634/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 631/J vom 13.4.2000, der Abgeordneten

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Budgetbegleitgesetz - Verteuerung

Führerschein“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1. bis 3. und 5. bis 25.:

Für Angelegenheiten des Kraftfahrwesens ist gemäß Abschnitt K Z 3 des Teiles 2 der Anlage

zu § 2 des Bundesministeriengesetzes das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen liegen auch keine statistischen

Aufzeichnungen bzw. Schätzungen darüber vor, wie viele in der Anfrage angeführte

Dokumente in der Vergangenheit ausgestellt worden sind bzw. wie viele Dokumente in

Zukunft ausgestellt werden könnten. Es ist mir daher auch unter diesem Gesichtspunkt nicht

möglich, die darauf Bezug nehmenden Fragen zu beantworten.

 

Zu 4.:

Da das Bundesministerium für Finanzen nur für das innerstaatliche Abgabenrecht zuständig

ist, unterliegen die Fragen nach den Kosten der Ausstellung eines Führerscheins in den

anderen EU - Mitgliedsländern nicht dem Interpellationsrecht gemäß § 90 der Geschäfts -

ordnung des Nationalrates. Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher dazu nicht Stellung

nehme.