63/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Aumayr und Kollegen haben am 18. November

1999 unter der Nr. 56/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Konsumentenverwirrung um österreichische Gütesiegel gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Zuständigkeit für das Gütezeichenrecht liegt beim Bundesministerium für wirt -

schaftliche Angelegenheiten. Ich trete dafür ein, daß die Arbeiten zur Erstellung

eines österreichischen Gütezeichengesetzes wiederaufgenommen und in diesem

Zusammenhang wirksame Vorkehrungen vorgesehen werden, um durch den

rechtmäßigen Gebrauch von Gütesiegeln Irreführungen hintanzuhalten.

 

In der EU gibt es ein detailliertes und umfangreiches Kennzeichnungsrecht, das in

letzter Zeit um die verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten

Lebensmitteln und gentechnisch hergestellten Lebensmittelzusatzstoffen erweitert

wurde. Der nächste Schritt wird die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von

Rindfleisch sein; Österreich tritt mit Nachdruck für eine rasche Beschlußfassung ein.