63/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Aumayr und Kollegen haben am 18. November
1999 unter der Nr. 56/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Konsumentenverwirrung um österreichische Gütesiegel gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Zuständigkeit für das Gütezeichenrecht liegt beim Bundesministerium für wirt -
schaftliche Angelegenheiten. Ich trete dafür ein, daß die Arbeiten zur Erstellung
eines österreichischen Gütezeichengesetzes wiederaufgenommen und in diesem
Zusammenhang wirksame Vorkehrungen vorgesehen werden, um durch den
rechtmäßigen Gebrauch von Gütesiegeln Irreführungen hintanzuhalten.
In der EU gibt es ein detailliertes und umfangreiches Kennzeichnungsrecht, das in
letzter Zeit um die verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten
Lebensmitteln und gentechnisch hergestellten Lebensmittelzusatzstoffen erweitert
wurde. Der nächste Schritt wird die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von
Rindfleisch sein; Österreich tritt mit Nachdruck für eine rasche Beschlußfassung ein.