617/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Posch und Genossen haben am 6. April 2000

unter der Nr. 599/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Kürzungen bei der Volksgruppenförderung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4 bis 6 und 10:

Die Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 bleibt beim

Ansatz 1/10506 im Vergleich zum entsprechenden Ansatz des Jahres 1999

unverändert, und wird daher nicht gekürzt. Die als befristete Starthilfe für die

Volksgruppenradios vorgesehenen Fördermittel waren stets

Überschreitungsermächtigungen.

 

Zu Frage 3:

Da die Parameter für die zukünftigen Budgetjahre noch nicht feststehen, kann diese

Frage derzeit nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 7:

Festzuhalten ist, daß trotz der intensiven Bemühungen der Bundesregierung zur

Budgetkonsolidierung der VA - Ansatz für die Volksgruppenförderung im Budget 2000

gegenüber dem Ansatz des Jahres 1999 unverändert geblieben ist. Grundsätzlich ist

festzuhalten, daß ein respektvoller Umgang mit ethischen und religiösen Minderhei -

ten nicht nur durch die Höhe der Förderungsmittel zum Ausdruck gebracht wird.

Zu Frage 8:

Von einer Kürzung der Volksgruppenförderung kann nicht gesprochen werden, da

der Budgetansatz, wie schon ausgeführt, für das Jahr 2000 gegenüber 1999

unverändert geblieben ist. Ich hege daher auch keine Befürchtungen negativer

Reaktionen anderer EU - Staaten, die auch völlig unangebracht wären.

 

Zu Frage 9:

Ich lege großen Wert auf Evaluierung und Prioritätensetzung im Förderungsbereich.

Ich habe die Beiratsvorsitzenden daher aufgefordert, dem Bundeskanzleramt in einer

volksgruppenvergleichenden Zusammenschau darzulegen, für welche konkreten

Tätigkeiten die Förderungsmittel verwendet werden, um eine gerechte Verteilung der

Volksgruppenförderungsmittel auf die sechs Volksgruppen zu erreichen. Diese Zu -

sammenschau ist mir noch nicht zugegangen. Es können daher noch keine Aussa -

gen darüber gemacht werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich die För -

derungsmittel zugunsten der ungarischen Volksgruppenorganisationen verändern

werden.