62/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Edith Haller und Kollegen haben am 18. Novem -
ber 1999 unter der Nr. 52/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -
treffend Magnetsperren und Herzschrittmacher gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Einwirkung elektromagnetischer Felder auf Maschinen oder Geräte stellt keine
durch mich wahrzunehmende Angelegenheit des Schutzes vor Gefahren durch die
Einwirkung nichtionisierender Strahlen dar. Diese Problematik ist vielmehr der so -
genannten Elektromagnetischen Verträglichkeit zuzuordnen, die sowohl auf EU -
Ebene (Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit) als auch national im
Rahmen der Elektrotechnikvorschriften rechtlich geregelt wird. Für die Umsetzung,
die Vollziehung und die Weiterentwicklung dieser Vorschriften ist federführend der
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.
Weiters ist festzuhalten, daß die Einrichtung und der Betrieb von Magnetsperren und
anderen elektronischen Einrichtungen in Kaufhäusern und Geschäften, also in Be -
triebsanlagen, nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu erfolgen hat, für
deren Vollziehung ebenfalls der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
zuständig ist.
Medizinische Geräte, aktive Implantate und Herzschrittmacher fallen darüber hinaus
unter die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes und seiner Verordnungen, für
deren Vollziehung federführend die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales zuständig ist.