634/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 631/J vom 13.4.2000, der Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Budgetbegleitgesetz - Verteuerung
Führerschein“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3. und 5. bis 25.:
Für Angelegenheiten des Kraftfahrwesens ist gemäß Abschnitt K Z 3 des Teiles 2 der Anlage
zu § 2 des Bundesministeriengesetzes das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen liegen auch keine statistischen
Aufzeichnungen bzw. Schätzungen darüber vor, wie viele in der Anfrage angeführte
Dokumente in der Vergangenheit ausgestellt worden sind bzw. wie viele Dokumente in
Zukunft ausgestellt werden könnten. Es ist mir daher auch unter diesem Gesichtspunkt nicht
möglich, die darauf Bezug nehmenden Fragen zu beantworten.
Zu 4.:
Da das Bundesministerium für Finanzen nur für das innerstaatliche Abgabenrecht zuständig
ist, unterliegen die Fragen nach den Kosten der Ausstellung eines Führerscheins in den
anderen EU - Mitgliedsländern nicht dem Interpellationsrecht gemäß § 90 der Geschäfts -
ordnung des Nationalrates. Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher dazu nicht Stellung
nehme.