624/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 615/J - NR/2000 betreffend Broschüre "Lire in Line",
die die Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen am 6. April 2000 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ja, meine Antwort in der Nationalratssitzung vom 21. März 2000 halte ich nach wie vor aufrecht.
Ad 2.:
Die Herausgabe der Broschüre „Life in Line" war auch eine Initiative der Landesregierung.
Ad 3.:
Es ist durchaus üblich, dass Politiker als Amtsträger in Broschüren mit einem Vorwort aufscheinen.
Ad 4. u. 5.:
Es gibt eine eindeutige Regelung durch das Schulunterrichtsgesetz § 46, Absatz 3 und
Schulorganisationsgesetz § 2, Absatz 1, wann parteipolitische Werbung vorliegt.
Ad 6.:
Es gibt den Grundsatzerlass „Sexualerziehung in den Schulen", vom 23 Oktober 1990, der am
25. April 1994
wiederverlautbart wurde.
Ad 7.:
Die Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen zur Sexualerziehung sind im Geiste
gegenseitiger Achtung zu diskutieren.
Ad 8.:
Nein.
Ad 9:
Das Verbot parteipolitischer Werbung und Agitation ist bereits durch das Schulorganisationsgesetz
und Schulunterrichtsgesetz eindeutig geregelt
Die angeschlossene Broschüre " Grundsatzerlass, Sexualerziehung in den Schulen" Wiederverlautbarung
konnte nicht gescannt werden !!