626/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „weitere Gutachten im Fall
Marcus Omofuma“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Weichen die Gutachten zweier Sachverständiger erheblich voneinander ab, so ist
nach den Bestimmungen des § 125 StPO den Sachverständigen vorerst die
Möglichkeit einer Stellungnahme und Ergänzung ihrer Gutachten einzuräumen. Das
ist in der gegenständlichen Strafsache veranlasst worden. Das Einlangen dieser
noch ausständigen gutachtlichen Stellungnahmen ist abzuwarten, erst dann wird
sich die Notwendigkeit der Beiziehung anderer Sachverständiger abschätzen lassen.
Zu 3 und 4:
Das in Wien erstellte gerichtsmedizinische Gutachten wurde nach Übersetzung in
die bulgarische Sprache dem Sachverständigen Prof. Dr. Radanov Anfang Mai im
Wege der österreichischen Botschaft in Sofia zugestellt. Ihm wurde - mit seinem Ein -
verständnis - eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme eingeräumt. Diese
liegt derzeit noch nicht vor.