635/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 619/J - NR/2000, betreffend "Baustopp“
beim Semmering - Basistunnel, die die Abgeordneten Parnigoni und Genossen am 11.
April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Ich befürworte und betreibe auch weiterhin die Errichtung des Semmering-
Basistunnels.
Zu Frage 2:
Im Sinne einer raschen Beurteilung der rechtlichen Möglichkeit wurde dieses
Gutachten von mir in Auftrag gegeben. Unverständlich für mich ist, warum diesec
nicht schon vor meiner Zeit eingeholt wurde. Eine Entscheidung über die Zukunft des
Semmering-Basistunnels wurde von niemanden getroffen.
Zu Frage 3:
Die HL - AG wird alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen.
Zu Frage 4:
Parlamentarische Aktivitäten für die Durchsetzung bundesländerübergreifender
Infrastrukturmaßnahmen werden selbstverständlich von mir unterstützt.
Zu Frage 5:
Nicht ich habe einen Baustopp angekündigt, sondern lediglich festgestellt, dass
aufgrund der Rechtssituation die Durchsetzbarkeit des Semmering - Basistunnels sich
um Jahre verzögern kann.
Ich habe weiters darauf hingewiesen, dass angesichts dieser Tatsache jede
Investition höchst bedenklich ist.
Zu Frage 6:
In der einer Aktiengesellschaft zuständigen Eigenverantwortlichkeit wird die HL - AG -
wie bereits erwähnt - nach meiner Information jeden Rechtsweg ausnützen.
Zu Frage 7:
Detaillierte Verhandlungen sind im Laufen.
Zu Frage 8:
Wie bereits im Budgetausschuß von mir dargelegt, sind diesbezügliche
Gesetzesänderungen vorgesehen. An einem Gesetzesentwurf wird zurzeit
gearbeitet, der nach Fertigstellung in den Nationalrat eingebracht wird.
Zu Frage 9:
Wie jeder gesetzestreue Österreicher.
Zu Frage 10:
Im gegenständlichen Fall wurde der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG die
eisenbahnrechtliche Baugenehmigung mit Bescheid vom 28. November 1994 erteilt.
Alle gegen den Bescheid eingeleiteten Verfahren beim Verfassungs - und
Verwaltungsgerichtshof sind zwischenzeitig abgeschlossen, wobei in sämtlichen
Verfahren die Rechtmäßigkeit des eisenbahnrechtlichen
Baugenehmigungsverfahrens bestätigt
wurde.
Zum Stand des bei der niederösterreichischen Landesregierung anhängigen
naturschutzrechtlichen Verfahrens ist festzuhalten:
Über den entsprechenden Antrag der HL - AG vom Dezember 1994 wurde mit
Bescheid vom Februar 1998 entschieden. Im Juni 1998 wurde im
Berufungsverfahren der Antrag der HL - AG auf naturschutzrechtliche Genehmigung
von der niederösterreichischen Landesregierung abermals abgewiesen. Das
nachfolgende Verfahren vor dem Verfassungsgerichts hof endete mit der Aufhebung
der entsprechenden Bestimmung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes
und des Bescheides. In weiterer Folge hat die Landesregierung durch Bescheid das
Verfahren an die Bezirksverwaltungsbehörde zurückverwiesen. Gegen diesen
Bescheid hat die HL - AG beim Verwaltungsgerichtshof berufen.
Mit Erkenntnis vom 20. Dezember 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof diesen
Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass die Niederösterreichische
Landesregierung den Bescheid zu erlassen hat. Aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen hat die niederösterreichische Landesregierung den Bescheid
innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Verwaltungsgerichtshof -
erkenntnisses zu erlassen. Nach Ablauf der Frist kann die HL - AG beim
Verwaltungsgerichtshof eine Säumnisbeschwerde einbringen.
Zu Frage 11:
Ich schließe mich der Meinung des ordentlichen Professors DDr. Barfuss an.
Zu Frage 12:
Das niederösterreichische Naturschutzgesetz gilt für sämtliche Infrastrukturprojekte,
soferne sie den Naturschutz betreffen. Selbst ein Bundesminister kann gesetzliche
Auswirkungen nicht verhindern.
Zu Frage 13:
Nein - ich betrachte ihn als Kernstück.
Zu Frage 14:
Der sinnvolle Ausbau der Südstrecke ohne Kernstück des Semmering - Basistunnels
ist nicht möglich. Darüber hinaus wird es mir persönlich - auch bei einer sehr langen
Ministertätigkeit nicht möglich sein, die entsprechende Schieneninfrastruktur zur
Verfügung zu stellen. Im übrigen schnürt mir die von meinen Vorgängern
übernommene desaströse Budgetsituation jeden gewünschten Handlungsspielraum
ein.