633/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 630/J, vom 13.4.2000, der Abgeordneten

Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend „Budgetbegleitgesetz - Verteuerung

Reisepass“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3., 7. bis 27.:

Für „Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe“ ist

gemäß Abschnitt E Z1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz das

Bundesministerium für Inneres zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen liegen auch

keine statistischen Aufzeichnungen über die Anzahl der Anträge auf

Ausstellung/Verlängerung und dergleichen von Reisepässen bzw. sonstigen Reise -  und

Identitätsdokumenten vor. Es ist mir daher auch nicht möglich, die darauf Bezug nehmenden

Fragen zu beantworten.

 

Zu 4. und 6.:

Da das Bundesministerium für Finanzen nur für das innerstaatliche Abgabenrecht zuständig

ist, unterliegen die Fragen nach den Kosten der Ausstellung eines Reisepasses in den

anderen EU - Mitgliedsländern bzw. das Vorhandensein von Ermäßigungen in diesen Ländern

nicht dem Interpellationsrecht gemäß § 90 Geschäftsordnung des Nationalrates. Ich ersuche

um Verständnis, dass ich daher dazu nicht Stellung nehme.

Zu 5.:

Mir sind die Gründe, weshalb in Deutschland die Ausstellung eines Reisepasses für

Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr ermäßigt ist, nicht bekannt. Im Übrigen verweise ich auf

die eingangs dargelegte Kompetenzrechtslage. Es ist mir daher auch nicht möglich, diese

Frage zu beantworten.

 

Zu 28.:

Ich habe eine Studie in Auftrag gegeben, die sich grundlegend mit der Thematik „Gebühren“

beschäftigt. Zur Vermeidung von unerwünschten Präjudizierungen möchte ich deren

Ergebnisse abwarten, bevor ich zu konkreten Zeitplänen Stellung nehme.