633/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 630/J, vom 13.4.2000, der Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend „Budgetbegleitgesetz - Verteuerung
Reisepass“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3., 7. bis 27.:
Für „Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe“ ist
gemäß Abschnitt E Z1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz das
Bundesministerium für Inneres zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen liegen auch
keine statistischen Aufzeichnungen über die Anzahl der Anträge auf
Ausstellung/Verlängerung und dergleichen von Reisepässen bzw. sonstigen Reise - und
Identitätsdokumenten vor. Es ist mir daher auch nicht möglich, die darauf Bezug nehmenden
Fragen zu beantworten.
Zu 4. und 6.:
Da das Bundesministerium für Finanzen nur für das innerstaatliche Abgabenrecht zuständig
ist, unterliegen die Fragen nach den Kosten der Ausstellung eines Reisepasses in den
anderen EU - Mitgliedsländern bzw. das Vorhandensein von Ermäßigungen in diesen Ländern
nicht dem Interpellationsrecht gemäß § 90 Geschäftsordnung des Nationalrates. Ich ersuche
um Verständnis, dass ich daher dazu nicht
Stellung nehme.
Zu 5.:
Mir sind die Gründe, weshalb in Deutschland die Ausstellung eines Reisepasses für
Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr ermäßigt ist, nicht bekannt. Im Übrigen verweise ich auf
die eingangs dargelegte Kompetenzrechtslage. Es ist mir daher auch nicht möglich, diese
Frage zu beantworten.
Zu 28.:
Ich habe eine Studie in Auftrag gegeben, die sich grundlegend mit der Thematik „Gebühren“
beschäftigt. Zur Vermeidung von unerwünschten Präjudizierungen möchte ich deren
Ergebnisse abwarten, bevor ich zu konkreten Zeitplänen Stellung nehme.