635/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 619/J - NR/2000, betreffend "Baustopp“

beim Semmering - Basistunnel, die die Abgeordneten Parnigoni und Genossen am 11.

April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Ich befürworte und betreibe auch weiterhin die Errichtung des Semmering-

Basistunnels.

 

Zu Frage 2:

 

Im Sinne einer raschen Beurteilung der rechtlichen Möglichkeit wurde dieses

Gutachten von mir in Auftrag gegeben. Unverständlich für mich ist, warum diesec

nicht schon vor meiner Zeit eingeholt wurde. Eine Entscheidung über die Zukunft des

Semmering-Basistunnels wurde von niemanden getroffen.

 

Zu Frage 3:

 

Die HL - AG wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Zu Frage 4:

 

Parlamentarische Aktivitäten für die Durchsetzung bundesländerübergreifender

Infrastrukturmaßnahmen werden selbstverständlich von mir unterstützt.

 

Zu Frage 5:

 

Nicht ich habe einen Baustopp angekündigt, sondern lediglich festgestellt, dass

aufgrund der Rechtssituation die Durchsetzbarkeit des Semmering - Basistunnels sich

um Jahre verzögern kann.

 

Ich habe weiters darauf hingewiesen, dass angesichts dieser Tatsache jede

Investition höchst bedenklich ist.

 

Zu Frage 6:

 

In der einer Aktiengesellschaft zuständigen Eigenverantwortlichkeit wird die HL - AG -

wie bereits erwähnt - nach meiner Information jeden Rechtsweg ausnützen.

 

Zu Frage 7:

 

Detaillierte Verhandlungen sind im Laufen.

 

Zu Frage 8:

 

Wie bereits im Budgetausschuß von mir dargelegt, sind diesbezügliche

Gesetzesänderungen vorgesehen. An einem Gesetzesentwurf wird zurzeit

gearbeitet, der nach Fertigstellung in den Nationalrat eingebracht wird.

 

Zu Frage 9:

 

Wie jeder gesetzestreue Österreicher.

 

Zu Frage 10:

 

Im gegenständlichen Fall wurde der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG die

eisenbahnrechtliche Baugenehmigung mit Bescheid vom 28. November 1994 erteilt.

Alle gegen den Bescheid eingeleiteten Verfahren beim Verfassungs - und

Verwaltungsgerichtshof sind zwischenzeitig abgeschlossen, wobei in sämtlichen

Verfahren die Rechtmäßigkeit des eisenbahnrechtlichen

Baugenehmigungsverfahrens bestätigt wurde.

Zum Stand des bei der niederösterreichischen Landesregierung anhängigen

naturschutzrechtlichen Verfahrens ist festzuhalten:

 

Über den entsprechenden Antrag der HL - AG vom Dezember 1994 wurde mit

Bescheid vom Februar 1998 entschieden. Im Juni 1998 wurde im

Berufungsverfahren der Antrag der HL - AG auf naturschutzrechtliche Genehmigung

von der niederösterreichischen Landesregierung abermals abgewiesen. Das

nachfolgende Verfahren vor dem Verfassungsgerichts hof endete mit der Aufhebung

der entsprechenden Bestimmung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes

und des Bescheides. In weiterer Folge hat die Landesregierung durch Bescheid das

Verfahren an die Bezirksverwaltungsbehörde zurückverwiesen. Gegen diesen

Bescheid hat die HL - AG beim Verwaltungsgerichtshof berufen.

 

Mit Erkenntnis vom 20. Dezember 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof diesen

Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass die Niederösterreichische

Landesregierung den Bescheid zu erlassen hat. Aufgrund der gesetzlichen

Bestimmungen hat die niederösterreichische Landesregierung den Bescheid

innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Verwaltungsgerichtshof -

erkenntnisses zu erlassen. Nach Ablauf der Frist kann die HL - AG beim

Verwaltungsgerichtshof eine Säumnisbeschwerde einbringen.

 

Zu Frage 11:

 

Ich schließe mich der Meinung des ordentlichen Professors DDr. Barfuss an.

 

Zu Frage 12:

 

Das niederösterreichische Naturschutzgesetz gilt für sämtliche Infrastrukturprojekte,

soferne sie den Naturschutz betreffen. Selbst ein Bundesminister kann gesetzliche

Auswirkungen nicht verhindern.

 

Zu Frage 13:

 

Nein - ich betrachte ihn als Kernstück.

Zu Frage 14:

 

Der sinnvolle Ausbau der Südstrecke ohne Kernstück des Semmering - Basistunnels

ist nicht möglich. Darüber hinaus wird es mir persönlich - auch bei einer sehr langen

Ministertätigkeit nicht möglich sein, die entsprechende Schieneninfrastruktur zur

Verfügung zu stellen. Im übrigen schnürt mir die von meinen Vorgängern

übernommene desaströse Budgetsituation jeden gewünschten Handlungsspielraum

ein.