626/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „weitere Gutachten im Fall

Marcus Omofuma“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Weichen die Gutachten zweier Sachverständiger erheblich voneinander ab, so ist

nach den Bestimmungen des § 125 StPO den Sachverständigen vorerst die

Möglichkeit einer Stellungnahme und Ergänzung ihrer Gutachten einzuräumen. Das

ist in der gegenständlichen Strafsache veranlasst worden. Das Einlangen dieser

noch ausständigen gutachtlichen Stellungnahmen ist abzuwarten, erst dann wird

sich die Notwendigkeit der Beiziehung anderer Sachverständiger abschätzen lassen.

 

Zu 3 und 4:

 

Das in Wien erstellte gerichtsmedizinische Gutachten wurde nach Übersetzung in

die bulgarische Sprache dem Sachverständigen Prof. Dr. Radanov Anfang Mai im

Wege der österreichischen Botschaft in Sofia zugestellt. Ihm wurde - mit seinem Ein -

verständnis - eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme eingeräumt. Diese

liegt derzeit noch nicht vor.