612/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 5. April
2000 unter der Nr. 583/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 waren in meinem Büro
neben der erforderlichen Anzahl von Sekretariats -, Kanzlei - und Schreibkräften so -
wie sonstigem Hilfspersonal zehn Mitarbeiter beschäftigt; vier Personen sind im
Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, vier Personen gehören der Verwen -
dungsgruppe A1 an, eine Person gehört der Verwendungsgruppe A und eine Person
gehört der Entlohnungsgruppe v1 an.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK sind neben dem bereits oben erwähnten
Hilfspersonal fünf Mitarbeiter beschäftigt; mit einer Person wurde ein Sondervertrag
abgeschlossen, zwei Mitarbeiter sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäf -
tigt, zwei Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an.
Mit welchen Bediensteten welche Verträge abgeschlossen wurden, kann aus Grün -
den des Datenschutzes nicht bekannt gegeben
werden.
Zu Frage 2:
Dr. PLASSNIK: Kabinettschefin
Mag. FALB: Ministerrat, Öffentlicher Dienst
Mag. BEYRER: Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Landwirtschaft
Dr. FRAUWALLNER: Finanzpolitik
Dr. PINGGERA: Sozialpolitik
Herr BÖCKLE: Parlament, Umweltpolitik
Dr. LINHART: Außen - und lntegrationspolitik
Dr. OBENAUS: Verfassung, Volksgruppen, Menschenrechte, Minderheiten
Dr. KRENKEL: Pressesprecher
Frau GLÜCK: Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. WOHNOUT: Büroleitung, Ministerratskoordination, EU - Angelegenheiten,
Parlament
Mag. STEINER: Budget, Rechtsangelegenheiten, darstellende Kunst, Literatur
Mag. STOURZH: Presse, Kultur, Wirtschaft
Frau HOYQS: Bildende Kunst, Film, Kulturkontakte
Herr GRÜNBERGER: Medien
Zu Frage 3:
Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zu -
sätzlich zu ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage.
Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der
Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5
angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65 % ihres Gehaltes als
Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
Bei den übrigen öffentlich Bediensteten werden die angeordneten und geleisteten
Überstunden einzeln - im Büro des Herrn Staatssekretär pauschal - abgegolten bzw.
im Wege des Zeitausgleichs vergütet.
Zu Frage 4:
Das Bundeskanzleramt nimmt das Institut des Arbeitsleihvertrages nur ausnahms -
weise und nur dann in Anspruch, wenn Personen mit von Bundesbediensteten ge -
wöhnlich nicht zu erwartenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu
besonderen Aufgaben herangezogen werden sollen, wobei derartige Kenntnisse
essentielle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung sind
und im Hinblick auf diese besonderen Anforderungen mit den Möglichkeiten des
relativ starren Systems des Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das
Auslangen gefunden werden kann.
Im Kabinett des Herrn Bundeskanzlers wurden vier Arbeitsleihverträge und im Büro
des Herrn Staatssekretärs wurden zwei Arbeitsleihverträge
abgeschlossen.
Diese Arbeitsleihverträge wurden mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sozial -
partnerschaftlichen lnteressensvertretungen und Geldinstituten abgeschlossen, mit
einem Bundesland wurde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitarbei -
tern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht be -
kannt gegeben werden.
Ausdrücklich wird festgehalten, daß das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen
Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.
Zu Frage 5:
Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Büro Staatssekretär MORAK) abgeschlos -
sen.
Der Abschluß des Sondervertrages war erforderlich, da ein persönlicher Mitarbeiter
eines Regierungsmitgliedes aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen und der
mit der Verwendung verbundenen Verantwortung nicht in die nach dem Vertragsbe -
dienstetengesetz: vorgesehene Ausbildungsphase fallen kann.
Zur Frage welcher Mitarbeiter einen Sondervertrag hat bzw. welchen Inhalt dieser
Sondervertrag hat kann im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen keine Aus -
sage gemacht werden.
Zu Frage 6:
Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des
lnkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett wird sich
voraussichtlich auf ca. 5,2 Millionen Schilling (exklusive Dienstgeberbeiträge) belau -
fen.
Der Personalaufwand für die Referenten im Büro des Herrn Staatssekretärs ab dem
Zeitpunkt des lnkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle wird sich voraus -
sichtlich auf ca. zwei Millionen Schilling (exklusive Dienstgeberbeiträge) belaufen.