622/AB XXI.GP

 

Die Abgeordnete Dr. Eva GLAWISCHNIG, Freundinnen und Freunde haben am 06.04.2000

unter der Nummer 607/J betreffend Bekämpfung der Umweltkriminalität eine schriftliche

parlamentarische Anfrage an mich gerichtet.

 

Ich beantworte die einzelnen Fragen gemäß den mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Es wird im Bundesministerium für Inneres danach getrachtet, die Empfehlungen des

Rechnungshofes, die als konstruktive Kritik verstanden werden, umzusetzen.

 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich hervorheben, daß vor der im Oktober und November 1998

erfolgten Überprüfung durch den Rechnungshof bereits im Sommer 1998 eine

Bestandsaufnahme zur Bekämpfung der Umweltkriminalität erarbeitet wurde, verbunden mit

der Auflistung von Projektzielen, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil die

Schlußfolgerungen des Rechnungshofes vorweggenommen haben.

 

Beispielsweise wurde der Vorschlag für die Durchführung eines Projektes ,,Umweltkundige

Organe - UKO“ ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um exekutiven Außendienst versehende

Beamte, die durch praxisnahe Schulungen für Wahrnehmungen im Umweltbereich

sensibilisiert wurden und zusätzliches Wahrnehmungspotential darstellen. In insgesamt vier

Fortbildungsveranstaltungen konnten schon im Herbst 1998 und im Frühjahr 1999 aus den

Bereichen Niederösterreich und Wien 130 Beamte als Umweltkundige Organe ausgebildet

werden. Diese Einrichtung soll in den nächsten Jahren auf ganz Österreich ausgedehnt

werden.

 

Damit ist im Sinne der Empfehlung 1 des Rechnungshofes ein wichtiger Schritt in Richtung

„Bekämpfung des Dunkelfeldes in der Umweltkriminalität“ erfolgt.

Ferner wurde eine Reihe weiterer Maßnahmen in Angriff genommen, die unter anderem

darauf abzielen, die Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten, anderen Ressorts, Behörden

und Dienststellen sowie NGO‘s zu verbessern, die Aus- und Fortbildung der im

Umweltbereich eingesetzten Beamten zu intensivieren sowie eine Effizienzsteigerung bei der

Bekämpfung dieses Kriminalitätszweiges zu erreichen.

Darüber hinaus werde ich trachten, gemäß dem Entschließungsantrag des Nationairates vom

21.03.2000, die Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Verbesserung der

Umweltkriminalitätsbekämfung umzusetzen und insbesondere im Zuge der Reform des

Krinminaldienstes auf eine Steigerung der Effizienz betreffend die Bekämpfung der

Umweltkriminalität hinzuwirken.

 

Zu Frage 2:

 

Eine im Herbst 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich zur Zeit intensiv mit

Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung der Umweltkriminalität. Den Empfehlungen

des Rechnungshofes, insbesondere den Punkten 1, 4, 5 und 6, wird dabei besonderes

Augenmerk zugewendet. Mit Zwischenergebnissen ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Beim

derzeitigen Stand der Arbeiten wäre es unseriös und verfrüht, einen bestimmten Zeitraum zu

nennen. Im Rahmen der Kriminaldienstreform wird jedenfalls der verstärkten Bekämpfung

der Umweltkriminalität ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Zu Punkt 2 der Empfehlungen des Rechnungshofs:

 

Die organisatorische Angliederung der Umweltstrafverfolgung an den Bereich

Wirtschaftskriminalität wird innerhalb der Kriminaldienstreform beurteilt.

 

Zu Punkt 3 der Empfehlungen des Rechnungshofs.

 

Auf die bundesländerweise Bündelung des Personaleinsatzes durch Umweltgruppen wird im

Zuge der vorgesehenen Kriminaldienstreform Bedacht genommen werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Entscheidung über personelle Maßnahmen erscheint erst dann sinnvoll, wenn einerseits

die Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität“ zu einem Ergebnis gelangt und absehbar ist, welches

Resultat die Kriminaldienstreform erbringen wird.

 

Zu Frage 5:

 

Im Zuge der Vorarbeiten für das Budget 2001 werden finanzielle Anforderungen, die sich aus

der verstärkten Bekämpfung der Umweltkriminalität ergeben, entsprechend berücksichtigt

werden.

Zu den Fragen 6 und 7.

 

Da die Verhinderung von Steuerhinterziehung und die Einhebung von Altlastenbeiträgen

nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, ersuche ich um Verständnis, wenn ich von einer

inhaltlichen Beantwortung absehe.

 

Zu Frage 8:

 

Österreich kann nur sehr bedingt mit Deutschland verglichen werden, zu groß sind die

Unterschiede in der Industrielandschaft, in der Größe und damit in der Menge des

produzierten Abfalles. Hinzu kommt, daß eine Vielzahl der in den deutschen Statistiken

gezählten Umweltdelikte in Österreich bei den Verstößen gegen strafrechtliche Nebengesetze

erfaßt sind. Ein Vergleich mit Bayern (1998: Gewässerverunreinigung 452 Delikte,

Bodenverunreinigung 214 Delikte, Luftverunreinigung 19 Delikte, strafrechtlich verpönter

Umgang mit Abfällen 303 Delikte) relativiert die angesprochene überproportionale

Diskrepanz merkbar.

 

Zu Frage 9 und 10:

 

Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus dem Sicherheitsbericht 1998 (Seiten 105 ff).