611/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am 5. April

2000 unter der Zahl Nr. 587/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die folgenden Daten beziehen sich auf April 2000 als maßgebenden Monat der

Anfragebeantwortung.

 

Zu Frage 1:

 

Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und

administrative Tätigkeiten stehen in meinem Kabinett 12 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter in Verwendung:

 

Anzahl

Dienstrechtliche Stellung

2

Verwendungsgruppe A1

1

Entlohnungsgruppe v1

1

Entlohnungsgruppe VB/SV/v1

1

Entlohnungsgruppe v2

2

Verwendungsgruppe E 2b

5

Angestellter/Arbeitsleihvertrag


 

Zu Frage 2:

 

Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:

 

Dr. Theodor THANNER

Kabinettschef

Mag. Christoph ULMER

Kabinettschef - Stellvertreter

MACHTLINGER - SCHWEDA Liane

Allgemeine organisatorische

Angelegenheiten

Mag. Gerhard KARNER

Presse - und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Bernhard KRUMPEL

Presse - und Öffentlichkeitsarbeit

Hofrat Dr. Herwig HAIDINGER

Angelegenheiten der Generaldirektion für

die öffentliche Sicherheit

Revierinspektor Hermann FEINER

Angelegenheiten der Bundespolizei

Revierinspektor Mag. Michael KLOIB -

MÜLLER

Angelegenheiten der Bundesgendarmerie

Dr. Heinz ZIMPER

Rechtsangelegenheiten in Bezug auf

Belange der Sektionen III und IV

Dr. Michaela PFEIFENBERGER

Rechtsangelegenheiten in Bezug auf

Belange der Sektionen III und IV

Mag. Mathias VOGL

Rechtsangelegenheiten in Bezug auf

Belange der Sektionen III und IV

RESTER Gabriele

Allgemeine organisatorische

Angelegenheiten

 

Zu Frage 3:

 

Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten

zusätzlich zu ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage

bzw. Verwendungszulage. Zeitliche Mehrdienstleistungen dieser Bediensteten

werden jeweils im Wege einer Einzelverrechnung abgegolten.

 

Zu Frage 4:

 

Für 5 Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Die Arbeitsleihverträge

wurden mit Gebietskörperschaften, einer juristischen Person des privaten Rechts

sowie einer politischen Interessensvertretung abgeschlossen. Zeitliche

Mehrdienstleistungen werden im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassungsverträge

entweder pauschal abgegolten oder im Wege einer Einzelverrechnung vergütet. Von

der weitergehenden Beantwortung dieser Frage muss aus datenschutzrechtlichen

Erwägungen Abstand genommen werden.

 

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesministerium für Inneres die dem

jeweiligen Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

Zu Frage 5:

 

Für einen Mitarbeiter wurde ein Sondervertrag zur Genehmigung beim

Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport beantragt, weil die Funktion ein

besonderes Vertrauensverhältnis bedingt und die Besonderheiten dieser

Aufgabenstellung regelmäßig zur Folge haben, dass die Tätigkeit mit der

Funktionsdauer des Bundesministers verbunden wird, sodass lediglich ein befristetes

Dienstverhältnis adäquat erscheint. Von der Anführung der wesentlichen

„Vertragsinhalte“ wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.

 

Zu Frage 6:

 

Im Hinblick auf den Umstand, dass mein Kabinett erst seit kurzer Zeit seine Tätigkeit

entfaltet und - wie oben zur Frage 5 ausgeführt - die definitive Vertragsgestaltung

derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können Aussagen über den für das Jahr 2000

entstehenden Personalaufwand derzeit nur bedingt getroffen werden. Demnach

dürfte sich der Personalaufwand auf rund S 4,1 Mio. belaufen.