624/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 615/J - NR/2000 betreffend Broschüre "Lire in Line",

die die Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen am 6. April 2000 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Ja, meine Antwort in der Nationalratssitzung vom 21. März 2000 halte ich nach wie vor aufrecht.

 

Ad 2.:

 

Die Herausgabe der Broschüre „Life in Line" war auch eine Initiative der Landesregierung.

 

Ad 3.:

 

Es ist durchaus üblich, dass Politiker als Amtsträger in Broschüren mit einem Vorwort aufscheinen.

 

Ad 4. u. 5.:

 

Es gibt eine eindeutige Regelung durch das Schulunterrichtsgesetz § 46, Absatz 3 und

Schulorganisationsgesetz § 2, Absatz 1, wann parteipolitische Werbung vorliegt.

 

Ad 6.:

 

Es gibt den Grundsatzerlass „Sexualerziehung in den Schulen", vom 23 Oktober 1990, der am

25. April 1994 wiederverlautbart wurde.

Ad 7.:

 

Die Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen zur Sexualerziehung sind im Geiste

gegenseitiger Achtung zu diskutieren.

 

Ad 8.:

 

Nein.

 

Ad 9:

 

Das Verbot parteipolitischer Werbung und Agitation ist bereits durch das Schulorganisationsgesetz

und Schulunterrichtsgesetz eindeutig geregelt

 

 

 

Die angeschlossene Broschüre " Grundsatzerlass, Sexualerziehung in den Schulen" Wiederverlautbarung

konnte nicht gescannt werden !!