613/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde haben am 6. April

2000 unter der Nummer 614/J - NR/2000 eine Anfrage betreffend “UN -

Überprüfungskonferenz zum non proliferations treaty - Nichtverbreitungsvertrag von

Atomwaffen im April - Mai 2000 in New York” an mich gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die kurze Anwesenheit von etwa 30 Außenministern von insgesamt 187 Vertragsstaaten

bei der Überprüfungskonferenz beschränkte sich auf die Abgabe von Erklärungen. Für die

EU - Mitgliedstaaten gab die portugiesische Präsidentschaft durch ihren Ständigen

Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York eine ausführliche Erklärung ab, deren

Inhalt Gegenstand intensiver Vorbereitungen unter aktiver Beteiligung Österreichs vor

Beginn der Konferenz war. Ich war durch innenpolitische Verpflichtungen (Rat für

Integrationsfragen, Plenum des Nationalrats) an einer persönlichen Teilnahme während

der Ministerwoche verhindert.

 

In Entsprechung der grundsätzlich ablehnenden Haltung Österreichs gegenüber

Atomwaffen war es ein vorrangiges Anliegen der österreichischen Delegation, die fünf

offiziellen Atomwaffenstaaten an ihre Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung

gemäß Art. VI NPT zu erinnern und weitere konkrete Maßnahmen in diesem Bereich in

den kommenden Jahren einzufordern. Hierzu zählt z.B. die Aufnahme von Verhandlungen

über einen Vertrag zum Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen und
andere Sprengkörper (FMCT), für den Österreich bereits frühzeitig im Rahmen der Genfer

Abrüstungskonferenz durch einen Antrag im Februar 1998 zur Errichtung eines ad hoc -

Verhandlungskomitees eingetreten ist.

 

Die wesentlichen österreichischen Anliegen und Standpunkte haben im von der

Überprüfungskonferenz 2000 angenommenen Schlußdokument zum überwiegenden Teil

Berücksichtigung gefunden. Die Ergebnisse der Überprüfungs - und

Verlängerungskonferenz 1995, vor allem die “Prinzipien und Ziele für nukleare Non -

Proliferation und Abrüstung” und der verstärkte Überprüfungsprozeß konnten in vielen

Bereichen weiterentwickelt und verstärkt werden. Dies gilt auch für den Bereich der

nuklearen Abrüstung, in dem die fünf Atomwaffenstaaten ihre Absicht bekunden, das Ziel

der vollständigen Eliminierung ihrer Nuklearwaffenarsenale gemäß Art. VI des NPT

erreichen und bis zur Überprüfungskonferenz 2005 entsprechende Schritte setzen zu

wollen. Dazu zahlen auch die österreichischen Prioritäten der baldigen Inkraftsetzung des

Umfassenden Atomteststoppabkommens (CTBT) sowie der Beginn und baldige Abschluß

von Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion spaltbaren Materials

für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper (FMCT). Ferner konnte sich das

österreichische Ziel der weiteren Stärkung des Kontroll - und Verifikationssystems der in

Wien ansässigen IAEO und der Vorbereitungskommission der CTBTO durchsetzen.