612/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 5. April

2000 unter der Nr. 583/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 waren in meinem Büro

neben der erforderlichen Anzahl von Sekretariats -, Kanzlei - und Schreibkräften so -

wie sonstigem Hilfspersonal zehn Mitarbeiter beschäftigt; vier Personen sind im

Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, vier Personen gehören der Verwen -

dungsgruppe A1 an, eine Person gehört der Verwendungsgruppe A und eine Person

gehört der Entlohnungsgruppe v1 an.

 

Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK sind neben dem bereits oben erwähnten

Hilfspersonal fünf Mitarbeiter beschäftigt; mit einer Person wurde ein Sondervertrag

abgeschlossen, zwei Mitarbeiter sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäf -

tigt, zwei Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an.

Mit welchen Bediensteten welche Verträge abgeschlossen wurden, kann aus Grün -

den des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.

Zu Frage 2:

Kabinett des Herrn Bundeskanzlers

Dr. PLASSNIK: Kabinettschefin

Mag. FALB: Ministerrat, Öffentlicher Dienst

Mag. BEYRER: Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Landwirtschaft

Dr. FRAUWALLNER: Finanzpolitik

Dr. PINGGERA: Sozialpolitik

Herr BÖCKLE: Parlament, Umweltpolitik

Dr. LINHART: Außen - und lntegrationspolitik

Dr. OBENAUS: Verfassung, Volksgruppen, Menschenrechte, Minderheiten

Dr. KRENKEL: Pressesprecher

Frau GLÜCK: Medien und Öffentlichkeitsarbeit

 

Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK

Dr. WOHNOUT: Büroleitung, Ministerratskoordination, EU - Angelegenheiten,

                             Parlament

Mag. STEINER: Budget, Rechtsangelegenheiten, darstellende Kunst, Literatur

Mag. STOURZH: Presse, Kultur, Wirtschaft

Frau HOYQS: Bildende Kunst, Film, Kulturkontakte

Herr GRÜNBERGER: Medien

 

Zu Frage 3:

Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zu -

sätzlich zu ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage.

Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der

Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5

angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65 % ihres Gehaltes als

Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.

 

Bei den übrigen öffentlich Bediensteten werden die angeordneten und geleisteten

Überstunden einzeln - im Büro des Herrn Staatssekretär pauschal - abgegolten bzw.

im Wege des Zeitausgleichs vergütet.

 

Zu Frage 4:

Das Bundeskanzleramt nimmt das Institut des Arbeitsleihvertrages nur ausnahms -

weise und nur dann in Anspruch, wenn Personen mit von Bundesbediensteten ge -

wöhnlich nicht zu erwartenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu

besonderen Aufgaben herangezogen werden sollen, wobei derartige Kenntnisse

essentielle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung sind

und im Hinblick auf diese besonderen Anforderungen mit den Möglichkeiten des

relativ starren Systems des Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das

Auslangen gefunden werden kann.

 

Im Kabinett des Herrn Bundeskanzlers wurden vier Arbeitsleihverträge und im Büro

des Herrn Staatssekretärs wurden zwei Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Diese Arbeitsleihverträge wurden mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sozial -

partnerschaftlichen lnteressensvertretungen und Geldinstituten abgeschlossen, mit

einem Bundesland wurde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen

 

Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitarbei -

tern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht be -

kannt gegeben werden.

 

Ausdrücklich wird festgehalten, daß das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen

Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

 

Zu Frage 5:

Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Büro Staatssekretär MORAK) abgeschlos -

sen.

 

Der Abschluß des Sondervertrages war erforderlich, da ein persönlicher Mitarbeiter

eines Regierungsmitgliedes aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen und der

mit der Verwendung verbundenen Verantwortung nicht in die nach dem Vertragsbe -

dienstetengesetz: vorgesehene Ausbildungsphase fallen kann.

 

Zur Frage welcher Mitarbeiter einen Sondervertrag hat bzw. welchen Inhalt dieser

Sondervertrag hat kann im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen keine Aus -

sage gemacht werden.

 

Zu Frage 6:

Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des

lnkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett wird sich

voraussichtlich auf ca. 5,2 Millionen Schilling (exklusive Dienstgeberbeiträge) belau -

fen.

 

Der Personalaufwand für die Referenten im Büro des Herrn Staatssekretärs ab dem

Zeitpunkt des lnkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle wird sich voraus -

sichtlich auf ca. zwei Millionen Schilling (exklusive Dienstgeberbeiträge) belaufen.