im Wege der

Arbeitsleihe beschäftigt, ich verweise daher auf die Beantwortung der Frage 4.

 

Frage 6

Wie hoch wird der Personalaufwand aller Mitarbeiter ihres Büros im Jahr 2000

eingeschätzt?

 

Zu Frage 6

Die Kosten für die Arbeitsleihverträge werden nicht unter „Personalaufwand“,

sondern unter „Sachaufwand“ budgetiert.