614/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 616/J - NR/2000, betreffend Welser Westspange,

die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 6. April 2000 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg darf ich zu den in der Einleitung der Anfrage angeführten Behördenverfahren

folgendes feststellen:

 

Verstoss gegen Natura - 2000 - Richtlinien:

Die ÖSAG, als Bauführer ist mit dieser Frage offiziell nicht befasst. Die diesbezügliche

Zuständigkeit liegt im autonomen Bereich des Landes Oberösterreich, welches allenfalls bei

der Festlegung des Natura - 2000 - Gebietes säumig sein könnte. Tatsache ist dass die Welser

Westspange nicht in ein Natura - 2000 - Gebiet fällt.

 

Gegen den Naturschutzbescheid wurde von der Gemeinde Steinhaus beim Verfassungs -

gerichtshof Beschwerde erhoben, der VfGH hat keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Die Entscheidung des VfGH ist noch offen.

Gleichfalls wurde gegen den in Rechtskraft erwachsenen  Wasserrechtsbescheid ein außer -

ordentliches Rechtsmittel die Beschwerde beim VwGH, eingebracht.
Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Der Bau der Welser Westspange wurde der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen

AG übertragen. Der Baubeginn ist - aufgrund des Vorliegens aller rechtskräftigen Bescheide

- bereits erfolgt.

 

Zu Frage 4:

Bis heute wurden ca. 250 Mio S in die Planungen, Bauvorbereitungen und Grundeinlösen

investiert.

 

Zu Frage 5:

Kompensations - und Ausgleichsflächen sind derzeit im Ausmaß von ca. 60 ha vorhanden,

wobei sich der Grundeinlösepreis für die Kompensationsflächen nach deren ursprünglicher

Nutzung richtet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Aus dem Budget der ASFINAG stehen für die Errichtung des Abschnittes Wels - Sattledt

im Zuge der A 8 Innkreis Autobahn für das Jahr 2000 301,5 Mio S, für das Jahr 2001

462,1 Mio S, für das Jahr 2002 455,9 Mio S und für die Jahre 2003 ff. 451,1 Mio S zur

Verfügung.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Ja.

Vor Baubeginn wurde vom Büro Kronawetter in Zusammenarbeit mit dem Bundes -

ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Autobahnen - und Schnellstraßen

Finanzierungs AG und der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG eine

Variantenstudie erstellt und Anfang 1999 dem Rechnungshof übermittelt. Damit wurde

der Aufforderung des Bundesrechnungshofes Rechnung getragen.