623/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am
6.04.2000 unter der Nummer 610/J betreffend „Ermittlungen im Mordfall Hochgatter an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet.
Bevor ich auf die an mich gerichteten Fragen eingehe, weise ich darauf hin, dass der Mord
an Elfriede Hochgatter bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen an meine
Amtsvorgänger war. Die nachstehend angeführten Anfragebeantwortungen bezogen sich auf
gleiche oder ähnliche Themenbereiche wie in der vorliegenden Anfrage:
• Zahl 50.115/247 - II/2/89 vom 05.06.1989 zur Anfrage Nr. 35851J vom 06.04.1989,
• Zahl 50.115/274 - II/2/89 vom 18.07.1989 zur Anfrage Nr. 4055/J vom 29.06.1989,
• Zahl 4400/64 - II/D/90 vom 13.03.1990 zur Anfrage Nr. 4876/J vom 24.01.1990,
• Zahl 4400/136 - II/D/93 vom 12.04.1993 zur Anfrage Nr. 4290/J vom 18.2.1993,
• Zahl 4400/150 - II/10/93 vom 04.12.1993 zur Anfrage Nr. 5420/J vom 20.10.1993
• Zahl 4400/335 - II/10/99 vom
31.03.1999 zur Anfrage Nr. 5747/J vom 16.02.1999
Die einzelnen Fragen beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Erstuntersuchung wurden von Regina UNGAR keinerlei Angaben über die äußerlich
nicht sichtbaren Verletzungen an der Innenseite der Unterlippe, unter dem Haar und unter
von Kleidung bedeckten Körperstellen gemacht. Angesichts des geringen Erkenntnisstandes
im damaligen Stadium der Ermittlungen wäre zu diesem Zeitpunkt nach Ansicht der
befassten Organe eine Totaluntersuchung unverhältnismäßig gewesen.
Erst nach Fortgang der Ermittlungen und auf Grund der Angaben der Regina UNGAR
veranlassten die vernehmenden Kriminalbeamten eine neuerliche amtsärztliche
Untersuchung, wo schließlich die im zweiten Gutachten beschriebenen „nicht recenten“
Verletzungen festgestellt wurden.
Zu Fragen 2. 3 und 4:
Die Beurteilung der Reaktionen von Gerichten und Staatsanwaltschaften fällt nicht in meinen
Kompetenzbereich.