630/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen vom 12. April 2000, Nr. 624/J, betreffend Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche
Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Da dem Bundesministerium für Finanzen derartiges Zahlenmaterial nicht zur Verfügung
steht, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch hinsichtlich des Volumens von
Bausparkassendarlehen auf folgende Zahlen verweisen:
Finanzierte Wohneinheiten (mit Bauspardarlehen, Zwischendarlehen und sonstigen
Darlehen):
1997 36.840
1998 24.868
1999 25.995
Finanzierungsleistung aller Bausparkassen:
1997 38.496 Mio. S
1998 34.245 Mio. S
1999 31.416
Mio. S
Zu 6.:
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen, dessen Kompetenzbereich durch
diesen Punkt nicht primär berührt wird, ist darauf hinzuweisen, dass sich seit der Verlagerung
von Wohnbauförderungsmaßnahmen in den Kompetenzbereich der Länder schon bisher in
einzelnen Ländern die Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnbauförderung nach
Landesrecht von jenen für die Gewährung der Gebührenfreiheit nach § 53 Abs. 3 und 4
Wohnbauförderungsgesetz zum Teil nicht unmaßgeblich unterschieden haben.
Vom Bundesministerium für Finanzen wird daher die Meinung vertreten, dass den Ländern
durch die Neuregelung kein administrativer Mehraufwand für den Vollzug ihres
Wohnbauförderungsrechtes entstehen wird.