630/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossen vom 12. April 2000, Nr. 624/J, betreffend Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche

Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

 

Da dem Bundesministerium für Finanzen derartiges Zahlenmaterial nicht zur Verfügung

steht, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch hinsichtlich des Volumens von

Bausparkassendarlehen auf folgende Zahlen verweisen:

 

Finanzierte Wohneinheiten (mit Bauspardarlehen, Zwischendarlehen und sonstigen

Darlehen):

 

1997        36.840

1998        24.868

1999        25.995

 

Finanzierungsleistung aller Bausparkassen:

 

1997        38.496 Mio. S

1998        34.245 Mio. S

1999        31.416 Mio. S

Zu 6.:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen, dessen Kompetenzbereich durch

diesen Punkt nicht primär berührt wird, ist darauf hinzuweisen, dass sich seit der Verlagerung

von Wohnbauförderungsmaßnahmen in den Kompetenzbereich der Länder schon bisher in

einzelnen Ländern die Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnbauförderung nach

Landesrecht von jenen für die Gewährung der Gebührenfreiheit nach § 53 Abs. 3 und 4

Wohnbauförderungsgesetz zum Teil nicht unmaßgeblich unterschieden haben.

 

Vom Bundesministerium für Finanzen wird daher die Meinung vertreten, dass den Ländern

durch die Neuregelung kein administrativer Mehraufwand für den Vollzug ihres

Wohnbauförderungsrechtes entstehen wird.