62/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Edith Haller und Kollegen haben am 18. Novem -

ber 1999 unter der Nr. 52/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend Magnetsperren und Herzschrittmacher gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Einwirkung elektromagnetischer Felder auf Maschinen oder Geräte stellt keine

durch mich wahrzunehmende Angelegenheit des Schutzes vor Gefahren durch die

Einwirkung nichtionisierender Strahlen dar. Diese Problematik ist vielmehr der so -

genannten Elektromagnetischen Verträglichkeit zuzuordnen, die sowohl auf EU -

Ebene (Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit) als auch national im

Rahmen der Elektrotechnikvorschriften rechtlich geregelt wird. Für die Umsetzung,

die Vollziehung und die Weiterentwicklung dieser Vorschriften ist federführend der

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

 

Weiters ist festzuhalten, daß die Einrichtung und der Betrieb von Magnetsperren und

anderen elektronischen Einrichtungen in Kaufhäusern und Geschäften, also in Be -

triebsanlagen, nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu erfolgen hat, für

deren Vollziehung ebenfalls der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

zuständig ist.

Medizinische Geräte, aktive Implantate und Herzschrittmacher fallen darüber hinaus

unter die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes und seiner Verordnungen, für

deren Vollziehung federführend die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales zuständig ist.