611/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am 5. April
2000 unter der Zahl Nr. 587/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die folgenden Daten beziehen sich auf April 2000 als maßgebenden Monat der
Anfragebeantwortung.
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und
administrative Tätigkeiten stehen in meinem Kabinett 12 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Verwendung:
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Anzahl |
Dienstrechtliche Stellung |
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2 |
Verwendungsgruppe A1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe v1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe VB/SV/v1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe v2 |
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2 |
Verwendungsgruppe E 2b |
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5 |
Angestellter/Arbeitsleihvertrag |
Zu Frage 2:
Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:
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Dr. Theodor THANNER |
Kabinettschef |
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Mag. Christoph ULMER |
Kabinettschef - Stellvertreter |
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MACHTLINGER - SCHWEDA Liane |
Allgemeine organisatorische Angelegenheiten |
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Mag. Gerhard KARNER |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Mag. Bernhard KRUMPEL |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Hofrat Dr. Herwig HAIDINGER |
Angelegenheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit |
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Revierinspektor Hermann FEINER |
Angelegenheiten der Bundespolizei |
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Revierinspektor Mag. Michael KLOIB - MÜLLER |
Angelegenheiten der Bundesgendarmerie |
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Dr. Heinz ZIMPER |
Rechtsangelegenheiten in Bezug auf Belange der Sektionen III und IV |
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Dr. Michaela PFEIFENBERGER |
Rechtsangelegenheiten in Bezug auf Belange der Sektionen III und IV |
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Mag. Mathias VOGL |
Rechtsangelegenheiten in Bezug auf Belange der Sektionen III und IV |
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RESTER Gabriele |
Allgemeine organisatorische Angelegenheiten |
Zu Frage 3:
Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten
zusätzlich zu ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage
bzw. Verwendungszulage. Zeitliche Mehrdienstleistungen dieser Bediensteten
werden jeweils im Wege einer Einzelverrechnung abgegolten.
Zu Frage 4:
Für 5 Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Die Arbeitsleihverträge
wurden mit Gebietskörperschaften, einer juristischen Person des privaten Rechts
sowie einer politischen Interessensvertretung abgeschlossen. Zeitliche
Mehrdienstleistungen werden im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassungsverträge
entweder pauschal abgegolten oder im Wege einer Einzelverrechnung vergütet. Von
der weitergehenden Beantwortung dieser Frage muss aus datenschutzrechtlichen
Erwägungen Abstand genommen werden.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesministerium für Inneres die dem
jeweiligen Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten
ersetzt.
Zu Frage 5:
Für einen Mitarbeiter wurde ein Sondervertrag zur Genehmigung beim
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport beantragt, weil die Funktion ein
besonderes Vertrauensverhältnis bedingt und die Besonderheiten dieser
Aufgabenstellung regelmäßig zur Folge haben, dass die Tätigkeit mit der
Funktionsdauer des Bundesministers verbunden wird, sodass lediglich ein befristetes
Dienstverhältnis adäquat erscheint. Von der Anführung der wesentlichen
„Vertragsinhalte“ wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.
Zu Frage 6:
Im Hinblick auf den Umstand, dass mein Kabinett erst seit kurzer Zeit seine Tätigkeit
entfaltet und - wie oben zur Frage 5 ausgeführt - die definitive Vertragsgestaltung
derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können Aussagen über den für das Jahr 2000
entstehenden Personalaufwand derzeit nur bedingt getroffen werden. Demnach
dürfte sich der Personalaufwand auf rund S 4,1 Mio. belaufen.