613/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde haben am 6. April
2000 unter der Nummer 614/J - NR/2000 eine Anfrage betreffend “UN -
Überprüfungskonferenz zum non proliferations treaty - Nichtverbreitungsvertrag von
Atomwaffen im April - Mai 2000 in New York” an mich gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die kurze Anwesenheit von etwa 30 Außenministern von insgesamt 187 Vertragsstaaten
bei der Überprüfungskonferenz beschränkte sich auf die Abgabe von Erklärungen. Für die
EU - Mitgliedstaaten gab die portugiesische Präsidentschaft durch ihren Ständigen
Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York eine ausführliche Erklärung ab, deren
Inhalt Gegenstand intensiver Vorbereitungen unter aktiver Beteiligung Österreichs vor
Beginn der Konferenz war. Ich war durch innenpolitische Verpflichtungen (Rat für
Integrationsfragen, Plenum des Nationalrats) an einer persönlichen Teilnahme während
der Ministerwoche verhindert.
In Entsprechung der grundsätzlich ablehnenden Haltung Österreichs gegenüber
Atomwaffen war es ein vorrangiges Anliegen der österreichischen Delegation, die fünf
offiziellen Atomwaffenstaaten an ihre Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung
gemäß Art. VI NPT zu erinnern und weitere konkrete Maßnahmen in diesem Bereich in
den kommenden Jahren einzufordern. Hierzu zählt z.B. die Aufnahme von Verhandlungen
über einen
Vertrag zum Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen
und
andere Sprengkörper (FMCT), für den Österreich bereits frühzeitig
im Rahmen der Genfer
Abrüstungskonferenz durch einen Antrag im Februar 1998 zur Errichtung eines ad hoc -
Verhandlungskomitees eingetreten ist.
Die wesentlichen österreichischen Anliegen und Standpunkte haben im von der
Überprüfungskonferenz 2000 angenommenen Schlußdokument zum überwiegenden Teil
Berücksichtigung gefunden. Die Ergebnisse der Überprüfungs - und
Verlängerungskonferenz 1995, vor allem die “Prinzipien und Ziele für nukleare Non -
Proliferation und Abrüstung” und der verstärkte Überprüfungsprozeß konnten in vielen
Bereichen weiterentwickelt und verstärkt werden. Dies gilt auch für den Bereich der
nuklearen Abrüstung, in dem die fünf Atomwaffenstaaten ihre Absicht bekunden, das Ziel
der vollständigen Eliminierung ihrer Nuklearwaffenarsenale gemäß Art. VI des NPT
erreichen und bis zur Überprüfungskonferenz 2005 entsprechende Schritte setzen zu
wollen. Dazu zahlen auch die österreichischen Prioritäten der baldigen Inkraftsetzung des
Umfassenden Atomteststoppabkommens (CTBT) sowie der Beginn und baldige Abschluß
von Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion spaltbaren Materials
für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper (FMCT). Ferner konnte sich das
österreichische Ziel der weiteren Stärkung des Kontroll - und Verifikationssystems der in
Wien ansässigen IAEO und der Vorbereitungskommission der CTBTO durchsetzen.