614/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 616/J - NR/2000, betreffend Welser Westspange,
die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 6. April 2000 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg darf ich zu den in der Einleitung der Anfrage angeführten Behördenverfahren
folgendes feststellen:
Verstoss gegen Natura - 2000 - Richtlinien:
Die ÖSAG, als Bauführer ist mit dieser Frage offiziell nicht befasst. Die diesbezügliche
Zuständigkeit liegt im autonomen Bereich des Landes Oberösterreich, welches allenfalls bei
der Festlegung des Natura - 2000 - Gebietes säumig sein könnte. Tatsache ist dass die Welser
Westspange nicht in ein Natura - 2000 - Gebiet fällt.
Gegen den Naturschutzbescheid wurde von der Gemeinde Steinhaus beim Verfassungs -
gerichtshof Beschwerde erhoben, der VfGH hat keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Die Entscheidung des VfGH ist noch offen.
Gleichfalls wurde gegen den in Rechtskraft erwachsenen Wasserrechtsbescheid ein außer -
ordentliches
Rechtsmittel die Beschwerde beim VwGH, eingebracht.
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Der Bau der Welser Westspange wurde der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
AG übertragen. Der Baubeginn ist - aufgrund des Vorliegens aller rechtskräftigen Bescheide
- bereits erfolgt.
Zu Frage 4:
Bis heute wurden ca. 250 Mio S in die Planungen, Bauvorbereitungen und Grundeinlösen
investiert.
Zu Frage 5:
Kompensations - und Ausgleichsflächen sind derzeit im Ausmaß von ca. 60 ha vorhanden,
wobei sich der Grundeinlösepreis für die Kompensationsflächen nach deren ursprünglicher
Nutzung richtet.
Zu den Fragen 6 und 7:
Aus dem Budget der ASFINAG stehen für die Errichtung des Abschnittes Wels - Sattledt
im Zuge der A 8 Innkreis Autobahn für das Jahr 2000 301,5 Mio S, für das Jahr 2001
462,1 Mio S, für das Jahr 2002 455,9 Mio S und für die Jahre 2003 ff. 451,1 Mio S zur
Verfügung.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Ja.
Vor Baubeginn wurde vom Büro Kronawetter in Zusammenarbeit mit dem Bundes -
ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Autobahnen - und Schnellstraßen
Finanzierungs AG und der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG eine
Variantenstudie erstellt und Anfang 1999 dem Rechnungshof übermittelt. Damit wurde
der Aufforderung des Bundesrechnungshofes Rechnung getragen.