622/AB XXI.GP
Die Abgeordnete Dr. Eva GLAWISCHNIG, Freundinnen und Freunde haben am 06.04.2000
unter der Nummer 607/J betreffend Bekämpfung der Umweltkriminalität eine schriftliche
parlamentarische Anfrage an mich gerichtet.
Ich beantworte die einzelnen Fragen gemäß den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Es wird im Bundesministerium für Inneres danach getrachtet, die Empfehlungen des
Rechnungshofes, die als konstruktive Kritik verstanden werden, umzusetzen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich hervorheben, daß vor der im Oktober und November 1998
erfolgten Überprüfung durch den Rechnungshof bereits im Sommer 1998 eine
Bestandsaufnahme zur Bekämpfung der Umweltkriminalität erarbeitet wurde, verbunden mit
der Auflistung von Projektzielen, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil die
Schlußfolgerungen des Rechnungshofes vorweggenommen haben.
Beispielsweise wurde der Vorschlag für die Durchführung eines Projektes ,,Umweltkundige
Organe - UKO“ ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um exekutiven Außendienst versehende
Beamte, die durch praxisnahe Schulungen für Wahrnehmungen im Umweltbereich
sensibilisiert wurden und zusätzliches Wahrnehmungspotential darstellen. In insgesamt vier
Fortbildungsveranstaltungen konnten schon im Herbst 1998 und im Frühjahr 1999 aus den
Bereichen Niederösterreich und Wien 130 Beamte als Umweltkundige Organe ausgebildet
werden. Diese Einrichtung soll in den nächsten Jahren auf ganz Österreich ausgedehnt
werden.
Damit ist im Sinne der Empfehlung 1 des Rechnungshofes ein wichtiger Schritt in Richtung
„Bekämpfung des Dunkelfeldes in der
Umweltkriminalität“ erfolgt.
Ferner wurde eine Reihe weiterer Maßnahmen in Angriff genommen, die unter anderem
darauf abzielen, die Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten, anderen Ressorts, Behörden
und Dienststellen sowie NGO‘s zu verbessern, die Aus- und Fortbildung der im
Umweltbereich eingesetzten Beamten zu intensivieren sowie eine Effizienzsteigerung bei der
Bekämpfung dieses Kriminalitätszweiges zu erreichen.
Darüber hinaus werde ich trachten, gemäß dem Entschließungsantrag des Nationairates vom
21.03.2000, die Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Verbesserung der
Umweltkriminalitätsbekämfung umzusetzen und insbesondere im Zuge der Reform des
Krinminaldienstes auf eine Steigerung der Effizienz betreffend die Bekämpfung der
Umweltkriminalität hinzuwirken.
Zu Frage 2:
Eine im Herbst 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich zur Zeit intensiv mit
Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung der Umweltkriminalität. Den Empfehlungen
des Rechnungshofes, insbesondere den Punkten 1, 4, 5 und 6, wird dabei besonderes
Augenmerk zugewendet. Mit Zwischenergebnissen ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Beim
derzeitigen Stand der Arbeiten wäre es unseriös und verfrüht, einen bestimmten Zeitraum zu
nennen. Im Rahmen der Kriminaldienstreform wird jedenfalls der verstärkten Bekämpfung
der Umweltkriminalität ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.
Zu Frage 3:
Zu Punkt 2 der Empfehlungen des Rechnungshofs:
Die organisatorische Angliederung der Umweltstrafverfolgung an den Bereich
Wirtschaftskriminalität wird innerhalb der Kriminaldienstreform beurteilt.
Zu Punkt 3 der Empfehlungen des Rechnungshofs.
Auf die bundesländerweise Bündelung des Personaleinsatzes durch Umweltgruppen wird im
Zuge der vorgesehenen Kriminaldienstreform Bedacht genommen werden.
Zu Frage 4:
Die Entscheidung über personelle Maßnahmen erscheint erst dann sinnvoll, wenn einerseits
die Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität“ zu einem Ergebnis gelangt und absehbar ist, welches
Resultat die Kriminaldienstreform erbringen wird.
Zu Frage 5:
Im Zuge der Vorarbeiten für das Budget 2001 werden finanzielle Anforderungen, die sich aus
der verstärkten Bekämpfung der Umweltkriminalität ergeben, entsprechend berücksichtigt
werden.
Zu den Fragen 6 und 7.
Da die Verhinderung von Steuerhinterziehung und die Einhebung von Altlastenbeiträgen
nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, ersuche ich um Verständnis, wenn ich von einer
inhaltlichen Beantwortung absehe.
Zu Frage 8:
Österreich kann nur sehr bedingt mit Deutschland verglichen werden, zu groß sind die
Unterschiede in der Industrielandschaft, in der Größe und damit in der Menge des
produzierten Abfalles. Hinzu kommt, daß eine Vielzahl der in den deutschen Statistiken
gezählten Umweltdelikte in Österreich bei den Verstößen gegen strafrechtliche Nebengesetze
erfaßt sind. Ein Vergleich mit Bayern (1998: Gewässerverunreinigung 452 Delikte,
Bodenverunreinigung 214 Delikte, Luftverunreinigung 19 Delikte, strafrechtlich verpönter
Umgang mit Abfällen 303 Delikte) relativiert die angesprochene überproportionale
Diskrepanz merkbar.
Zu Frage 9 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus dem Sicherheitsbericht 1998 (Seiten 105 ff).